Entscheidungsvorlage - FB 56/0349/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beauftragt die Verwaltung, eine Leistungsvereinbarung mit Rainbow e. V.  auf Grundlage der vorgelegten Leistungsbeschreibung  abzuschließen.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ratsantrag der Fraktionen Grüne und SPD Nr. 314/18 vom 24. Januar 2023 wurde die Verwaltung unter anderem beauftragt, mit den im Bereich der LGBTQIA+-Beratung tätigen Organisationen, wie zum Beispiel Rainbow e.V. Leistungsvereinbarungen abzuschließen (Anlage 1).

 

Im Jahr 2023 wurden die im Haushalt 2023 zur Förderung von queeren Organisationen bereitgestellten Mittel (75.000 Euro zzgl. 25.000 Euro zur Durchführung des CSD) aus zeitlich-faktischen Gründen im Wege der Erteilung von Zuwendungsbescheiden wie folgt zahlbar gemacht:

 

 Förderung des CSD, 25.000 Euro

 Förderung Rainbow e.V., 51.000 Euro

 Förderung Rainbow Sports Aachen e.V., 5.000 Euro

 Förderung Queerreferat an den Aachener Hochschulen e.V., 5.000 Euro

 Förderung AIDS-Hilfe Aachen e.V. (Projekt SchLAu), 14.000 Euro

 

Die Verwaltung hat geprüft, welche der aufgeführten Förderungen nach Umfang und Inhalt vorrangig für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung in Betracht kommen. Aufgrund seiner Funktion als Dachverband für die queeren Organisationen besteht der vorrangige Bedarf bei Rainbow e.V.. Grundlage für den Abschluss der Leistungsvereinbarung ist der Antrag von Rainbow e.V. vom 27. November 2023 einschließlich der damit der Verwaltung eingereichten Leistungsbeschreibung sowie des damit eingereichten Finanzplans (Anlage 2). Der Förderbedarf beträgt ab dem Jahr 2024 65.000 Euro. Zur Förderung der queeren Organisationen in Aachen sind mit dem Haushaltsplan 2023 für die Jahre 2024 und 2025 jährlich 125.000 Euro eingeplant worden. Die Finanzierung der Leistungsvereinbarung erfolgt aus diesem Ansatz (PSP-Element 4-050101-970-1).

 

Gemäß den Beratungen des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie Sitzungen in seinen Sitzungen vom 19. Januar und 28. September 2023 sind die einzelnen zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen/Projekte/Organisationen dem Ausschuss zur jeweiligen Beschlussfassung vorzulegen.

 

Dem Ausschuss wird daher hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt, dass die Verwaltung mit dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Rainbow.e.V. auf Grundlage dessen Antrags vom 27. November 2023 (einschließlich Leistungsbeschreibung und Finanzplan) beauftragt wird.

 

Die verbleibenden Mittel unter PSP-Element 4-050101-970-1 werden im Jahr 2024 nach Rechtskraft des Haushaltsplans 2024 noch im Wege der Bescheiderteilung bewilligt werden müssen. Die Verwaltung wird die Prüfung fortsetzen, welche Förderungen sich für den Abschluss weiterer Leistungsvereinbarungen eignen und dem Ausschuss dazu zu gegebener Zeit erneut vorlegen.


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

75.000

75.000

250.000

250.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Unter PSP-Element 4-050101-970-1 wurden mit dem Haushaltsplan 2023 für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 125.000 Euro zur Förderung von queeren Organisationen eingestellt. Die Finanzierung der Leistungsvereinbarung erfolgt entsprechend aus diesem Ansatz.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Loading...