Entscheidungsvorlage - FB 45/0437/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
AWO Fanprojekt Aachen - Fortführung ab Januar 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- Dezernat II
- Verfasst von:
- FB 45/310.010.00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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05.12.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, dem Antrag der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e. V. auf Erhöhung des städtischen Anteils des Betriebskostenzuschusses in folgendem Umfang ab 2024 zuzustimmen.
- Soweit die Städteregionsverwaltung im Weiteren auf der Grundlage des unter Ziffer 4. der dortigen Vorlage für den Städteregionstag am 30.03.2023 die ihr übertragene Ermächtigung nutzen und eine entsprechende Anpassung des Zuschussbetrages vornehmen will, wird empfohlen, diese vertragliche Änderung dem Rat der Stadt erneut zur Entscheidung vorzulegen.
- Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Empfehlungen des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis.
- Er beschließt das AWO Fanprojekt Aachen mit einem finanziellen Anteil in Höhe von 32.175 Euro jährlich, für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027, zu fördern.
- Soweit die Städteregionsverwaltung im Weiteren auf der Grundlage des unter Ziffer 4. der dortigen Vorlage für den Städteregionstag am 30.03.2023 die ihr übertragene Ermächtigung nutzen und eine entsprechende Anpassung des Zuschussbetrages vornehmen will, ist diese vertragliche Änderung dem Rat der Stadt erneut zur Entscheidung vorzulegen.
- Er beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit der StädteRegion Aachen und dem Leistungsanbieter Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e. V. abzuschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Das seit November 2008 existierende Fanprojekt Aachen wird finanziert durch den Deutschen Fußballbund (DFB), das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW, die Städteregion Aachen und die Stadt Aachen. Die Zielgruppe definiert sich über die im § 7 SGB VIII beschriebenen Altersgruppen von 12 bis 27 Jahren. Die Grundlage des Wirkens des Fanprojektes ergibt sich durch das „Nationale Konzept Sport und Sicherheit“ (NKSS). Schwerpunkte der Arbeit sind Gewaltprävention, Demokratisierung, Abbau von Diskriminierung, Gender-Mainstreaming und die Förderung der Kommunikation innerhalb der Fangemeinde sowie außerhalb wie z.B. mit Vereinen, Polizei, Ordnungsdiensten.
Das Fanprojekt Aachen wird bisher jährlich mit rd. 60.000 Euro vom Land NRW und bis zu 95.000 Euro vom DFB gefördert. Voraussetzung hierfür ist die fortlaufende finanzielle Beteiligung der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen, deren Fördersumme zuletzt insgesamt 47.500 Euro betrug. Der Anteil der Stadt Aachen beträgt 23.500 Euro (49,5 %) jährlich.
Bislang wird das Fanprojekt mit zwei Vollzeitkräften und einer 30 Stundenkraft aus den Professionen Sportwissenschaft und Soziale Arbeit durchgeführt. Aktuell strebt der Träger eine personelle Ausstattung gemäß den Empfehlungen des „Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit“ (NKSS) an, die drei Vollzeitkräfte sowie eine Verwaltungskraft zur Gewährleistung einer wirksamen und nachhaltigen Projektarbeit benennen.
Die geplante Personalaufstockung um zzgl. 0,23 Fachkraftstelle beruht neben der NKSS-Empfehlung auf den gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und der kontinuierlichen Ausweitung des Angebots. Vor diesem Hintergrund beantragt der AWO Kreisverband Stadt-Aachen e.V. für die Jahre 2024 bis 2027 die Erhöhung des Zuschusses von bisher 47.500 Euro auf 65.000 Euro jährlich.
Der Städteregionstag hat sich in seiner Sitzung vom 30.03.2023 für eine erhöhte Förderung in Höhe von 65.000 Euro jährlich für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2027 vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Aachen ausgesprochen.
- Beweggründe für den Antrag auf Erhöhung des Zuschusses
Der Träger benennt u.a. folgende Gründe:
- die Vergrößerung der Fanszene und ein stetig hohes Fan-Potential (2018/19 durchschnittlich ca. 5.200 Zuschauer*innen am Tivoli, 2022/23 bei den ersten 13 Heimspielen ca. 9.350 Zuschauer*innen) einhergehend mit einem erhöhten bzw. veränderten inhaltlichen Bedarf seit der Corona-Pandemie v.a. bei den Fans im Jugendalter,
- die Erweiterung des Adressat*innenkreises auf Institutionen wie Schulen, Vereine, Jugendfreizeitstätten und weiteren Jugendhilfeeinrichtungen bei einzelnen außerschulischen Bildungsangeboten,
- den kontinuierlichen Ausbau der Angebote und Methoden (Aufsuchende Arbeit, Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit, Gemeinwesen- und Jugendarbeit, Offene Jugendarbeit) sowie den Ausbau des Netzwerks,
- gestiegene Personal-, Betriebs- und Sachkosten,
- keine Erhöhung der Fördersumme seit mehr als 10 Jahren.
Mit der aufsuchenden Arbeit im Sozialraum der Fan-Szene werden wöchentlich ca. 30 Teilnehmer*innen erreicht. An den Spieltagen selbst findet der Kontakt zu etwa 160 Personen statt. Zum Fanprojekttreff erscheinen je nach Art der Veranstaltung und des Gruppenangebots zwischen 5 und 120 Teilnehmer*innen. Der Treff findet durchschnittlich 15 Mal im Jahr statt.
Im November 2023 besteht das Fanprojekt Aachen bereits seit 15 Jahren und hat in dieser Zeit nicht an seiner Themenaktualität eingebüßt. Es ist somit ein fest etabliertes Angebot, konzentriert sich speziell auf die „Fan-Szene“ und erfordert die Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Akteur*innen und Institutionen vorrangig aus der Welt des Fußballs.
- Stellungnahme der Verwaltung
Das Fanprojekt Aachen stellt eine wichtige Ergänzung zu den vorhandenen Beratungsangeboten und Maßnahmen der Jugendämter der Städteregion und Stadt Aachen und den freien Trägern in den Aufgabenfeldern der Jugendhilfe, der Jugendarbeit und des vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes dar. Es agiert niederschwellig und leistet u.a. einen Beitrag zur Gewaltminderung, Gewaltprävention, Suchtprävention und den Abbau von Diskriminierung. Mit dem Alleinstellungsmerkmal der spezifischen Zielgruppe wird es seit nunmehr 15 Jahren als erfolgreiches Angebot wahrgenommen und geschätzt. Die Fortführung des Fanprojekts bedarf auch künftig der finanziellen Förderung.
In Abstimmung mit Dezernat II wird der befristeten neuen Vereinbarung für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2027 mit der beantragten Personalaufstockung (zzgl. 0,23 Fachkraftstelle und 0,25 Verwaltungsstelle) zugestimmt - damit verbunden auch der künftigen Förderung durch Stadt Aachen und Städteregion in Höhe von insgesamt 65.000 € p.a. (davon Anteil der Stadt Aachen 49,5% = 32.175 € p.a.). Die kommunale Förderung erhöht sich damit gegenüber der am 31.12.2023 auslaufenden Vereinbarung um insgesamt 17.500 € p.a. (davon Anteil Stadt Aachen rd. 8.700 €).
Die Beschlussfassung im Städteregionstag am 30.03.2023 sah hierzu unter Ziffer 4. ergänzend wie folgt vor:
„Die Verwaltung wird ermächtigt, während der Laufzeit der Vereinbarung auf Antrag des Leistungsanbieters Steigerungen bei den Personalaufwendungen bis zur Höhe der Tarifsteigerungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für das jeweilige Folgejahr anzuerkennen.“
Aus den Vorlagen der Städteregion lässt sich weder Zeitpunkt noch Höhe einer entsprechenden Anpassung prognostizieren. Der Automatismus der Anpassung steht jedoch im Widerspruch zu der auf Seiten der Stadt bestehenden Praxis beim Abschluss von Leistungsvereinbarungen bzw. Zuschussverträgen mit Dritten. Ob aus den dann abgeleiteten Entscheidungen die Notwendigkeit folgt, die bislang einheitliche Vereinbarung zwischen dem Leistungsanbieter AWO, der Städteregion sowie der Stadt Aachen in zwei eigenständige Vereinbarungen der vorgenannten Körperschaften mit der AWO zu ändern, bleibt abzuwarten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,1 MB
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2
|
öffentlich
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27 kB
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3
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öffentlich
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5,7 MB
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4
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öffentlich
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537,2 kB
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