Entscheidungsvorlage - FB 36/0343/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelbereitstellung oberhalb der Erheblichkeitsgrenze gemäß §83 GO NRW „Park am alten Friedhof/Wurm-Haarbachaue“ IHK Haaren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- 36/200 ; Frau Roß-Kark
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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28.11.2023
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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05.12.2023
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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07.12.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Park am alten Friedhof/Wurm-Haarbachaue““ auf dem PSP-Element 5-130101-300-00100-300-1 überplanmäßige Mittel in Höhe von 265.000 € im Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Park am alten Friedhof/Wurm-Haarbachaue““ auf dem PSP-Element 5-130101-300-00100-300-1 überplanmäßige Mittel in Höhe von 265.000 € im Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Park am alten Friedhof/Wurm-Haarbachaue““ auf dem PSP-Element 5-130101-300-00100-300-1 überplanmäßige Mittel in Höhe von 265.000 € im Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt, für die“ Park am alten Friedhof/Wurm-Haarbachaue“ auf dem PSP- Element 5-130101-300-00100-300-1überplanmäßige Mittel in Höhe von 265.000 € im Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf der Grundlage des 2015 durch den Rat der Stadt Aachen beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Haaren betreibt die Stadtverwaltung unter Beteiligung der Bürger*innen sowie zahlreicher Akteur*innen vor Ort einen kontinuierlichen Stadterneuerungsprozess.
Im Förderantrag der 1. Förderstufe werden die Maßnahmen im Bereich der Wurm-Haarbachaue unter dem Titel „Neugestaltung Park am alten Friedhof“ geführt. Diese beinhalten zum einen diverse Umgestaltungen im Park am alten Friedhof, einen Uferweg entlang der Wurm von der Alt-Haarener-Straße bis zum Park sowie das Plangebiet im Zusammenfluss von Haarbach und Wurm, im Weiteren „Haarener Eck“ genannt. Im Park wurden bereits vom Fachbereich Klima und Umwelt, Abteilung 36/200 Grünplanung, umfangreiche Maßnahmen umgesetzt (Bauabschnitt 1a und 1b mit Spielplatz, Erneuerung Eingangsbereich, Wegeführung etc.).
Nun soll als letzter Baustein der Uferweg mit Maßnahmen am „Haarener Eck“ umgesetzt werden. Im März 2023 wurde die Planung in den Ausschüssen vorgestellt und zur Ausführung beschlossen. Rodungsarbeiten und eine bodenkundliche Baubegleitung sind bereits ausgeschrieben.
Vorgesehen ist, noch im Jahr 2023 die Garten- und Landschaftsbauarbeiten einschließlich zweier Brückenbauwerke für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen sowie eine archäologische Baubegleitung auszuschreiben. Die Kosten dafür betragen nach Kostenberechnung rd. 926.650 €.
Um die Ausschreibungen veröffentlichen können, fehlen jedoch ca. 265.000 € auf dem PSP
5-130101-300-00100-300-1, 78530000.
Des Weiteren steht zur Ausschreibung eine Verpflichtungsermächtigung (VE) i.H.v. 400.000,00€ in 2023 mit Kassenwirksamkeit in 2024 zur Verfügung.
Die Planungen in diesem Bereich tragen mit neuen Fußwegeverbindungen und neuen öffentlichen Grünflächen zur Erlebbarkeit der Bäche und somit zur Aufwertung Haarens bei.
Aufgrund massiver Preissteigerungen seit Beantragung der Maßnahme (2013) liegen die Kosten sowohl für die bereits umgesetzten Planungen als auch für die noch auszuschreibenden Maßnahmen weit über den damaligen geschätzten Gesamtkosten von 1.300.000€. Die Gesamtkosten für das Gesamtprojekt Park am alten Friedhof/Wurm-Haarbachaue sind nun bei rd. 2.000.000€ zu veranschlagen.
Zur Deckung des Fehlbetrags i.H.v. 265.000 € im Jahr 2023 für die noch ausstehenden Maßnahmen können nach Abstimmung innerhalb des FB 61 Mittel aus dem PSP-Element 5-120102-000-07300-300-1 "Salierallee", Kostenart 78520000, herangezogen werden.
Für die beiden Brücken und Geländer sind Folgekosten von jährlich insg. 1.772,00€ anzusetzen.
Für die Pflege der Grünflächen Wurm-Haarbachaue und „Haarener Eck“ einschließlich Uferweg fallen rd. 6.900,00€ an.
Die Deckungsfähigkeit ist dann unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Haushaltsanmeldung in jedem Fall sicherzustellen. Dies muss entweder durch strikte Konsolidierungsvorgaben (z.B. Streichung, Aussetzung oder Reduzierung anderer Maßnahmen und Programme) oder Erhöhung der städtischen Erträge hergestellt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
5-130101-300-00100-300-1 „Wurm-Haarbachaue/Park am alten Friedhof“,78310000,78350000,78530000
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||
Einzahlungen | 623.671,45 * | 623.671,45 * | 320.000 * | 320.000 | 0 | 0 | ||
Auszahlungen | 779.589,33 ** | 1.044.589,33 *** | 400.000 **** | 400.000 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | -155.917,87 | -420.917,88 | -80.000 | -80.000 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -265.000,00€ als überplanmäßige Mittelbereitstellung | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
* Entspricht der 80%igen Förderung ** fortgeschriebener Ansatz als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr i.H.v. 779.589,33€ *** fortgeschriebener Ansatz als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr i.H.v. 779.589,33€ zuzügl. überplanmäßiger Mittelbereitstellung i.H.v. 265.000,00€ (nicht förderfähig, Deckung durch FB 61) bei 7853 0000 **** Zum Ansatz i.H.v. 400.000,00€ in 2024 besteht eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 400.000,00€ in 2023, die in 2024 kassenwirksam wird. Sie berechtigt dazu, bereits in 2023 rechtliche Verpflichtungen einzugehen, die erst im Folgejahr zur Auszahlung kommen.
4-130101-304-4 (52560000 Aufwand für Festwert, Park zum alten Friedhof)
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||
Ertrag | 10.687,20 * | 10.687,20 * | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.772€ + 6.900€ | ||
Abschreibungen | 13.359 | 13.359 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | -2.671,80 | -2.671,80 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
*als ertragswirksame Auflösung der Förderung zur anteiligen Deckung des Aufwandes für Festwerte
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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