Entscheidungsvorlage - FB 36/0344/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Zum Kirschbäumchen, Grünanlage“ auf dem PSP-Element 5-130101-000-02800-300-1 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 135.138,16€ bereitzustellen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Zum Kirschbäumchen, Grünanlage“ auf dem PSP-Element 5-130101-000-02800-300-1 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 135.138,16€ bereitzustellen.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt, für die Maßnahme „Zum Kirschbäumchen, Grünanlage“ auf dem PSP- Element 5-130101-000-02800-300-1 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 135.138,16€ bereitzustellen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Es hat seit 2016 zahlreiche Veranstaltungen und Beteiligungen gegeben, bei denen Wünsche und Anregungen der Bürger*innen erfragt und zusammengetragen wurden. Ein Fokus lag auf der Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere der Grundschule Feldstraße und der Kita Martinsstraße, des Jugendzentrums OT Regenbogen und Kings Club. Im Umfeld leben auch viele ältere Menschen, deren Belange ebenfalls aufgenommen wurden.

Die sich aus den unterschiedlichen Beteiligungsformaten ergebenden Wünsche und Anregungen wurden in einer Entwurfsplanung aufgenommen und 2018 eine Förderung beantragt.

 

In der 9. und letzten Förderstufe „Soziale Stadt Aachen Nord“ wurden im August 2019 förderfähige Mittel in Höhe von 581.000 € für das Projekt „Spiel-Sport-Schule Zum Kirschbäumchen“ bewilligt, wobei der Eigenanteil 20 % beträgt.

Bereits im September/Oktober 2021 wurden die Planungen in den Ausschüssen vorgestellt und zur Ausführung beschlossen.

 

Der zukünftige Jugendspielplatz und Kinderspielplatz wurden bereits ausgeschrieben und submittiert.

Die submittierte Summe beträgt für beide Flächen 857.217,00 €. Überplanmäßige Mittel in Höhe von 219.000,00 € wurden bereits aus dem PSP 5-090101-000-00400-050-1 Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes (AC-Nord) 78520000 Tiefbaumaßnahmen bei FB 61 bereit gestellt.

Hinzu kommen überplanmäßige Mittel in Höhe von 800,00€ für Bodenunterschungen, die durch Spiel- und Bolzplätze (5-130101-900-03100-300-1) gedeckt wurden.

 

Quartierspark „Zum Kirschbäumchen

Anstelle des jetzt vorhandenen öffentlichen Spielplatzes ist eine 1330 qm große öffentliche Grünflache geplant. Diese soll als kleiner Quartierspark Aufenthaltsmöglichkeiten für alle, insbesondere für ältere Anwohner*innen bieten.

Die Baumaßnahmen sollen ebenfalls noch ausgeschrieben werden, so dass eine Umsetzung 2024 erfolgen kann. Durch massive Kostensteigerungen in den letzten Jahren, bedingt durch Corona und den Ukrainekrieg werden für die Gesamtmaßnahme zum Kirschbäumchen nun ca. 1.070.625,59 € veranschlagt.

Um die Grünfläche nun umsetzten zu können, als Teil der beantragten Fördermaßnahme, fehlen nach Kostenberechnung weitere 135.000 € Euro. Es wird beantragt, den Fehlbetrag mit der Summe von 88.138,16€ aus dem PSP-Element 5-130101-900-01900-300-1 (Herstellung in öffentlichen Grünanlagen) 78530000, 25.000,00€ aus PSP 5-130101-900-03100-300-1,78350000 (Spiel- und Bolzplätze) und 22.000,00€ aus 5-130101-900-03100-300-1, 78310000 (Spiel- und Bolzplätze)

zu decken. Dieser Mehrbedarf ist nicht förderfähig und wird durch Einsparung der o.g. Kosten finanziert.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

                                  5-130101-000-02800-300-1  Grün- und Spielfläche Kirschbäumchen (AC Nord)

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

748.389,44 *

748.389,44 *

0

0

0

0

Auszahlungen

935.487,43 **

1.070.625,59 ***

0

0

0

0

Ergebnis

-187.097,99

-322.236,15

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-135.138,16

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*  entspricht der 80%igen Förderung der Auszahlung

** davon 715.727,43€ Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr und bereits überplanmäßige Mittel in Höhe von 219.800,00€

*** 715.727,43€ Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr, bereits überplanmäßige Mittel in Höhe von 219.800,00€ zuzüglich neuer überplanmäßiger Mittel in Höhe von 135.138,16€ (nicht förderfähig, Deckung durch Einsparung bei anderen Konten des FB 36).

 

4-130101-012-1 Grün- und Spielfläche Kirschbäumchen (AC-Nord), 52560000 Aufwand für Festwerte

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

51.488

51.488

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

64.360

89.360 **

0

0

0

0

Ergebnis

-12.872

-37516

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-25.000

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* entspricht 80% des Aufwandes als ertragswirksame Auflösung der Förderung

 

Die überplanmäßigen Mittel werden analog zu den Deckungspositionen

bei 78310000 i.H.v. 22.000,00€,

bei 78350000 i.H.v. 25.000,00€** (der Aufwand für Festwerte bei 52560000 erhöht sich analog zur Invesitionsauszahlung für Festwerte bei 78350000) und

in Höhe von 88.138,16€ bei 78530000 benötigt.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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