Entscheidungsvorlage - FB 68/0022/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Kelmesbergweg, Endausbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/22
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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09.12.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Entscheidung
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15.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussentwurf für den
Verkehrsausschuss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der
Bezirksvertretung Aachen-Haaren, den Endausbau des Kelmesbergweges zu
beschließen.
Beschlussentwurf für die
Bezirksvertretung Aachen-Haaren:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren
beschließt den Endausbau des Kelmesbergweges.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Kelmesbergweg, Endausbau
Die Verwaltung beabsichtigt,
den Kelmesbergweg in Aachen-Verlautenheide zwischen Großheidstraße und
Waldstraße straßenbautechnisch endgültig fertigzustellen. Die Ausbaulänge
des Straßenabschnitts beträgt ca. 220 m.
Grundlagen
Der Kelmesbergweg wurde Anfang der
neunziger Jahre durch Initiative eines privaten Bauträgers als Baustraße
einschließlich der abwassertechnischen Erschließung hergestellt. Dazu hatte die
Bauverwaltung mit dieser Baugesellschaft einen Vertrag zur Sicherung der
Erschließung für die von ihr beantragten Projekte abgeschlossen.
Andere Bauträger interessierten sich
für die Realisierung weiterer Vorhaben im Kelmesbergweg, so dass zu erwarten
stand, dass ebenfalls auf dem Vertragswege eine endgültige Herstellung der
Straße gewährleistet sein würde. Dies hat sich jedoch nicht bewahrheitet.
Da die Hochbautätigkeit der
anliegenden Grundstücke abgeschlossen ist, der Endausbau der Straße aber nicht
im Rahmen eines Erschließungsvertrages erfolgen konnte, wurden die notwendigen
Finanzmittel in den Haushaltsplan 2003/2004 eingestellt.
Die Maßnahme ist nun in der
Dringlichkeitsliste der Korridormaßnahmen für 2004 im Vermögenshaushalt
enthalten.
Der Endausbau der beiden Stichwege
zum Kelmesbergweg wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, weil die
Hochbebauung dort noch nicht abgeschlossen ist.
Beschreibung der Maßnahme
Die Gesamtquerschnittsbreite des
Kelmesbergweges beträgt 10,00 m. Auf der gesamten Länge von ca. 220 m soll auf
der vorhandenen Baustraße aus Asphalt ein niveaugleicher Ausbau in grauem
Betonpflaster vorgenommen werden. Die 5,50 m breite rechte Seite in Richtung
Großheidstraße wird durch die Anordnung unterschiedlicher Pflasterverbände in
einen 4,25 m breiten Fahrstreifen und einen 1,25 m breiten Nebenstreifen
gegliedert. In Längsrichtung schließt daran eine 50 cm breite Pflasterrinne an.
Auf der anderen Seite dieser Rinne
werden in angemessenen Abständen Baumfelder angeordnet. In den Zwischenräumen
der Baumfelder soll ein ca. 2,00 m breiter Parkstreifen mit anthrazitfarbenem
Betonpflaster ausgeführt werden. Der linke Rand schließt mit dem 2,00 m
breiten, ebenfalls gepflasterten Gehweg ab. Am oberen und am unteren Ende der
Baumaßnahme ist jeweils eine Fahrbahnverschwenkung vorgesehen.
Die Bushaltestelle AIm Reichswald@ wird in Richtung Verlautenheidener
Straße auf die Großheidstraße verlegt und die Wartefläche baulich in
Gehwegplatten ausgeführt. Die
Bushaltestelle an der Einmündung zur
Waldstraße wird in die Waldstraße verlegt.
Die Versorgungsträger werden über
die Baumaßnahme informiert und haben die Möglichkeit, eventuell noch fehlende
Versorgungsleitungen zu verlegen. Die Straßenbeleuchtung wird, falls
erforderlich, im Zuge der endgültigen Fertigstellung ergänzt bzw. angepasst.
Durchführung
Mit den Arbeiten soll im Frühjahr
2005 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 3 Monate.
Finanzierung
Die Baukosten für den endgültigen
Ausbau der Straße betragen ca. 150.000 Euro. Die Mittel für die Baumaßnahme
sind mittlerweile im Korridor der Bezirksregierung freigegeben.
Sie stehen in Höhe von 150.000 Euro
stehen bei der Haushaltsstelle 9.63500.95120.9 zur Verfügung.
Die Kosten der Straßenbaumaßnahme
sind zu 90 % beitragsfähig nach den Vorschriften der '' 127 ff. BauGB in Verbindung mit der
städtischen Erschließungsbeitragssatzung.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen lfd.
Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
werden sich in Höhe von 150.000,00 i bei der Haushaltsstelle
9.63500.95120.9 ergeben. Die Maßnahme ist in der Dringlichkeitsliste der
Korridormaßnahmen im Vermögenshaushalt enthalten.
Finanzielle Auswirkungen in den
Folgejahren/Folgekosten
keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
Erschließungsbeiträge nach '' 127 ff. BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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739,1 kB
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