Entscheidungsvorlage - FB 61/0809/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
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Kenntnisnahme
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19.06.2024
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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07.12.2023
| |||
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20.06.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Verwaltung mit der Fortschreibung des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes zu beauftragen und die Ausschreibungsunterlagen zur Fortschreibung entsprechend vorzubereiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Hintergrund und Zielsetzung
Innenstädte und Stadtteilzentren müssen als lebendige Mittelpunkte des geschäftlichen und gesellschaftlichen Lebens erhalten und gestärkt werden. Die Weiterentwicklung von (multi-)funktionalen, dynamischen und attraktiven Zentren gehört in gleicher Weise zu den künftigen Herausforderungen der Stadt Aachen wie die Neuausrichtung des Zentren- und Einzelhandelsgefüges vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen und demographischen Wandels. Ein leistungsfähiges und städtebaulich zielführendes Nahversorgungsangebot kann durch eine differenzierte und standortspezifische Einzelhandelssteuerung ermöglicht werden. Das Zentren- und Nahversorgungskonzept dient diesbezüglich unter Einbeziehung der gesetzlichen Vorgaben als maßgebliche Entscheidungsgrundlage bei Ansiedlungsanfragen großflächiger Einzelhandelsvorhaben. Es handelt sich um ein städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB, welches für eine Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung herangezogen werden muss. Eine regelmäßige Fortschreibung sorgt dafür, dass es als adäquate Entscheidungsgrundlage fungieren kann und trägt somit zu einer Planungs- und Investitionssicherheit bei
Das Baugesetzbuches bietet den Städten umfassende rechtliche Instrumente zur Steuerung des Einzelhandels. Am 10.09.2008 hat der Rat der Stadt Aachen, aufbauend auf dem Positionspapier zum Einzelhandel (2003), das Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen (2004) sowie das StädteRegionale Einzelhandelskonzept - STRIKT (10/2008) und dessen Fortschreibung (12/2019) beschlossen. Eine regelmäßige Überarbeitung des Konzeptes auf Grundlage eines aktuellen Datenbestandes stellt eine unerlässliche Voraussetzung für eine rechtssichere Anwendung dar. Aus diesem Grund wurde das Konzept bereits in den Jahren 2011 und 2015 aktualisiert, um unter anderem die Einzelhandelssituation in Aachen zum Zeitpunkt vor Fertigstellung des Shoppingcenters "Aquis Plaza" abzubilden. Darauffolgend ist durch den Ratsbeschluss vom 06.05.2020 die Aachener Sortimentsliste aufgrund landesplanerischer Vorgaben sowie aufgrund von Bedenken der Bezirksregierung Köln angepasst worden. Seit der letzten Überarbeitung des Konzeptes haben insbesondere der demografische Wandel, die Globalisierung, die Digitalisierung (Online-Handel) und die Aus-/Nachwirkungen der Corona-Pandemie vielerorts zu einer Schwächung etablierter Strukturen beigefügt. Die daraus resultierten Veränderungen in der Aachener Einzelhandelslandschaft sind im aktuellen Zentren- und Nahversorgungskonzept nicht berücksichtigt, weshalb es hier einer zeitgemäßen Aktualisierung bedarf. Dies gilt ebenso vor dem Hintergrund, dass die wohnortsnahe Versorgung sowie der Schutz der Zentren von besonderer stadtplanerischer Bedeutung sind.
Aufgabenerstellung
Die Weiterentwicklung der Aachener Einzelhandelsstruktur soll aus einem rechtlich belastbaren, städtebaulich-funktionalen Gesamtkonzept hergeleitet werden. Um den Prozess der Fortschreibung zielorientiert sowie fachlich und zeitlich stringent durchführen zu können, soll das städtische Team durch eine Auftragsvergabe an ein externes Gutachterbüro in seiner fachlichen Expertise und Personalressource verstärkt werden. Hierfür sollen zeitnah durch die Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung die Ausschreibungsunterlagen inklusive Leistungsbeschreibung erarbeitet und der Vergabeprozess angestoßen werden. Die bisherigen konzeptionellen Bausteine des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen sollen geprüft, überarbeitet, zusammengefasst und gemäß ihrer Aktualität angepasst werden.
Folgende Aspekte sollen dabei enthalten sein:
- Ausführlicher Abgleich mit den Zielen und Grundsätzen der landes- und regionalplanerischen Vorgaben
- Umfassende Aktualisierung der angebots- und nachfrageseitigen Datenbasis
- Markt- und Standortanalyse der Einzelhandelssituation (Hauptzentrum, Stadtteilzentren, Nahversorgungszentrum)
- Neubewertung der sich daraus ergebenden Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandelsstandort Aachen
- Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente für die kommunale Baugenehmigungspraxis und die Bauleitplanung sowie Grundlagen für die Beratung von Projektentwickler*innen, Investor*innen und Immobilieneigentümer*innen
Leistungsbausteine zur Vergabe an ein externes Büro
Teil 1: Bestandserhebung und Analyse
- Angebotsanalyse
Bestandserhebungen
Sekundärstatistiken
Befragungen (Haushalt + Passanten)
- Nachfrageanalyse
Sekundärstatistiken
Kundenherkunftserhebungen
- Markt- | Branchenanalyse
Entwicklungsperspektiven des Handels (Trends im Aachener Stadtgebiet)
Übergeordnete Tendenzen
Lokale Stärken, spezifische Innovationskraft
Rolle und Kompetenzen der Akteur*innen des Einzelhandels
- Städtebauliche Analyse
Bestandsanalyse
Sekundärstatistiken
Frequenzanalysen
Teil 2: Leitlinien
- Entwicklungspotenziale, -perspektiven, -strategien und -ziele
Unterscheidung der Ergebnisse nach räumlichen und absatzwirtschaftlichen Aspekten
Teil 3: Konzeption
- Erstellung des räumlich-funktionalen Einzelhandelskonzeptes
Zentrum
Nahversorgung
Sonderstandorte/ Agglomerationen
Sortimentsliste
Steuerungsleitsätze
- Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen für die Baugenehmigungspraxis und die Bauleitplanung
- Schnell zu erzielende Resultate (Quick Wins) und langfristige Ziele
Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Das Projekt wurde unter dem PSP-Element 4-090101-926-1 „Einzelhandelskonzept“ in den Haushalt aufgenommen. Für das Haushaltsjahr 2024 sind Mittel in Höhe von 150.000 €, für die Folgejahre 2025 bis 2027 jeweils 5.000 € eingeplant. Die Höhe des Ansatzes in 2024 ergibt sich aus einer Eigenkalkulation zur Beauftragung eines externen Büros und beruht auf einer vorangegangenen Markbeobachtung sowie aus Erfahrungswerten aus vergleichbaren Einzelhandelskonzepten anderer Kommunen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen
Mit der Fortschreibung des Zentren- und Nahversorgungskonzepts der Stadt Aachen wird eine planungsrechtliche Grundlage zur Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen im Stadtgebiet geschaffen. Durch die Sortimentsliste in Verbindung mit der Ausweisung zentraler Versorgungsbereiche wird eine nachhaltige, wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung gesichert, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
| |||||||
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
PSP-Element 4-090101-926-1 Einzelhandelskonzept | ||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 150.000 | 150.000 | 15.000 | 15.000 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 150.000 | 150.000 | 15.000 | 15.000 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,2 MB
|