Kenntnisnahme - Dez II/0033/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabeverfahren hinsichtlich des Weihnachtsdorfes und der Hütte 16 am Büchel hier: Tagesordnungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 07.11.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Dezernat II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
22.11.2023
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die LINKE-Ratsfraktion bat mit als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügtem Tagesordnungsantrag vom 07.11.2023 das Thema „Vergabeverfahren hinsichtlich des Weihnachtsdorfes und der Hütte 16 am Büchel“ auf die Tagesordnung des Hauptausschusses zu nehmen. Ferner bat sie, dass die Verwaltung berichten solle, wie es zu dieser Vergabe gekommen sei und warum die Politik beim Entscheidungsprozess nicht beteiligt wurde. Darüber hinaus bat die LINKE-Ratsfraktion um Stellungnahme der Verwaltung, warum die Hütte 16 auf dem Büchel-Gelände aufgebaut werden könne, obwohl diese Fläche nicht-kommerziellen Formaten vorbehalten bleiben solle.
Bevor die Verwaltung nachstehend zu beiden Fragen Stellung bezieht, wird eingangs auf den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss vom 18.10.2022 verwiesen. Im Zuge der letztjährigen Beratung zum Weihnachtsmarkt 2022 und der Verortung der Hütte 16 fasste der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss den Beschluss, „ein tragfähiges Flächenkonzept ab 2023 für den Weihnachtsmarkt aufzustellen, ggf. die Ursulinerstraße einzubeziehen und somit nachhaltige Möglichkeiten zu schaffen, das bisherige Angebot auszuweiten, den Raum zu entzerren und auch die Hütte 16 zu integrieren.“
Im Anschluss an den politischen Auftrag hatte sich die Verwaltung mehrfach mit dem Märkte und Aktionskreis City e.V. (MAC) über die Flächenkonzeption des Weihnachtsmarktes 2023 ausgetauscht, insb. auch hinsichtlich der künftigen Integration der Hütte 16. Hierbei konnte jedoch keine geeignete Fläche identifiziert werden, welche sowohl hinsichtlich des MAC, der bisherigen Betreibenden der Weihnachtsmarktstände und der Hütte 16 für den Weihnachtsmarkt 2023 konsensfähig war. Insofern hat die Verwaltung aufgrund des Beschlusses des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses zur Ausweitung des Weihnachtsmarktes nach weiteren Flächenpotentialen gesucht. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise auch die zunächst verwaltungsseitig präferierte Fläche am Friedrich-Wilhelm-Platz geprüft. Aufgrund des diensttägigen Elisenmarktes sowie des Wochenmarktes am Donnerstag, konnte die Fläche vor dem Friedrich-Wilhelm-Platz für die Hütte 16 nicht realisiert werden.
Daher hat die Verwaltung den Betreibenden der Hütte 16 für das Jahr 2023 eine Kontaktaufnahme zur Städtischen Entwicklungsgesellschaft Aachen GmbH & Co. KG (SEGA) empfohlen. Die Bespielung und die Benutzung des ehemaligen Büchelgeländes liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung, sondern ausschließlich in der Zuständigkeit der SEGA. Städtischerseits kann daher - und wurde auch nicht - Einfluss auf die seitens der LINKE-Ratsfraktion gestellte Frage der Flächenvergabe genommen.
Hinsichtlich der weiteren Frage der LINKE-Ratsfraktion, warum die Hütte 16 auf dem Büchel-Gelände aufgebaut werden kann, obwohl diese Fläche nicht-kommerziellen Formaten vorbehalten bleiben solle, nimmt die Verwaltung nachfolgend Stellung:
Bereits zu Beginn des Jahres 2023 hatte die SEGA die Idee, eine Weihnachtszeit am Büchelgelände organisieren zu lassen. Diese Idee wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzierbarkeit, über den Jahresverlauf zunächst nicht weiterverfolgt.
Vollkommen zutreffend weist die Linke-Ratsfraktion in ihrem Ratsantrag darauf hin, dass Veranstaltungen im Rahmen der Zwischenzeit am Büchel keinen rein kommerziellen Charakter haben sollen und dass Veranstaltungen mit rein kommerziellem Charakter (z.B. Verkaufsmessen) nicht erwünscht bzw. unzulässig sind. (vgl. Seite 5 des Handbuches https://zzab.de/wp-content/uploads/2023/06/ZZAB-Handbuch.pdf).
Städtischerseits – aber insbesondere auch seitens der SEGA als zuständige Stelle für die Bewertung dieser Frage – überwiegt beim Weihnachtsdorf am Büchel aber keineswegs der kommerzielle Charakter. Im Übrigen ist auch nicht die Hütte 16 Organisator des Weihnachtsdorfes, sondern die Bahkauv Brew Gbr. Das als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügte Konzept des Weihnachtsdorfes verdeutlicht die soziale Ausrichtung des kostenlos betretbaren Weihnachtsdorfes. Dieses beheimatet bspw. einen separaten Stand, an welchem Malstunden für Kinder angeboten werden. Des Weiteren wird das Weihnachtsdorf von einem kulturellen Programm umrahmt. So werden jeweils an den vier donner- und samstagen musikalische und kulturelle Acts auf der Bühne angeboten. Die Kosten für ein solches soziales, musikalisches und kulturelles Rahmenprogramm waren der Grund dafür, dass die zu Beginn des Jahres seitens der SEGA aufgeworfene Idee einer Weihnachtszeit am Büchel zunächst nicht finalisiert werden konnte, trotz des begrenzt möglichen Einsatzes von Fördermitteln.
Wie es auch die Veranstaltenden des Weihnachtsdorfes in ihrem Konzept betonen, ist die kostendeckende Planung des kulturellen Programmes u.a. nur durch das parallele Angebot von gewerblichen Ständen am Weihnachtsdorf möglich. So führen die gewerblichen Stände im Weihnachtsdorf gemessen an ihrer Standgröße an die Bahkauv Brew einen Kostenbeitrag ab, welcher für das kulturelle und soziale Rahmenprogramm am Weihnachtsdorf verwendet wird.
Auch wenn die Frage der Beurteilung der Anteils des kommerziellen Charakters nicht in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung liegt, so wird verwaltungsseitig hinsichtlich dieser Frage auch auf den vierzehntägig durchgeführten Food Markt am Büchel verwiesen. Auch hier haben das soziale Zusammenkommen und das kulturelle Rahmenprogramm das kommerzielle Interesse einzelner Gewerbetreibenden überwogen.
Ausblick:
Da die Zwischenzeit am Büchel fortschreitet und sich das Gelände weiterentwickeln wird, handelt es sich bei dem diesjährigem Weihnachtsdorf am Büchel - und somit auch hinsichtlich der diesjährigen Verortung der Hütte 16 - um keine über das Jahr 2024 hinaus mögliche Veranstaltung. Dieser Umstand wird städtischerseits – unabhängig vom sozialen und kulturellen Programm am Weihnachtsdorf – aber auch im Lichte der Fortentwicklung des Weihnachtsmarktes 2024 ff. betrachtet. Bekanntlich hat die Verwaltung für die Jahre 2024 und 2025 die Dienstleistungskonzession für den Aachener Weihnachtsmarkt ausgeschrieben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
7,6 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
524,3 kB
|