Entscheidungsvorlage - FB 37/0023/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) i.H. von insgesamt 43.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung - zur Beschaffung eines Gerätewagens Logistik für die Feuerwehr Aachen zu erteilen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) i.H. von insgesamt 43.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung - zur Beschaffung eines Gerätewagens Logistik für die Feuerwehr Aachen zu erteilen.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) i.H. von insgesamt 43.000 € beim Produkt 021501 – Brandbekämpfung - zur Beschaffung eines Gerätewagens Logistik für die Feuerwehr Aachen.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit der Beschaffung des Fahrzeugs beabsichtigt die Feuerwehr Aachen, den jetzt 30,1 Jahre alten Logistik-LKW AC-6058 zu ersetzen. Der Gerätewagen Logistik (GW-L) ist ein Fahrzeug zum Transport von Material, das zum Bewältigen verschiedener Einsatzlagen benötigt wird. Aufgabe des GW-L ist z.B. die Einsatzstellenversorgung mit Geräten und – ggf. sperrigen – Gütern und Materialien oder die Beseitigung von Gefahrgut; der Einsatz erfolgt sowohl für administrative Alltagszwecke als auch im Einsatzgeschehen. Obgleich alle wesentlichen Materialien fest auf Einsatzfahrzeugen verlastet sind, zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass das Fahrzeug nahezu im täglichem Gebrauch ist. Bis zum Beginn des Jahres 2023 war ein weiteres Fahrzeug dieser Art in Dienst, welches aber mit kollateralem Getriebeschaden aus Wirtschaftlichkeitsgründen ersatzlos ausgemustert werden musste. Das jetzige Fahrzeug entspricht aufgrund seines Alters weder technisch, sicherheitsbezogen noch ökologisch dem heutigen Standard. Zwar funktioniert das Fahrzeug noch, die Reparatur eines möglichen Schadens jedweder Art zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit wäre aber in jedem Fall unwirtschaftlich. Folge wäre ein Ausmustern ohne weiteren Ersatz. Es handelt sich daher hier um eine Investition in den Fuhrpark der Feuerwehr, die unabdingbar ist.

 

Im Juni diesen Jahres wurde eine Ausschreibung durchgeführt. Bestbieter ist die Firma GEWA mit einem Angebot in Höhe von 182.264,04 € brutto. Zu diesen Kosten kommen nochmals rund 7.000 € für Digitalfunk, Beschriftung und ähnliches hinzu. Dies übersteigt lt. Haushaltsplan den im Folgejahr verfügbaren Haushaltsansatz und somit auch die in diesem Jahr vorliegende VE in Höhe von 140.000 €.

Eine Recherche auf dem Gebrauchtmarkt zeigt, dass es überdies keine verwendbaren Vergleichsfahrzeuge - als Vorführer oder mit geringer Gebrauchtleistung - gibt. Eine Neuausschreibung, ganz unabhängig von der Verfahrensart, würde nach Auffassung der Fachabteilung keine Verbesserung des Ergebnisses erbringen. Auch ist eine Reduktion der technischen Leistungsanforderungen in diesem Projekt nicht möglich - es handelt sich bei dem ausgeloteten Fahrzeug bereits um einen handelsüblichen Logistik-LKW, der feuerwehrtechnisch lediglich durch Sondersignal und Funkanlage zum Feuerwehrauto wird.

 

Der Haushaltsansatz im Jahr 2024 wurde im Rahmen der Anmeldung zur Haushaltsplanung bereits auf 190.000 € angehoben. Zur Finanzierung der Maßnahme wurden im Rahmen der Anmeldung zur Haushaltsplanung die zusätzlichen Mittel i.H. von 50.000 € haushaltsneutral verlagert.

 

Damit die Maßnahme - wie im Haushaltsplan angedacht - auch im Folgejahr durch Lieferung und Rechnungsstellung abgeschlossen werden kann, sollte die Beauftragung bestenfalls noch in diesem Jahr erfolgen. Die Bindefrist im laufenden Verfahren wurde auf den 31. Januar 2024 verlängert. Daher ist im Falle der Zustimmung in diesem Falle keine neue Ausschreibung erforderlich.

 

Zur Auftragsvergabe werden daher zusätzlich zu der bereits verfügbaren  Verpflichtungsermächtigung  in Höhe von 140.000 € weitere 43.000 € benötigt, deren Deckung durch die Sperre der VE auf dem PSP-Element 5-021501-900-07200-900-1  Beschaffung Abrollbehälter“ erfolgt. Die weiteren 7.000 € werden nicht als Verpflichtungsermächtigung benötigt, sondern lediglich als investive Auszahlung in 2024.

 

Gemäß § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 43.000 € der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

PSP-Element 5-021501-900-12600-900-1 Ersatzbeschaffung Gerätewagen Nachschub

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschrie-bener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2024 gem. HH-Planung 2024

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

140.000

190.000

140.000

190.000

Ergebnis

0

0

0

-50.000

0

-50.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-50.000

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

PSP-Element 5-021501-900-12600-900-1 Ersatzbeschaffung Gerätewagen Nachschub

VE 2023 alt: 140.000 €

VE 2023 neu: 183.000 €

 

PSP-Element 5-021501-900-07200-900-1 Beschaffung von Abrollbehältern

VE 2023 alt: 170.000 €

VE 2023 neu: 127.000 €

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 x

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Loading...