Entscheidungsvorlage - FB 56/0345/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, Kooperationsgespräche mit interessierten Trägern zu führen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung am 27.04.2023 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Verwaltung beauftragt, ein Housing first-Konzept zu erarbeiten, das auch ein Betreuungskonzept vorsieht und die Träger der niederschwelligen Hilfen einbindet.

 

In den vergangenen Monaten wurde seitens der Verwaltung umfangreich zum Thema Housing first recherchiert. So erfolgte bereits im April 2023 ein Austauschtreffen in Düsseldorf mit dem Verein „Fiftyfifty“, bei dem wichtige inhaltliche Ansätze zur Umsetzung des Konzepts Housing First in Erfahrung gebracht werden konnten.

Mit der Fachreferentin für Wohnungspolitik des Paritätischen NRW, die landesweit Vereine, Kommunen und/oder Träger bei der Initiierung und Umsetzung des Konzepts Housing first berät und unterstützt, konnten die Möglichkeiten und Grenzen von Housing first geklärt werden. Mit ihr erfolgte zudem die inhaltliche Abgrenzung zu anderen ambulanten Hilfeleistungen.

Zur Klärung einer möglichen Finanzierung der erforderlichen Betreuungsleistungen wurde mit einem Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinlandes (LVR) Kontakt aufgenommen. Bei der Umsetzung eines Housing first-Konzeptes übernimmt der LVR die Finanzierung von Fachleistungsstunden für die soziale Beratung und Begleitung der Zielgruppe nach §67 SGB XII. Voraussetzung hierfür ist eine bestehende Leistungsvereinbarung des LVR mit dem jeweiligen Anbieter. Für das Gebiet der StädteRegion gibt es verschiedene Träger, die entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen haben.

Am 16.11.2023 findet zudem ein Runder Tisch Housing first in Essen statt. Vertreter*innen des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration werden teilnehmen.

 

Die verschiedenen fachlich inhaltlichen Ansätze und Möglichkeiten, Menschen im Rahmen eines Housing first-Konzeptes zu unterstützen wurden fachbereichsintern geprüft und inhaltlich diskutiert. Im Ergebnis ist beabsichtigt, dem Arbeitskreis niederschwellige Hilfen, in dem die im Bereich Wohnungslosenhilfe innerhalb der Stadt Aachen tätigen Träger vertreten sind, am 06.12.2023 folgende konzeptionellen Rahmenbedingungen vorzustellen:

 

-          Die Adressat*innen des Housing first-Konzepts sind langzeitobdachlose Menschen aus Aachen, bei denen eine „chronifizierte Obdachlosigkeit“ vorliegt und die bislang nicht an das bestehende Hilfs- und Unterstützungssystem angebunden sind.

 

-          Hauptziel ist die Integration von langfristig obdachlosen Menschen in dauerhafte Wohnverhältnisse. Die Bereitstellung des Wohnraums ist die Voraussetzung für die Möglichkeit, eine stabile Lebensgrundlage zu schaffen. Erst in einem zweiten Schritt werden die individuellen Bedürfnisse geklärt, mögliche Zielsetzungen besprochen und passgenaue Unterstützungsleistungen angeboten.

 

-          Die Stadt Aachen unterstützt die Träger bei der Beschaffung geeigneten Wohnraums. In einem ersten Schritt wurde bereits Kontakt zur gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft gewoge aufgenommen. Hier besteht die grundsätzliche Bereitschaft, die Verwaltung bei der Umsetzung des Projekts durch die Bereitstellung von Wohnungen zu unterstützen.

 

-          Um einen zusätzlichen/erweiterten Zugang zu den oben genannten Adressat*innen zu erlangen, ist aus sozialfachlicher Sicht der Einsatz von Streetworker*innen notwendig. Durch aufsuchende Sozialarbeit kann ein erster niedrigschwelliger Kontakt erfolgen, der den Aufbau einer Vertrauensbasis ermöglicht. Auf dieser Grundlage werden die Adressat*innen gemäß dem Housing first-Ansatz in ihren Möglichkeiten und Wünschen ernstgenommen, bestehende Zugangsbarrieren werden abgebaut.
 

Interessierte Träger werden vom Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration zu einem Kooperationsgespräch zur weiteren inhaltlichen und konzeptionellen Ausgestaltung und zur Erstellung eines Finanzierungsrahmens eingeladen. Es gibt bereits erste Überlegungen, an bestehende Projekte anzuknüpfen, um Synergien nutzen zu können. Der Ausschuss wird über die Ergebnisse der Gespräche unterrichtet.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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