Kenntnisnahme - FB 61/0798/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Fahrradparken in Aachen, insb. Aufstellung und Planung Fahrradbügel 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- Dez. III FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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06.12.2023
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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14.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zum Thema Ausbau und Planungsstand der Fahrradbügel 2022 zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Thema Ausbau und Planungsstand der Fahrradbügel 2022 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Mit der Annahme des Radentscheides im November 2019 wurde auch das Ziel 5c) beschlossen, wonach bis zum Ende des Jahres 2027, je 5.000 Plätze an Fahrradbügeln – also je 2.500 Radbügel - außerhalb, sowie innerhalb des Alleenringes geschaffen werden sollen. Mit dieser Vorlage berichtet die Verwaltung über die Planung und die Aufstellung von Fahrradbügeln im Jahr 2023.
Stand der Planung und Umsetzung
Aufgebaut wurden im Jahr 2023 bisher 600 Fahrradbügel (s. Anlage 1): 123 innerhalb des Alleenringes und 477 außerhalb des Alleenringes. Damit sind seit November 2019 zur Erreichung des Zieles 5c des Radentscheides insgesamt 2.311 Fahrradbügel eingebaut worden. Weitere 121 Fahrradbügel befinden sich zur Zeit der Vorlagenerstellung in der baulichen Umsetzung (s. Anlage 2) und sollen noch in diesem Jahr bzw. Anfang des kommenden Jahres aufgestellt werden.
Im Jahr 2023 wurden bisher 155 Fahrradbügelstandorte geprüft und beplant (s. Anlage 3; Stand Oktober 2023). Ziel ist es, in 2023 noch weitere 137 Bügelstandorte innerhalb und außerhalb des Alleenringes festzulegen. Rund drei Viertel der Fahrradbügel gehen aus der quartalsweisen Prüfung des Meldeportals hervor. Die restlichen Bügelstandorte ergaben sich im Zuge von Straßenumbaumaßnahmen (z.B. Försterstraße) oder sonstigen Anliegen (z.B. Freihalten des Gehweges von Kfz in der Abteistraße). Die Planungen aus dem 3. und 4. Quartal 2023 sind zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung zwar schon vorbereitet, aber noch nicht mit allen Fachabteilungen final abgestimmt. Dementsprechend kann es dazu kommen, dass einzelne Standorte der in Anlage 3 gezeigten Bügel geändert werden müssen oder im Einzelfall auch entfallen.
Im Jahr 2023 konnte zum ersten Mal ein Rahmenvertrag zum Aufstellen der Fahrradbügel vergeben werden. Die meisten Fahrradbügel wurden über den Rahmenvertrag aufgestellt. Dieser soll auch im kommenden Jahr wieder ausgeschrieben werden, um die Aufstellung zu beschleunigen.
Das Meldeportal „Radbügel für Aachen“ ist weiterhin einsehbar. Zwar können keine neuen Meldungen mehr abgegeben werden, Interessierte können sich aber über den aktuellen Stand ihrer Meldung informieren und erhalten bei einer Statusänderung eine Informationsmail, falls sie ihre Emailadresse hinterlegt haben. Die Verwaltung nimmt weiterhin Vorschläge für neue Fahrradbügel über den Mängelmelder, per Mail oder Telefon an.
Sonstiges
Im Rahmen des Förderprojektes #AachenMooVe! konnten im Jahr 2023 sieben gesicherte Fahrradsammelschließanlagen (Bike-Stations) aufgestellt werden. Vier Anlagen sind zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung bereits in Betrieb, die restlichen drei werden zeitnah in Betrieb genommen. Insgesamt stehen an den sieben Standorten Stellplätze für 191 Fahrräder zur Verfügung. Betrieben werden die Bike-Stations von der APAG. Mit dem Mobility-Key können Nutzende ihr Fahrrad nun erstmals gesichert und überdacht in der Stadt Aachen abstellen.
Im August 2023 wurde im Mobilitätsauschuss zudem ein Pilotversuch mit kleinen, gesicherten Abstellanlagen beschlossen. Hierbei handelt es sich um Anlagen für bis zu vier Fahrräder. Die Anlagen passen in ihrer Größe auf einen Parkstand und verfügen zunächst über keinen Stromanschluss. Hierdurch werden nur geringe Tiefbauarbeiten (Punktfundamente) benötigt. Die Ausschreibung für dieses Pilotprojekt wird zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung vorbereitet.
Weiteres Vorgehen
Das Aufstellen von Fahrradbügeln erfolgt im laufenden Geschäft der Verwaltung. Die Planungen entstehen quartalsweise. Die politischen Entscheidungsträger werden auch weiterhin regelmäßig im Rahmen einer Vorlage über den aktuellen Stand informiert. Ein Rahmenvertrag zur Aufstellung von Fahrradbügeln soll für das kommende Jahr erneut ausgeschrieben und vergeben werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
|
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass vermehrt Bürger*innen auf das Rad umsteigen, wenn es vermehrt sichere Möglichkeiten zum Abstellen der Fahrräder gibt. Dies ist allerdings nicht messbar, daher kann auch kein Effekt auf die CO2 – Emissionen ermittelt werden.
Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,7 kB
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2
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(wie Dokument)
|
8,6 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
93,4 kB
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