Anhörung - E 42/0104/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Betriebsausschuss Volkshochschule empfiehlt gemäß § 7 Abs. 4 und 11 sowie § 12 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Aachen dem Rat der Stadt Aachen, den Entwurf des Wirtschaftsplanes der Volkshochschule 2024 entsprechend der Verwaltungsvorlage festzustellen.

Gleichzeitig nimmt der Betriebsausschuss Volkshochschule die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2024 bis 2028 zur Kenntnis.

 

  1. Der Finanzausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage des Entwurfs des Wirtschaftsplanes der Volkshochschule 2024 gemäß § 7 Abs. 11 der Satzung der Volkshochschule Aachen zur Kenntnis.

 

  1. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Volkshochschule und nach Kenntnisnahme durch den Finanzausschuss stellt der Rat der Stadt Aachen gemäß § 7 Abs. 11 der Satzung der Volkshochschule Aachen den Wirtschaftsplan der Volkshochschule 2024 fest.

 

  1. Gleichzeitig nimmt der Rat der Stadt Aachen die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2024 bis 2028 zur Kenntnis.

 

 

 

(Keupen)

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Volkshochschule Aachen als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Aachen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, geführt nach den Vorschriften des Weiterbildungsgesetztes, der EigVO NRW und der Gemeindeordnung NRW, erstellt satzungsgemäß - § 12 - den Wirtschaftsplan für 2024.

Dieser umfasst:

- den Erfolgsplan

- den Vermögensplan

- die Stellenübersicht

- die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2024 – 2028.

 

Erläuterungen der Planansätze

 

Der Jahresabschluss 2022 schließt mit einem Plus in Höhe von 935 TEUR ab. Das Jahresergebnis soll gem. § 14 Abs.4 der Satzung mit der Rücklage verrechnet werden, um so die Rücklage weiter aufzubauen. 

 

Die tariflichen Erhöhungen für die Beschäftigten wurden entsprechend der Laufzeit bis 2024 und ab 2025 mit 2,0 % eingeplant.

 

Preissteigerungen im Sachhaushalt wurden am Preisindex orientiert geplant. Die Volkshochschule ist weiterhin aktiv bei der Akquisition von Drittmitteln in diversen Förderprogrammen des Landes, z.B. des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft, der EU und des Bundes, z. B. Maßnahmen des BAMF.

 

Die Programmbereiche optimieren ihr Angebot kontinuierlich und planen zusätzliche Maßnahmen, um der Nachfrage so Rechnung zu tragen. Außerdem überprüfen sie kontinuierlich die Produktpalette, um neue Bedarfe erfüllen zu können. Abweichungen zu Planungsansätzen und hiermit verbundene Risiken für die Einhaltung des Wirtschaftsplans werden im Rahmen des Risikomanagements analysiert, bewertet und notwendige Maßnahmen ergriffen. 

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2024 bis 2028 spiegelt ein abgestimmtes modulares Konzept wider, das zum Ziel hat, Risiken frühzeitig zu erkennen und mögliche Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

 

Voraussetzung für die Prognose ist, dass sich die derzeitigen Rahmenbedingungen

 (Teilnehmer*innenverhalten und Drittmittel) nicht verändern, weitere tarifliche Erhöhungen (über 2% hinaus) ab Januar 2025 nicht durch die Volkshochschule erwirtschaftet werden müssen und die Nutzung der städt. Gebäude in unveränderter Form bestehen bleibt.

 

 

Investitionen 

Als Ergänzung zur neugeschaffenen, räumlich begrenzten NS-Gedenkstätte am Theaterplatz wir am Standort Peterstraße ein Demokratiearbeitsraum entstehen, der von Ehrenamtlichen und Vereinen für Erinnerungsarbeit und für Gruppenarbeit genutzt werden kann.

Für das Gebäude Peterstraße sind außerdem die Ausstattung eines Bereichs zur Nutzung als „Dritter Ort“ sowie Anschaffungen (z.B. mobile Medienschränke) bzw. das Leasing von Hard- und Software für ein zukunftsfähiges digitales bzw. hybrides Kursangebot mit interaktiven, multifunktionalen Unterrichtsmöglichkeiten vorgesehen.

Neben Renovierungsarbeiten der Unterrichtsräume wird die Neubeschaffung der Unterrichtsmöblierung für die Standorte Eintrachtstraße und Trierer Straße beabsichtigt.

 

Erfolgsplan

 

 

Die Erläuterungen erfolgen im Einzelnen zu den folgenden Positionen:

 

Erträge

 

Zu 1. Umsatzerlöse

 

Teilnehmer*innenentgelte / Studienreisen

Der Position Teilnehmer*innenentgelte und Studienreisen (Bildungsurlaube) liegt eine vorsichtige Kalkulation zu Grunde, die sich seit Jahren bewährt hat. Die Teilnehmer*innentgelte wurden in den Programmbereichen korrespondierend zur Entwicklung in 2023 geplant. Die bisher in dieser Position verankerten Prüfungsentgelte (213 TEUR) werden ab jetzt zur transparenteren Darstellung in der Position sonstige Umsatzerlöse ausgewiesen.

 

Zuweisungen

Die Position Zuweisungen beinhaltet neben der Landeszuweisung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) u.a. auch die Zuwendungen für Projekte der Landeszentrale für politische Bildung, des Bundes und der Stadt (z.B. Koop. Gesunde Verwaltung). Bei der Planung der Landeszuweisung wurde die im WbG vorgesehene lineare Steigerung berücksichtigt. Für die Inbetriebnahme und Ausstattung der NS-Gedenkstätte wurden Fördermittel bei der Landeszentrale für politische Bildung und beim Landschaftsverband Rheinland beantragt.

Zu den Drittmitteln gehören u.a. auch die Bundesmittel des BAMF. Bei den vom BAMF geförderten Kursen wird von einem gestiegenen Angebot durch die sehr hohe Nachfrage ausgegangen. Allerdings stellt der Mangel an qualifizierten Dozent*innen für diesen Bereich ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar.

Der Programmbereich College hat Fördermittel nach dem Innovationsfonds des WbG beantragt und die erste Stufe des zweistufigen Vergabeverfahrens erfolgreich absolviert.

In allen Programmbereichen der Volkshochschule werden kontinuierlich zusätzliche Maßnahmen bzw. Projekte geplant mit dem Ziel, Mehrerträge zu erwirtschaften.

 

Das Risikoportal konnte durch die Übernahme der tariflichen Erhöhungen durch FB 20 geschlossen werden. Im Rahmen des Risikomanagements werden die damit verbundenen Risiken definiert, klassifiziert, bewertet, überprüft und über ein engmaschiges Controlling zwischen den Programmbereichsleitenden und der Leitung gesteuert.

 

Zu 2. Sonstige betriebliche Erträge

Zu dieser Position gehören u.a. auch die Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Nebenkosten). Diese wurden in der Planung angepasst.

 

Aufwendungen

 

Zu 3. Materialaufwand 

a. Aufwendungen für Unterrichtsbedarf, Veranstaltungen, Weiterleitungen

Neben den Aufwendungen für den Unterrichtsbedarf erfolgen aus dieser Position die Weiterleitungen aus Drittmitteln z.B. an die Zuwendungsempfänger*innen des Bundesprojektes „Demokratie leben!“, an die Aachener Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (AKIS) und die Erstattung der Fahrtkosten für Teilnehmer*innen der Kurse des BAMF. Diese Aufwendungen sind durch die Erträge in den Zuweisungen gedeckt.

 

b. Aufwendungen für bezogene Leistungen

Zu den bezogenen Leistungen gehören neben den Honoraren für die Dozent*innen, Prüfungskosten (z.B. Deutschtest für Zuwanderer, telc- Zertifikate und Cambridge-Prüfungen) auch die Aufwendungen für die Studienfahrten und Studienreisen (z.B. Bildungsurlaube).

Die Aufwendungen für Honorare werden durch die Teilnehmer*innenentgelte und die Drittmittel der Kurse des BAMF gedeckt.

 

Zu 4. Personalaufwand

a. Gehälter und Besoldung

Beim Personalaufwand wurden die für 2024 vorgesehenen Tariferhöhungen berücksichtigt. Im College wird aufgrund des erwarteten steigenden Bedarfs beim zweiten Bildungsweg weiteres befristetes Lehrpersonal eingesetzt und die sozialpädagogische Betreuung ausgebaut. Des Weiteren ist zur Akquise zusätzlicher Drittmittel im Projektbereich die Schaffung weiterer befristeter Stellen vorgesehen.

 

b. Sozialabgaben, Altersversorgung, Unterstützung

Hierzu gehören die gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungs- und Versicherungsaufwendungen

sowie die Pensionsrückstellungen und die Beiträge zur Unfallversicherung, die sich prozentual aus der Position der Löhne und Gehälter ergeben.

 

 

 

 

Zu 5. Abschreibungen

Der Aufwand sinkt im Vergleich zum Vorjahr (2023) um die bereits über Sofortabschreibung GWG abgeschriebene i-Pads aus dem React-EU-Projekt für das College. Getätigte Investitionen
(Ladeschränke für die i-Pads am College, Bänke für Wartebereiche in den Fluren, Lizenzen für Software) wurden bei der Planung berücksichtigt und geplante Investitionen entsprechend hochgerechnet.

 

Zu 6. Sonstige Aufwendungen

Die gesamten steuerbaren Positionen der sonstigen Aufwendungen werden sparsam und wirtschaftlich bewirtschaftet.

- Raummieten

 Hier wurde am Preisindex orientiert die Miete für den angemieteten Teil des Gebäudes Peterstraße (Couven- und Peterstrakt) angepasst.

- Mieten intern

Die Kosten für die Nutzung der städtischen Gebäude durch die Volkshochschule sind im Zuschuss

von FB 20 enthalten.

- Energiekosten

Die Planung dieser Position erfolgte orientiert am Jahresergebnis 2022 und den derzeitig zu leistenden Abschlagszahlungen.

- Instandhaltung und Reinigung

Es wurden notwendige Renovierungsarbeiten in den Gebäuden Peterstraße und Sandkaulbach sowie bereits bekannte tarifliche Erhöhungen für das Reinigungsgewerbe einkalkuliert.

- Werbung

Eine Ausschreibung der Druckerzeugnisse (Programm, Broschüren u. Flyer) führt zu höheren Kosten.

- Unterrichts- und Veranstaltungskosten

Die Aufwendungen in dieser Position steigen durch höhere Leasingkosten beim Unterrichtsbedarf

 (z. B. Beamer).

- Versicherungen und sonstige Abgaben

Diese Position wurde am Jahresergebnis 2022 orientiert angepasst.

- Gebühren und Beiträge

Hierzu gehören u.a. die Urheberrechtsansprüche (GEMA und VG-Wort). Der Ansatz wurde aufgrund des Jahresergebnisses 2022 entsprechend angepasst.

- Kosten der Betriebs- und Geschäftsausstattung

Diese Position beinhaltet neben den Leasingkosten der Regio-IT auch die hinzugekommenen Wartungs- und Servicekosten für die IT-Infrastruktur in allen Unterrichtsräumen der Gebäude Peterstraße, Sandkaulbach und Eintrachtstraße.

- Kommunikationskosten

Rufumleitungen aufgrund mobiler Arbeit und der weitere Ausbau von WLAN in den Unterrichtsräumen führen zu höheren Kosten.

 

 

 

 

- Büro- und EDV-Kosten

Die Umstellung auf VDI führt zwar zu höheren Servicekosten bei der Regio-IT für jeden Arbeitsplatz, aber durch die Verlagerung des Verwaltungsprogramms Kufer 5.0 in die Cloud des Betreibers können die Kosten im Vergleich zum Ansatz 2023 dauerhaft gesenkt werden.

- Prüfungskosten

Der Ansatz wird aufgrund des Jahresergebnisses 2022 fortgeschrieben.

 

- Reisekosten

Der Ansatz beinhaltet neben den Reisekosten vor allem die Aufwendungen für Lehrgänge des Studieninstituts für Kommunale Verwaltung sowie Schulungskosten auf Kufer 5.0.

- Fremdleistungskosten

Diese Position beinhaltet die Kosten für den Sicherheitsdienst.

Die bisher enthaltenen Beratungskosten zur Entwicklung des Projektes „Bildungsportal“ durch die regio-IT werden reduziert, da das Projekt abgeschlossen und in den Betrieb übergegangen ist.

- Verwaltungskostenbeitrag

Der Verwaltungskostenbeitrag (VKB) ist nach einer Neuberechnung von FB 20 abgesenkt worden. Der städtische Zuschuss wurde entsprechend der Absenkung angepasst.

- Sonstige Aufwendungen

Zu dieser Position gehören u.a. auch die sonstigen Personalkosten für Arbeitskleidung der Hausdienste und Stellenanzeigen.

 

Zu 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Es wird von keinem Zinsaufwand ausgegangen.

 

Städtischer Zuschuss

Der geplante Bedarf an städtischem Zuschuss in Höhe von 5.240.900 € für 2024 beinhaltet die Verrechnungen des VKB, die Pensionsrückstellungen, der (nicht) disponiblen Personalkosten und die Auswirkungen der Tarifabschlüsse mit einer Zuschussanpassung von 425 TEUR. Somit steht der städtische Zuschuss bei 47,9 % des Gesamtumsatzes (im Jahr 2023 betrug er 47,8%). 

Im städtischen Zuschuss sind anteilige Personalkosten für das Projekt „Auf dem Weg zur NS-Gedenkstätte“ vorgesehen und es wurden Personalkosten für die Weiterführung des Bildungsportals eingeplant.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögensplan

 

In der Peterstraße 21-25 werden Möbel für die Verbesserung der Aufenthaltsqualität angeschafft. Darüber hinaus wird dem Bedarf an neuem Unterrichtsmobiliar für Unterrichtsräume in der Eintrachtstraße und der Trierer Straße durch weitere Investitionen Rechnung getragen.

 

Die neuen Abschreibungen werden im Wirtschaftsjahr 2024 mit einer Summe von 30 TEUR

angesetzt. Die Gesamtabschreibung beläuft sich durch die geplanten Investitionen auf 109 TEUR.

 

 

 

Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2024 bis 2028

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2024 bis 2028 ist unter folgenden Rahmenbedingungen aufgestellt worden:

 

-           Die Erträge aus dem Erfolgsplan werden ab 2024 durch die Erhöhung der Landeszuweisung und steigende Teilnehmer*innenzahlen in den Integrationskursen des BAMF mit einer linearen Steigerung prognostiziert.

-           Die Zuweisungen enthalten 2024 neben den drittmittelfinanzierten Projekten „NRWeltoffen“ und „Demokratie leben!“ das aus dem Innovationsfonds des Landes NRW geförderte Projekt „Aus alter Wurzel neue Kraft, Second Chance - ein digital-künstlerischer Prozess zur urbanen Transformation“ mit Tim Berresheim für den Zweiten Bildungsweg und auch Mittel der Landeszentrale für politische Bildung für die Inbetriebnahme und Ausstattung der NS-Gedenkstätte. Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs werden die Deutschkurse des BAMF weiter ausgebaut. Die weitere Akquisition von Drittmitteln wird vorangetrieben. Es ist  jedoch nicht kalkulierbar, wie die Fördertöpfe von Land, Bund und EU in Zukunft ausgestattet werden.  

-           Der Personalaufwand wird mit der demografischen Entwicklung im Personalbereich und den beschlossenen tariflichen Erhöhungen für 2024 sowie ab 2025 ff mit voraussichtlichen tariflichen Erhöhungen in Höhe von 2,0 % kalkuliert. Es ist berücksichtigt, dass einige Arbeitsverträge befristet sind, da sie in durch Drittmittel finanzierten Projekten angesiedelt sind. 

-           Die geplanten größeren Investitionen werden im Anlagevermögen aufgezeigt.

-           Anzumerken ist, dass sich Risiken in den Positionen Teilnehmer*innenentgelten und Drittmitteln (Zuweisungen BAMF) entwickeln können, da sich das zukünftige Anmeldeverhalten der Teilnehmer*innen nur schwer einschätzen lässt und mögliche Ausfallquoten bei Kursangeboten und sehr schwer kalkulierbar sind. Durch die bestehenden Rücklagen ist dieses Risiko aber nicht bestandsgefährdend. 

-           Es wird davon ausgegangen, dass auch in den Folgejahren die Erträge (u.a. durch vermehrtes Einwerben von Projekten) und die Aufwendungen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen werden.  Ausreichende Rücklagen sind vorhanden. 

-           Die Entwicklung des Teilnehmer*innenverhaltens, nämlich die Bereitschaft, in Weiterbildung zu investieren, ist vor allem im Kontext der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation schwer einzuschätzen. Ein negativer Faktor ist die wenig attraktive räumliche Situation des Standortes Bushof mit seinem kontinuierlich steigenden Sanierungsaufwand und seinem unattraktiven Umfeld.

 

 

 

Stellenübersicht

 

Auf die beiliegende Anlage wird verwiesen. Die Stellen sind nach Vollzeitäquivalent ausgewiesen.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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