Entscheidungsvorlage - FB 56/0336/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie, dem Rat der Stadt Aachen zu empfehlen, die Verwaltung zu beauftragen, die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in der Stadt Aachen umzusetzen und insbesondere anzuerkennen, dass jegliche Verwendung des N*Wortes rassistisch ist.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in der Stadt Aachen umzusetzen und insbesondere anzuerkennen, dass jegliche Verwendung des N*Wortes rassistisch ist.

 

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in der Stadt Aachen umzusetzen und insbesondere anzuerkennen, dass jegliche Verwendung des N*Wortes rassistisch ist.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Integrationsrates der Stadt Aachen am 18.10.2023 hat Herr Baran Yenen, Mitglied des Integrationsrates der Stadt Aachen, einen Antrag des Bündnis für Vielfalt und Integration an den Vorsitzenden des Integrationsrates der Stadt Aachen eingebracht, der die Ächtung des N*Wortes[1] vorsieht. Der Integrationsrat hat den Antrag angenommen.

 

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Aachen, in Anerkennung der aktuellen UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft, der Diskussion eines Urteils des Landesverfassungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern zur Verwendung des N*Wortes, sowie der aktuellen Diskussion zu kolonialen Klischees und rassistischen Stereotypen in der Stadt Aachen, folgendes zu beschließen:

 

Empfehlung an den Rat der Stadt Aachen:

 

Der Integrationsrat

1. unterstützt, die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in der Stadt Aachen umzusetzen und insbesondere anzuerkennen, dass jegliche Verwendung des N*Wortes rassistisch ist.

2. beantragt, dass jegliche Verwendung des N*Wortes in der Stadt Aachen bekämpft wird, um Schwarzen Menschen und PoC ein friedvolles und diskriminierungsfreies Leben in Aachen zu ermöglichen.

3. bittet die Verwaltung, zur Weiterentwicklung der Städtepartnerschaften, den Vorschlag für eine

Partnerschaft mit einer Stadt südlich der Sahara zur Entscheidung vorzulegen.

 

Zu Punkt 3. ist anzumerken, dass eine Städtepartnerschaft zwischen der Stadt Aachen und Kapstadt in Südafrika bereits besteht.

 

Zur Begründung aus dem Antrag des „Bündnis für Vielfalt und Integration“ (siehe auch Anlage 1):

 

„Das N*Wort ist von vielen Schwarzen Menschen und PoC mit Leid, Diskriminierung, Gewalt, Ungleichheit und Entmenschlichung verbunden. Mit dem N*Wort ist eine Vielzahl von rassistischen Stereotypen verbunden. Diese Stereotypen umfassen Sexualrepression, wie Triebhaftigkeit und Naturhaftigkeit, Kulturlosigkeit, Viktimisierung, Infantilisierung sowie Entfremdung (Othering) und führen zu Ohnmachtserfahrungen und psychischen Folgen. Als europäisches Konstrukt der Kolonialzeit wurde es verwendet, um eine rassistische Unterscheidung herzustellen, Machtverhältnisse zu untermauern und unterdrückende Strukturen zu festigen. Diese Erfahrungen sind auch weiterhin im Bewusstsein verankert. Auch wenn in der jüngeren Zeit vermehrt das N*Wort in satirischen oder komödiantischen Kontexten auftaucht, darf dies nicht über die Verletzungen hinwegtäuschen, die damit einhergehen.

 

Im Dezember 2014 wurde von der UN-Generalversammlung die „Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft“ (2015 - 2024) ausgerufen. Damit erkennt die internationale Gemeinschaft an, dass Menschen afrikanischer Herkunft eine eigenständige Gruppe darstellen, deren Menschenrechte gefördert und geschützt werden müssen. Insbesondere Menschen, die außerhalb von Afrika leben, sollen in dieser Dekade in den Vordergrund gestellt werden.

 

Ziele der UN-Dekade sind

• die Förderung der Achtung, des Schutzes und der Einhaltung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten,

• die Förderung einer besseren Kenntnis und Achtung des vielfältigen Erbes, der Kultur und des Beitrags von Menschen afrikanischer Herkunft zu Entwicklung von Gesellschaften,

• der Schutz vor Rassismus und Diskriminierung.

 

Bis 2024 sollen alle Staaten sich diesen Zielen verschreiben.“


 


[1] Mit N*Wort wird der rassistische Begriff ‚Neger‘ umschrieben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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