Kenntnisnahme - FB 45/0451/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratsantrag “Übungsleiterpauschalen für Sportvereine, die in Schulen Sportangebote anbieten (Pilot 2023/24)“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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05.12.2023
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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06.12.2023
| |||
●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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07.12.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Die Grüne- und SPD-Fraktionen haben mit dem Ratsantrag „Übungsleiterpauschalen für Sportvereine, die in Schulen Sportangebote anbieten (Pilot 2023/24)“ vom 07.03.2023 beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, im engen Austausch mit dem Stadtsportbund ein Konzept zur Förderung von Sportangeboten durch gemeinnützige Vereine an Schulen im Sekundarbereich oder in der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erstellen. Die Mittel zur Übernahme der anfallenden Übungsleiter*innenpauschalen sollen entsprechend von dem Rat der Stadt Aachen bereitgestellt werden. Der Ratsantrag wurde in der Ratssitzung am 22.03.2023 angenommen.
Vorgehen der Verwaltung
Wie in dem o. g. Ratsantrag beschrieben, werden bereits seit vielen Jahren mit der Übernahme von Übungsleiter*innenpauschalen im offenen Ganztag an Grundschulen Sportangebote durch gemeinnützige Vereine unterstützt. Die Kooperationen zwischen Grundschulen und Vereinen sind sehr erfolgreich, da beide Seiten von den Angeboten profitieren.
Daher erfolgte am 19.04.2023 die Kontaktaufnahme seitens der Abteilung Schule mit dem Stadtsportbund Aachen e. V., um auf Basis dieses erfolgreichen Modells zunächst einen Piloten für Schulen im Sekundarbereich zu entwickeln. Ein erster gemeinsamer Austausch zwischen Verwaltung und Stadtsportbund fand am 11.05.2023 statt. Es wurde vereinbart, dass pilotmäßig ein Angebot für wenige weiterführende Schulen entwickelt werden soll, um die Annahme des Angebots sowie die Umsetzungsmöglichkeit im Hinblick auf Kapazitäten bei zur Verfügung stehenden Übungsleiter*innen zu testen und eine erste Finanzierung zu ermöglichen. Dazu sollte zunächst eine Interessensabfrage bei weiterführenden Schulen nach den Sommerferien starten.
Konkret wurden seitens der Abteilung Schule die Heinrich-Heine-Gesamtschule mit einem großen infrastrukturellen Angebot an Sportmöglichkeiten sowie die Schulen im Schulverband Aachen-Ost, konkret die Gemeinschaftshauptschule Aretzstraße, die Hugo-Junkers-Realschule sowie das Geschwister-Scholl-Gymnasium, angefragt, so dass möglichst alle Schulformen in einen Piloten involviert sind. Die Schulleitungen der vorgenannten Schulen begrüßten allesamt die Initiative und teilten mit, gerne an dem Piloten teilnehmen zu wollen. Die Schulen wurden gebeten, entsprechende Zeitfenster – sowohl im Vormittag (bspw. auch größere Pausenzeiten und Freistunden) als auch im Nachmittag – anzugeben, in denen aus schulorganisatorischer Sicht entsprechende Sportangebote unterbreitet werden könnte. Diese liegen vollständig vor.
Der Stadtsportbund hat auf Grundlage der Rückmeldungen eine Kostenkalkulation zur Finanzierung des Pilotprojekts erstellt:
Als Kalkulationsgrundlage wurden wöchentlich je zwei Sportangebote an den vier genannten Schulen mit einem Stundenumfang von je 1,5 Stunden pro Sportangebot angesetzt. Demzufolge würden für das 2. Schulhalbjahr (19 Kalenderwochen) insgesamt rd. 5.700 € an Honorarkosten für die Übungsleitungen anfallen.
Für ein gesamtes Schuljahr (38 Kalenderwochen) beliefen sich die Kosten entsprechend auf rd. 11.400 €.
Auf Basis der Erfahrungen hinsichtlich der Koordinierung der Bewegungsangebote im Offenen Ganztag an den Grundschulen wurden zudem die anfallenden Koordinierungskosten auf Seiten des Stadtsportbunds kalkuliert. Es werden daher drei Stunden pro Woche für die Koordinierung an den vier weiterführenden Schulen angesetzt. Dies ergibt jährliche Kosten von rd. 4.600 €. Sollte das Angebot bei Erfolg auf weitere Schulen oder die offene Kinder- und Jugendarbeit ausgeweitet werden, müssten auch die Koordinierungskosten entsprechend angepasst werden.
Folglich betragen die Gesamtkosten für den Umfang des Piloten für
- ein Schulhalbjahr: rd. 8.000 €
- ein gesamtes Schuljahr: rd. 16.000 €
Weiteres Vorgehen
Aufgrund des signalisierten Interesses der vorgenannten Schulen wäre möglich, den Piloten im 2. Schulhalbjahr 2023/2024 an den entsprechenden Schulen zu starten, sofern hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Zum Ende des Schuljahres 2023/2024 würde die Verwaltung den Ausschüssen dann über den Erfolg des Pilotprojekts berichten, um eine Entscheidung über eine etwaige Verstetigung und/oder Ausweitung zu treffen.
Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2024 nicht zur Verfügung. Die im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 40.000 € konnten aufgrund des vorbeschriebenen Projektplanungsprozesses nicht abgerufen werden. Die Verwaltung wird daher die Übertragung der Haushaltsmittel in das Jahr 2024 beantragen.
Sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden federführend der Stadtsportbund gemeinsam mit der Abteilung Schule und dem Fachbereich Sport möglichst passgenaue Sport- und Bewegungsangebote für die jeweiligen Schulen über entsprechende Übungsleitungen gemeinnütziger Vereine anbieten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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504,7 kB
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