Kenntnisnahme - E 49/0073/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Kunst im öffentlichen Raum
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 49 - Kulturbetrieb
- Verfasst von:
- E 49
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur und Theater
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Kenntnisnahme
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23.11.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese vorgeschlagene Vorgehensweise
Gemäß Beschluss des Betriebsausschusses Kultur und Theater beschließt der Rat der Stadt Aachen
die vorgeschlagene Vorgehensweise.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Um die Qualität von Kunst im öffentlichen Raum zu sichern, sollte die Stadt Aachen für die zentralen Entscheidungsprozesse fachlich versierte Personen hinzuziehen.
Auf der Grundlage der Empfehlungen der Museumsstrukturkommission aus dem Jahre 2015 wurde bei Schenkungen bisher eine Vorprüfung mit Bewertung durch Dezernat III, Dezernat IV, Leitung des Ludwig Forums, Denkmalschutz und Kulturbetrieb vorgenommen. Dieses Votum wurde dem Betriebsausschuss Kultur und Theater zur Entscheidungsfindung vorgetragen.
Zwecks Objektivierung und Erweiterung der fachlichen Beratung schlagen Dezernat III und Dezernat IV ein zweistufiges Verfahren vor.
Zunächst soll eine rein kunstorientierte Kommission eine ästhetische Position zum künstlerischen Wert eines Werkes im öffentlichen Raum formulieren. Diese Kommission soll sich zusammensetzen aus dem Kulturdezernenten, der Leitung des Kulturbetriebs, der Leitungen der Museen, Vertretern des NAK, der Kunstgeschichte sowie ggf. des BBK.
Das Votum dieser Kommission soll dem Betriebsausschuss Kultur und Theater zur Entscheidungsfindung vorgelegt werden. Sollte die Entscheidung positiv ausfallen, wird in einer zweiten Runde die Kommission durch die für die Aufstellung relevanten Fachbereiche (FB 61, FB 32, FB 23) ergänzt, um die Standort- und Aufstellungsfragen zu klären.
Die Handreichung „Kunst im öffentlichen Raum“ der Stadt Köln (s. Anlage), dient als Anregung und Vorbild für den weiteren Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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35,1 kB
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