Entscheidungsvorlage - FB 36/0346/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
„Wegesanierung Lousberg“ Überplanmäßige Mittelbereitstellung oberhalb der Erheblichkeitsgrenze gemäß § 83 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- 36/200 ; Frau Buchkremer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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05.12.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme "Wegesanierung Lousberg" in dem PSP 5-130101-900-00200-400-1-1, 78350000 "Maßnahmen für Parkpflegewerk Lousberg" überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 56.000 € bereitzustellen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt, für die Maßnahme "Wegesanierung Lousberg" in dem PSP
5-130101-900-00200-400-1-1, 78350000 "Maßnahmen für Parkpflegewerk Lousberg" überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 56.000 € bereitzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
An einem asphaltierten Fußweg zwischen der Hoffmannallee und der Belvedereallee am Lousberg in Aachen wurden im Bereich des steilsten Abschnittes zunehmende Schäden am Oberbau festgestellt, die vermutlich auf Hangbewegungen und Erosionserscheinungen zurückzuführen sind.
Das mit der Wegeplanung beauftragte Ingenieurbüro Kempen Krause Ingenieure GmbH hat die Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“ abgeschlossen und befindet sich nun in Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“, für die dringend benötigte Sanierung des gesperrten Fußweges. Da es sich bei dem Lousberg um ein eingetragenes Bodendenkmal handelt, ist bei der Umsetzung der Maßnahme eine archäologische Baubegleitung erforderlich. Die Ausschreibung der Arbeiten soll noch in diesem Jahr erfolgen und der Start der Bauarbeiten ist für das 2. Quartal 2024 geplant.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen nach Kostenberechnung rd. 83.100,00 €.
Im Haushaltsjahr 2023 stehen in dem PSP-Element PSP 5-130101-900-00200-400-1, 78350000 "Maßnahmen für Parkpflegewerk Lousberg" Mittel in Höhe von 41.797,13€ als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr zur Verfügung. Davon sind 27.321,76€ für die Ausschreibung der Wegesanierung vorgesehen.
Die fehlenden Baukosten (incl. archäologischer Baubegleitung) betragen rd. 56.000,00 €.
Diese Mehrkosten müssen somit durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO im Haushalt finanziert werden.
Die hierfür erforderliche Deckung kann aus dem PSP-Element 5-130101-900-02100-300-1, 78350000 "Maßnahmen in öffentlichen Grünanlagen, Investitionsauszahlung für Festwerte" (4-130101-914-6, 52560000 „Aufwand für Festwerte“) erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 *) | Fortgeschriebener Ansatz 2023 **) | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 41.797,13 | 97.797,13 | 0 | 0 | 41.797,13 | 97.797,13 | |
Ergebnis | -41.797,13 | -97.797,13 | 0 | 0 | -41.797,13 | -97.797,13 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -56.000,00.als überplanmäßige Mittelbereitstellung | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
4-130101-915-4 Maßnahmen für Parkpflegewerk Lousberg, 52560000 Aufwand für Festwerte | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 41.797,13 | 97.797,13 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -41.797,13 | 97.797,13 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -56.000,00 als überplanmäßige Mittelbereitstellung | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben |
| |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*) Fortgeschriebener Ansatz 2023 besteht ausschließlich aus Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr
**) nach beabsichtigter überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |