Entscheidungsvorlage - FB 61/0758/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Vierte Feuer- und Rettungswache - Robert-Schuman-Straße / Siegelallee -Rahmenbedingungen zum Wettbewerbsverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst; E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- Dez. III /FB61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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24.10.2023
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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15.11.2023
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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16.11.2023
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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06.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Planungsausschuss, die Durchführung des Wettbewerbs „Neue Feuer- und Rettungswache
Robert-Schuman-Straße / Siegelallee“ auf der Grundlage der beigefügten Auslobung (Anlage 03) zuzustimmen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Durchführung des Wettbewerbs „Neue Feuer- und Rettungswache
Robert-Schuman-Straße / Siegelallee“ auf der Grundlage der beigefügten Auslobung (Anlage 03) zuzustimmen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er stimmt der Durchführung des Wettbewerbs „Neue Feuer- und Rettungswache Robert-Schuman-Straße / Siegelallee“
auf der Grundlage der beigefügten Auslobung (Anlage 03) zu.
Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Erläuterungen: Wettbewerb „Feuerwache Siegel“
- Ausgangslage und Beschreibung des Plangebiets
Die Flurstücke 1159 und 1160 zwischen Robert-Schuman-Straße und Siegelallee umfassen eine Gesamtgröße von etwa 2,3 ha. Der zentrale Bereich ist mit einem derzeit nicht nutzbaren Sportplatz belegt. Im östlichen Bereich des Plangebiets, welcher ca. 6 m höher liegt als der Sportplatz, befindet sich ein öffentlich zugänglicher Bolzplatz und das zum Sportplatz gehörende Umkleidegebäude. Die Grenzen des Grundstücks sind mit Bäumen eingefasst und der Bereich um den Bolzplatz ist mit dichtem Gehölz bewachsen. Im Westen schließt eine Grünfläche an. Nördlich des Plangebietes befinden sich die Grundstücke zweier Armbrustschützenvereine. Die Errichtung einer technischen Schutzvorrichtung wurde mit den Vereinen vertraglich vereinbart und sichert somit den Rahmen für eine nachbarschaftliche Koexistenz mit den auf dem benachbarten Grundstück geplanten Nutzungen.
Das Plangebiet liegt im Regionalplan innerhalb eines regionalen Grünzugs. Ausnahmsweise können dort Bauflächen festgesetzt werden, wenn die besondere öffentliche Zweckbestimmung für bauliche Anlagen der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz dies erfordert. Voraussetzung hierfür ist, dass keine Alternativen außerhalb des betroffenen Grünzuges bestehen. Anhand einer umfänglichen Flächensuche wurde dies nachgewiesen. Des Weiteren muss der Erhalt der Durchgängigkeit und Funktionsfähigkeit des Grünzugs garantiert sein.
Die Bezirksregierung Köln wird im Laufe des Verfahrens regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in Kenntnis gesetzt.
- Aktuelle Beschlusslage
Nachdem der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 18.08.2022 beschloss, die Verwaltung mit der Durchführung eines einstufigen Planungswettbewerbs für die vierte Feuer- und Rettungswache am Standort Robert-Schuman-Straße/Siegelallee zu beauftragen, wurden die Bezirksvertretung Mitte (09.08.2023), der Ausschuss für Klima und Umweltschutz (29.08.2023) und der Planungsausschuss (17.08.2023) über die groben Rahmenbedingungen des Wettbewerbs in Kenntnis gesetzt.
In der Zwischenzeit konnten diese Leitplanken zum Verfahren konkretisiert und zu einer Auslobung (siehe Anhang 03) gebündelt werden. Die Verwaltung empfiehlt den Auslobungstext als Grundlage für die Durchführung des Wettbewerbs. Im Folgenden sind einige organisatorische und inhaltliche Aspekte hieraus zusammenfassend aufgeführt.
- Organisation des Planungswettbewerbs
In Abstimmung mit dem Büro ISR (Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH) schlägt die Verwaltung vor, einen nicht offenen Realisierungswettbewerb nach § 3 RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) als einphasigen anonymen Wettbewerb mit zehn Teams durchzuführen. Bei den teilnehmenden Teams soll es sich um Kooperationen bzw. Arbeitsgemeinschaften aus den Fachrichtungen Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Architektur handeln. Dabei wird die Federführung bei den Planer*innen aus dem Bereich Hochbau liegen. Drei Architekturbüros, die bereits mehrfach Feuer- / Rettungswachen ähnlicher Größe sowie in hoher funktionaler und gestalterischer Qualität bis zur baulichen Umsetzung planerisch begleitet haben, werden hierbei durch die Ausloberin als gesetzte Teilnehmer*innen angefragt.
Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens ist die Findung eines hochbaulichen, städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeptes. Es soll eine übergeordnete städtebauliche und freiraumplanerische Idee für die gesamte Plangebietsfläche aufgezeigt sowie eine Vertiefung für den hochbaulichen Realisierungsteil (Feuer-/ Rettungswache so wie ggf. eines neuen Umkleidehauses) entwickelt werden.
Begleitet wird der Wettbewerb von einem Preisgericht. Dieses besteht aus sechs Sachpreisrichter*innen (vier Vertreter*innen der Politik, zwei Vertreter*innen der Verwaltung) sowie sieben Expert*innen aller am Wettbewerb beteiligten Fachdisziplinen. Der Wettbewerb soll im I. Quartal 2024 starten. Die Vorstellung der finalisierten Entwürfe ist für Juni/Juli 2024 geplant. Der Siegerentwurf soll die Grundlage für die Entwicklung des Bebauungsplanes und die weitere Bearbeitung des hochbaulichen Vorhabens in Anlehnung an die Leistungsphasen 1 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bilden. Nach Abschluss des Wettbewerbs wird das Ergebnis den politischen Gremien vorgestellt, bevor die Verhandlungen für die Vergabe der Folgeaufträge beginnen.
Die in Teil A des Auslobungstextes dargestellten organisatorische Leitplanken werden aktuell final durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen geprüft, weshalb dieser Teil der Auslobung ausschließlich im Rahmen dieser Vorlage erläutert wird.
- Aufgabenstellung
Nutzungsmix
Die Komplexität liegt in der Erarbeitung einer Lösung, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der zukünftigen Hauptnutzung Feuer- und Rettungswache und den weiteren Nutzungen Sportplatz mit Umkleidehaus und WCs sowie Bolzplatz (ggf. mit weiteren Freizeitangeboten) herstellt.
Stadt- und Freiraumplanung
Es ist ein zusammenhängendes Ensemble zu schaffen, das die verschiedenen Nutzungen parallel zueinander ermöglicht. Hierbei ist eine angemessene Adresse für die Feuerwache zu entwickeln. Gleichzeitig soll sich der Neubau behutsam in den bestehenden städtebaulichen und vegetativen Kontext einfügen. Mit Blick auf das Gesamtgrundstück ist eine Entrée-Situation herauszuarbeiten, die eine klar definierte Adresse für die Besucher*innen und Nutzer*innen der Sport- und Freizeitanlagen bildet. Außerdem wird angestrebt, die öffentliche Durchwegung des Grundstücks zu stärken und somit einen Mehrwert für die Stadtbevölkerung zu schaffen, ohne dadurch jedoch die Funktionsweise der Feuer- und Rettungswache zu beeinträchtigen.
Hochbauplanung
Es ist eine Feuer- und Rettungswache mit ca. 5.300 m² BGF zu planen. Der Neubau muss gestalterisch und funktional gleichermaßen überzeugen. Die Bedarfe der Berufsfeuerwehr müssen zukunftsfähig und uneingeschränkt gesichert werden und die Hochbauplanung muss gesunde Arbeitsverhältnisse für die vor Ort Tätigen gewährleisten. In diesem Zusammenhang spielen sicherheitstechnische Aspekte und der Arbeitsschutz eine übergeordnete Rolle.
Des Weiteren soll es durch seine Architektur eine Repräsentation und Identifikation der Leitziele der Stadt Aachen ablesbar machen. Die Entwürfe sollen auf den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens basieren und einen zukunftsweisenden Beitrag zur Baukultur leisten. Die Themen Zirkularität, Ressourcenschutz und Klimaneutralität spielen in diesem Zusammenhang eine Hauptrolle.
Ähnliche Grundsätze gelten für die Entwurfsformulierung des Umkleidehauses. Die Funktionalität im Nutzungszusammenhang mit dem zukünftigen Sportplatz ist durch die Planung zu gewährleisten. Gleichzeitig soll der Baukörper das Gesamtensemble gestalterisch bereichern.
Klima- und Umweltschutz
Auch für die Planung der Freiräume soll dem Thema der ökologischen Nachhaltigkeit ein besonders hoher Stellenwert zukommen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit vorhandenen Freiflächen ist anzustreben, indem der Anteil an Bodenversiegelungen möglichst minimiert wird. Die Schaffung teilversiegelter Flächen und die Verwendung von Belägen mit geringer Wärmeleitfähigkeit sind zu gewährleisten. Dachbegrünungen sind für alle Flachdächer einzuplanen und mit einer PV-Nutzung zu kombinieren. Außerdem sollen Fassaden in Teilen begrünt sein und Oberflächen möglichst helle Materialien (hohe Albedo) aufweisen. Außerdem sind der Baumbestand weitgehend zu erhalten, nachhaltige Lärmschutzvorkehrungen für die Umgebung zu vorzusehen und Lösungen für das Regen- und Abwassermanagement zu erarbeiten.
Die Klima-Checkliste der Stadt Aachen inkl. eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts ist anzuwenden.
- Bürger*innendialog
Am 15.09.2023 fand eine Bürger*inneninformation in der Aula der katholischen Hochschule Aachen statt. Nach einer Einführung in den Prozess und der Darstellung der Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen wurden die Zielsetzungen und der Mehrwert des Planungswettbewerbs durch die Fachverwaltung der Stadt Aachen erläutert.
Im Anschluss bestand für die Bürgerschaft die Möglichkeit, Ideen und Anregungen in einem transparenten Austausch vorzutragen. Insbesondere wurden mögliche Auswirkungen auf den Verkehr und die Lärmemissionen der neuen Nutzung auf die Umgebung angesprochen.
Die Ergebnisse dieser Gesprächsrunde wurden entsprechend in die Aufgabenstellung eingearbeitet.
Es ist geplant, die Öffentlichkeit im Rahmen einer Ausstellung über die Ergebnisse des Planungswettbewerbs zu informieren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
5,2 MB
|