Entscheidungsvorlage - E 26/0143/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge:

 

 

Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement:


Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2022 mit einer Bilanzsumme von 643.996.288,51 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von 11.788.266,09 Euro festzustellen.

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresverlust aus 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß

§ 5 Absatz 5 EigVO NRW.

 

Jahresabschluss und Lagebericht 2022 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2022 mit einer Bilanzsumme von 643.996.288,51 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von 11.788.266,09 Euro festzustellen.

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsauschusses Gebäudemanagement gemäß § 4 c) der EigVO NRW.

 

Jahresabschluss und Lagebericht 2022 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalnieder-schrift beigefügt.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 5 der Betriebssatzung und § 26 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) sind der von der Betriebsleitung zu erstellende Jahresabschluss und der Lagebericht dem Betriebsausschuss vorzulegen, damit dieser die Feststellung nach § 9 der Betriebssatzung durch den Rat vorbereiten kann.

 

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht.

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 weist zum 31.12.2022 eine Bilanzsumme von 643.996.288,51 Euro (Vorjahr: 636.904.687,42 Euro) und einen Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von – 11.788.266,09 Euro (Vorjahr:  - 12.748.184,15 Euro) aus.

 

Der Betrieb schließt auch in 2022 mit einem Verlust ab. Ursächlich für diesen Verlust sind die dem Betrieb seit 2008 nicht mehr vollständig erstatteten gebäudebezogenen Abschreibungen im Zusammenhang mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf die Vorschriften des NKF-Gesetzes. Aus diesem Grund war auch für das Wirtschaftsjahr 2022 ein planmäßiger Verlust in Höhe von -14,096 Mio. Euro (Vorjahr:  -13,977 Mio. Euro) zu erwarten; dieser fiel aufgrund von Verbesserungen im operativen Bereich letztlich um 2,308 Mio. Euro (Vorjahr: 1,229 Mio. Euro) niedriger aus.

 

Laut § 10 der EigVO NRW ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen, wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapital-ausstattung des Betriebes nicht gefährdet wird.

Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt 15,6 % (Vorjahr: 17,6 %), die Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung der Sonderposten beträgt 36,3 % (Vorjahr 37,4 %) und die sog. wirtschaftliche Eigenkapitalquote 83,5 % (Vorjahr 84,3 %).

 

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages aus 2022 schlägt die Betriebsleitung in Abstimmung mit der Finanzverwaltung vor, den Jahresverlust 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Gemäß EigVO § 10 kann ein nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung zulässt. Mit Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 vom 10.12.2014 hat der Rat der Stadt Aachen diesem Ausgleich i.S. eines Vorratsbeschlusses auch für Folgejahre zugestimmt. Somit wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 eine Verrechnung der Verluste aus 2017 mit der Gewinnrücklage und der Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vorgenommen.

 

Es ergibt sich mit Stand 31.12.2022 ein noch verbleibender Verlustvortrag aus Vorjahren der Jahre 2017 bis einschließlich 2021 von insgesamt 48.686.401,22 Euro (Vorjahr: 47.046.938,97 Euro).

 

Mit Beschlussfassung des Betriebsausschusses vom 08.09.2020 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Kronprinzenstraße 10, 45128 Essen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 betraut. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH hat den Abschluss zum 31.12.2022 geprüft und mit Datum vom 26.10.2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

 

Hinweis

Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes wurde dieser aus Kostengründen in gedruckter Form lediglich den Mitgliedern des Betriebsausschusses, der Finanzverwaltung und dem Fachbereich Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Rates werden gebeten, bei Bedarf über das Ratsinformationssystem „Allris“ im Intranet Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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