Entscheidungsvorlage - FB 20/0205/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Forschungsflugplatz Aachen-Merzbrück GmbH - Umfirmierung zur Forschungsflugplatz Würselen-Aachen GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt wie folgt:
1. Er stimmt der Umfirmierung der Forschungsflugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (FAM GmbH) zur „Forschungsflugplatz Würselen-Aachen GmbH“ zu.
2. Die Vertretung der Stadt Aachen in der Gesellschafterversammlung der FAM GmbH wird ermächtigt, die erforderlichen Erklärungen im Rahmen der notariellen Beurkundung für die Stadt Aachen abzugeben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der Weiterentwicklung und Umfirmierung bei gleichzeitiger Aufnahme der AGIT und der RWTH Aachen als neue Gesellschafter und der damit verbundenen Neuverteilung der Gesellschaftsanteile wurde die ehemalige Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH mit Wirkung zum 01.01.2023 in Forschungsflugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (FAM GmbH) umbenannt (vgl. Vorlage-Nr.FB 20/0130/WP18 und Vorlage-Nr. DezII/022/WP18).
Durch die Belegenheitskommune Würselen wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates der FAM GmbH am 05.06.2023 der Wunsch nach der Umfirmierung der Gesellschaft in „Forschungsflugplatz Würselen-Aachen GmbH“ vor dem Hintergrund der eindeutigeren Lokalisierung des Forschungsflugplatzes für Personen und Institutionen ohne regionalen Bezug formuliert.
In der Aufsichtsratssitzung und Gesellschafterversammlung der FAM GmbH vom 04.09.2023 hat die Geschäftsführung den Vorschlag zur Beschlussfassung eingebracht.
Hierbei wurde durch die Geschäftsführung erläutert, dass die Standortentwicklung insgesamt sowie der konzeptionelle Verbund von Verkehrslandeplatz und umgebender gewerblicher Flächenentwicklung eine Schwerpunktsetzung im Aviationbereich und einen entsprechenden Bedeutungsgewinn sowohl für die Region Aachen als auch insbesondere für die Stadt Würselen bedeutet, die bis dato keinerlei namentliche Erwähnung im Gesellschaftsnamen – allenfalls mittelbar über die historische Bezeichnung „Merzbrück“ – findet.
Ende Oktober haben die Geschäftsführung der FAM außerhalb des Gesellschafterkreises von einer Stelle Bedenken gegen die beabsichtigte Umfirmierung erreicht. Die Geschäftsführung der FAM GmbH hat dazu Stellung bezogen und die vorgetragenen Bedenken insbesondere in Ansehung des Wiedererkennungswertes des Forschungsflugplatzes zurückgewiesen. Entsprechend hat die Geschäftsführung die Verwaltungsvertretungen der kommunalen Gesellschafterinnen der FAM GmbH informiert.
Die Umfirmierung soll zum 01.01.2024 wirksam werden und erfordert folgende Anpassungen:
- Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Eintragung in das Handelsregister
- Anpassung der Geschäftsausstattung und der Website
- Luftrechtliche Änderung und Eintragung in das Lufthandbuch Deutschland
Hierfür anfallende Kosten trägt die FAM GmbH.
Die erforderliche notarielle Beurkundung der Änderung des § 1 Ziffer 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages der FAM GmbH ist für den 15.12.2023 terminiert. Ein förmliches Anzeigeverfahren gem. § 115 Abs. 1 GO NRW ist nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln nicht zu veranlassen.