Kenntnisnahme - A 51/0107/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Hinsichtlich der Fallzahlen und Kostenentwicklung verweist die Verwaltung auf die beigefügten dezidierten Anlagen.

 

Deckungskreis Hilfen zur Erziehung:

 

Im Bereich des Deckungskreises Hilfen zur Erziehung ist die finanzielle Entwicklung weiterhin stabil. Die Summe der Vorbelastungen für das Gesamtjahr 2006 liegen weiterhin auf dem Niveau wie 2005.

Insoweit konnten die im Rahmen der Haushaltsanmeldung aufgezeigten Haushaltsrisiken bisher vermieden werden. Hauptgrund für diese sehr erfreuliche Entwicklung ist die Tatsache, dass die stationären Maßnahmen nach § 34 SGB VIII weiterhin auf einem im Vergleich zu Vorzeiten relativ niedrigem Niveau stabil bleiben. Darüber hinaus ist es bisher nicht zu den befürchteten Kostenentwicklungen im Bereich der Pflegesätze gekommen.

 

Deutlich hervorzuheben ist eine Steigerung im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung bei der Hilfeart sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII). Diese Entwicklung war bereits im Vorjahr zu erkennen. Insoweit wird seitens der Verwaltung des Jugendamtes hier weiterhin ein deutliches Risikopotential für das Haushaltsjahr 2006 gesehen.

 

 

Deckungskreis „Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte ( § 35a SGB VIII )

 

Im Bereich des Deckungskreises Eingliederungshilfe für seelische Behinderungen (§ 35 a SGB VIII) ist es wie prognostiziert zu einer deutlichen Steigerung gekommen.

 

Hier übersteigt die Jahressumme der Vorbelastungen für 2006 die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel  um mehr als 600.000 €  und liegen damit auch deutlich über dem Niveau von 2005.

 

Inhaltlich wird zur Thematik des § 35 a SBG VIII und den veränderten Rahmenbedingungen auf die Ausführungen zu den Quartalsberichten des Jahres 2005, den Berichten im Unterausschuss Jugendhilfeplanung sowie zu den Haushaltsberatungen 2006 verwiesen.

 

Hierbei ist noch mal auf die veränderte Zuständigkeitspraxis zwischen dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe/Sozialhilfe (Landschaftsverband Rheinland) und den örtlichen Jugendämtern zu verweisen. Das Jugendamt Aachen ist/war mit Unterstützung des A 30 in zahlreichen Einzelfällen bemüht, eine mögliche Zuständigkeit des Jugendamtes Aachen zu vermeiden und den Landschaftsverband Rheinland zur Leistung zu verpflichten. Nicht in allen Fällen sind diese Bemühungen von Erfolg gekrönt. In einigen Fällen leisten wir derzeit als vorläufiger Träger und Kostenerstattungsverfahren sind anhängig.

 

Darüber hinaus ist das Jugendamt Aachen als Mitglied einer Arbeitsgruppe auf der Ebene des Städtetages weiterhin darum bemüht, eindeutigere Abgrenzungskriterien und damit verbunden eine mögliche Rückverlagerung der Kostenzuständigkeit an den Landschaftsverband Rheinland zu erwirken.

 

Erfreulicherweise können die im Bereich der Hilfen nach § 35 a SGB VIIIbenötigten Mittel nach jetzigem Stand aus dem Deckungskreis der Hilfen zur Erziehung gedeckt werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht des A 51 keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt werden.

 

In der Gesamtsumme geht A 51 davon aus, dass zum jetzigen Zeitpunkt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Deckungskreis Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach § 35 a SGB VIII in ihrer Gesamtsumme von 22,9 Mio. € ausreichen werden, um das auftretende Fallaufkommen und die Finanzbedarfe des HhJ. 2006 decken zu können.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, eine mögliche Mittelverschiebung zwischen den beiden vorgenannten Deckungskreisen erst im Herbst des Jahres vorzunehmen, da sich dann die Zahlen in beiden Bereichen weiter konkretisiert haben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1:               Übersicht über den Maßnahmenbestand am 31.03.2006

Anlage 2a:             Übersicht über die Maßnahmeentwicklungen nach Hilfegruppen im Deckungskreis

Hilfen zur Erziehung

Anlage 2b:             Übersicht über die Maßnahmeentwicklungen nach Hilfegruppen

im Deckungskreis Hilfen nach § 35a  SGBVIII  

Anlage 2c:             Übersicht über die Maßnahmeentwicklungen nach Hilfegruppen „Zusammenfassung“

Anlage 3:            Stand der Ausgaben zum 31.03.2006

Anlage 4:            Entwicklung der monatlichen Vorbelastungen

Anlage 5a:            Entwicklung der monatlichen Vorbelastungen im Deckungskreis HzE

Anlage 5b:            Entwicklung der monatlichen Vorbelastungen im Deckungskreis § 35 a

Anlage 5c:            Entwicklung der monatlichen Vorbelastungen – Gesamtdarstellung

Anlage 6:            Finanzprognose für das Hhj 2006 (Datenstand 31.03.2006)

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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