Kenntnisnahme - FB 45/0456/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Ausgangslage:

Mit Hilfe von Förderprogrammen, wie dem Sofortausstattungsprogramm und dem Digitalpakt, war es dem Schulträger möglich, den städtischen Schulen insgesamt 7.611 mobile Endgeräte (iPads) zur Verfügung zu stellen. Hinzu kommen rund 1.350 weitere mobile Endgeräte, die u. a. im Zuge der turnusmäßigen IT-Neuausstattungen aus städtischen Haushaltsmitteln beschafft wurden.

 

Die Anschaffung und der laufende Support dieser Geräte ist mit hohen Kosten verbunden. Trotz Förderprogrammen und städt. IT-Neuausstattung ist es daher nicht möglich, eine 1:1 Ausstattung der Schüler*innen und Lehrer*innen mit entsprechenden Endgeräten aus kommunalen Mitteln zu realisieren.

 

Zu den Chancen einer 1:1 Ausstattung mit Endgeräten gehört unter anderem die Möglichkeit, den Unterricht durch den Einsatz von digitalen Medien interaktiver, motivierender und differenzierter aufzubauen. Durch die Nutzung von digitalen Medien kann der Unterricht innovativer und kollaborativ gestaltet werden. Des Weiteren können Schülerinnen und Schüler Kompetenzen und Fähigkeiten im Umgang mit Technologie und digitalen Medien erwerben, die in der modernen Arbeitswelt zunehmend gefragt sind.

 

Aus vorgenannten Gründen planen daher immer mehr – insbesondere weiterführende - Schulen, neben den o.g. städtischen mobilen Endgeräten, auch elternfinanzierte Apple-Geräte im Schulunterricht einzusetzen oder setzen diese bereits ein. Die Geräte sollen dabei von den Eltern der Schülerinnen und Schüler finanziert und durch die Schule verwaltet werden.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 18.08.2022 (Vorlage FB 45/0257/WP18) wurde erläutert, dass die Schulen in der AG Schuldigitalisierung den Wunsch nach einem von der Verwaltung entwickelten Konzept zur Umsetzung äußerten.

Um die bestmögliche technische Umsetzung dieses Vorhabens in der schulischen Infrastruktur zu realisieren, wurden in der AG Schuldigitalisierung Abstimmungen zwischen Schulen, der Verwaltung und der regio iT zur Konzeptionierung vorgenommen.

 

Die finalisierte Version des Konzepts (sh. Anlage) wurde am 16.10.2023 an die Schulleitungen übersandt und den Schulvertreter*innen in der letzten Sitzung der AG Schuldigitalisierung nochmals vorgestellt.

 

Konzept elternfinanzierte Endgeräte:

Da das in der Stadt Aachen eingesetzte bzw. von der regio iT betreute Mobile Device Management -System (MDM) Jamf-School ausschließlich auf Apple-Geräte ausgerichtet ist und in den Schulen nahezu ausschließlich iPads eingesetzt werden, bezieht sich auch das nachfolgend beschriebene Konzept einzig auf Apple-Geräte (iPads). Im Sinne der Technologieoffenheit wird jedoch explizit darauf hingewiesen, dass die Schulen nicht verpflichtet sind, elternfinanzierte Apple-Geräte einzusetzen. Bei der Konzeptionierung handelt es sich um ein rein freiwilliges Angebot des Schulträgers und der regio iT an die Schulen.

 

 

Für städt. Schulen betreibt die regio iT im Auftrag des Schulträgers ein DSGVO-konformes MDM, welches es ermöglicht, die städtisch beschafften, mobilen Endgeräte (iPads) zentral zu verwalten. Durch das nun vorgestellte Konzept wird die Möglichkeit eröffnet, die elternfinanzierten iPads in die städt. MDM-Instanz zu integrieren. Dies hat für die Schulen insbesondere folgende Vorteile:

-          Es ist keine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der Schulleitung und dem Anbieter der MDM-Instanz (Jamf) notwendig.

-          Durch das Bereitstellen der mit der AG Schuldigitalisierung abgestimmten Grundkonfiguration für die städt. iPads in der MDM-Instanz können die entsprechenden Standards auch bei den elternfinanzierten iPads gewährleistet werden.

-          Durch die Integration der elternfinanzierten iPads in die städt. MDM-Instanz ist eine maximale Kompatibilität mit den städt. iPads (über bspw. die Classroom App) und der Präsentationstechnik gegeben.

 

Der bzw. die IT-Koordinator*in der Schule erhält Zugriff auf die städt. MDM-Instanz zur Administration der elternfinanzierten iPads in einer eigenen Gerätegruppe. Die in diesem Kontext zugelassene Administration beschränkt sich ausschließlich auf die elternfinanzierten iPads.

 

Bei der Einführung elternfinanzierter Apple-Geräte ist insbesondere darauf zu achten, dass eine Beschaffung der iPads über einen zertifizierten Apple-Händler sowie unter Angabe der städtischen DEP-Nummer erfolgt, damit die iPads remote den jeweiligen Schulen zugeordnet werden können, ein automatisches Roll-out bei dem erstmaligen Einschalten im schulischen WLAN erfolgt und letztlich ein sehr zeitnaher Einsatz möglich ist. Eine Nachregistrierung bereits vorhandener, geeigneter Apple-Geräte ist ebenfalls möglich, die manuelle Einbindung in die städtische Infrastruktur ist jedoch mit zusätzlichen, einmaligen Kosten verbunden, da in diesem Fall keine remote Zuordnung erfolgen kann.

 

Über die Entscheidung zur Einführung elternfinanzierter Apple-Geräte (sog. „iPad-Klassen“) sollte ein Schulkonferenzbeschluss eingeholt werden.

Ferner dürfen die Erziehungsberechtigten nicht zum Kauf eines Geräts verpflichtet werden. Schülerinnen und Schülern, die sich nicht im Besitz von elternfinanzierten Geräten befinden, dürfen keine Nachteile entstehen.

 

Daher haben Schulen, deren Schülerinnen und Schüler keinen dauerhaften Zugang zu einem eigenen digitalen Endgerät haben und die Beschaffung eines solchen die Erziehungsberechtigten vor große finanzielle Herausforderungen stellt, bereits folgende Möglichkeiten, Endgeräte zur Verfügung zu stellen:

 

-          Nutzung von iPads aus Förderprogrammen, insbesondere aus dem Sofortausstattungsprogramm und dem Digitalpakt

-          Nutzung von iPads aus der städtischen IT-Neuausstattung

-          Beschaffung mobiler Endgeräte durch Fördervereine.

 

Erziehungsberechtigte, die Sozialleistungen (bspw. nach SGB II) beziehen, können durch einen Antrag einen gesonderten Bedarf im Rahmen einer Härtefallregelung bei der entsprechend zuständigen Behörde anmelden. Die Bedarfsfeststellung erfolgt dann im Rahmen einer strikten Einzelfallprüfung.

 

Insgesamt eröffnet das skizzierte Konzept den Schulen eine gute  Möglichkeit, eine kombinierte Nutzung aus elternfinanzierten und städtischen iPads mit demselben Funktionsumfang und sehr guter Kompatibilität anzubieten und ein in der Breite innovatives und technologieunterstütztes Lernen zu ermöglichen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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