Kenntnisnahme - FB 56/0348/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verwaltung ist am 22. November 2023 der Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion „Entlastung von Mietern städtischer Wohnungen durch Balkonkraftwerke – Sachstandsbericht zur Nutzung des Förderprogramms der StädteRegion Aachen“ für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 07. Dezember 2023 zugegangen (Anlage 1). Es wird damit um einen Sachstandsbericht gebeten, wie viele Mieter städtischer Wohnungen sowie wie viele Mieter der gewoge vom – im Rahmen des Stärkungspakts NRW – aufgesetzten Förderprogramm „Balkonkraftwerke“ der StädteRegion Aachen profitieren konnten.

 

Die StädteRegion hat für ihr Förderprogramm „Steckersolaranlagen für Sozialwohnungen“ (Anmerkung: auch „Balkonkraftwerke“ genannt) Richtlinien erarbeitet, wonach Vermieter*innen von Sozialwohnungen die Anschaffungskosten und die Installationskosten einer Balkon-Solaranlage (PV-Stecker-Anlage) ganz oder teilweise erstattet werden können. Die ursprüngliche Antragsfrist             31. Oktober hat die StädteRegion aktuell bis zum 15. Dezember 2023 verlängert. Aufgrund der Voraussetzungen des Stärkungspakts NRW müssen die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 umgesetzt sein.

 

Da die Verwaltung über die Daten bezüglich in diesem Kontext erfolgter Förderungen nicht verfügt, wurden umgehend die StädteRegion Aachen und die gewoge um deren Bereitstellung für den erwünschten Bericht gebeten.

 

Laut Rückmeldung der StädteRegion wurden im Ergebnis über die „Richtlinie der StädteRegion Aachen zur Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen an Sozialwohnungen aus dem Stärkungspakt NRW vom 30.06.2023“ fast nur Anbieter aus dem Altkreis Aachen gefördert. Für den Bereich des Stadtgebiets erfolgte eine Förderung eines privaten Vermieters mit neun Wohnungen.

 

Seitens der gewoge wurde zu Beginn die Idee eingebracht, Sammelanlagen auf den Dächern der Häuser zu finanzieren, jedoch wurde diese Variante seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen als Fördermittelgeber abgelehnt.

 

Die Stellungnahme der gewoge bezüglich der Balkonkraftwerke ist als Anlage 2 beigefügt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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