Kenntnisnahme - E 49.5/0090/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SEGA wurde mit der Begleitung und Steuerung der Machbarkeitsstudie sowie der Erstellung der sich anschließenden Vertiefungsphase beauftragt. In diesem Zusammenhang wurde auftragsgemäß ein Fördermittel-Screening durchgeführt.

Im Screening wurden Fördermöglichkeiten in folgenden Bereichen untersucht:

  • Städtebauförderung
  • Gebäudliche Sanierungen
  • Kultur- und Tourismusförderung

Einzelne untersuchte Förderprojekte können der Aufstellung in der Anlage entnommen werden. Auftragsgemäß erfolgte keine vertiefte Abstimmung mit dem FB 60, sondern lediglich ein Screening / „Portfolio-Prüfung“. Sofern diese Darstellung weitere Verwendung finden sollte, wäre daher eine vertiefte Abstimmung mit FB 60 notwendig.

Im Ergebnis musste leider festgestellt werden, dass die aktuelle Förderlandschaft – abseits der in der Studie aufgeführten und in die Berechnungen aufgenommenen Sanierungsförderungen für Bestandsgebäude in Höhe von max. 2,5 Mio. € pro Vorhaben – keine passende Fördermittelergänzung aufweist (siehe S. 28 der Erläuterungen in Vorlage Dez. III/0014/WP18: „Die vorgenommene Fördermittelrecherche hat keine weiteren „regelmäßigen“ Förderungsmöglichkeiten (abseits der bereits gebundenen Städtebauförderung) ergeben. Insofern wäre eine weitere Förderung des „Hauses der Neugier“ im Sinne einer „Sonderförderung“ mit Bund und/oder Land zu erörtern.“)

Auch das im Zuge der Vertiefung vorgenommene Fördermittelmonitoring kam zu keinem anderen Ergebnis.

Ob die Stadt Bochum ein vergleichbares Projekt (vermutlich das „Haus des Wissens“) mit 80 % Förderung teilfinanziert, ist  nicht sicher bekannt. Eine ad-hoc-Recherche der dortigen Sitzungsunterlagen (Stand dem Mai 2022, ebenfalls beigefügt) ergab eine avisierte Förderung von rund 27 Mio. € gegenüber kalkulierten Kosten in Höhe von 152,9 Mio. €, mithin eine Quote von rund 18 % der Gesamtkosten. Die dort in Anspruch genommenen Förderprogramme sind bereits ausgelaufen oder werden durch die Stadt bereits mit anderweitigen Projekten „belegt“.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

Siehe Erläuterung

 

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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