Kenntnisnahme - FB 20/0203/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW): Verbandsvorsteher und Stellvertretung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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13.12.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) stellen die vier Verbandsmitglieder abwechselnd für jeweils grds. zwei Jahre den Verbandsvorsteher bzw. die Verbandsvorsteherin. Nach der durch die Satzung des ZEW festgelegten Reihenfolge wird dies ab dem 1.1.2024 wieder die Stadt Aachen sein. Aktuell ist Herr Städteregionsrat Dr. Grüttemeier Verbandsvorsteher des ZEW.
Der Verbandsvorsteher bzw. die Verbandsvorsteherin als ein Organ des Zweckverbandes führt gemäß § 16 Abs. 2 GkG NRW (Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit) die laufenden Geschäfte sowie nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung und der Beschlüsse der Verbandsversammlung die übrige Verwaltung des Zweckverbandes, unterzeichnet die Bekanntmachungsanordnungen der von der Verbandsversammlung beschlossenen Satzungen des Zweckverbandes und vertritt den Zweckverband gerichtlich und außergerichtlich. Er bzw. sie ist Dienstvorgesetzter der Dienstkräfte des Zweckverbandes.
Gem § 16 Abs. 1 GkG wird „die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher […] von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten oder mit Zustimmung ihrer Dienstvorgesetzten aus dem Kreis der allgemeinen Vertreterinnen und Vertreter oder der leitenden Bediensteten der zum Zweckverband gehörenden Gemeinden und Gemeindeverbände gewählt“.
Auch in der im letzten Jahr neu gefassten Satzung des ZEW ist die bisherige Beschränkung auf die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten entfallen. Verbandsvorsteherin oder Verbandsvorsteher können nunmehr mit Zustimmung der Dienstvorgesetzten sämtliche leitenden Bediensteten, also im Fall der Stadt Aachen die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sein. Gleiches gilt für die Stellvertretung.
Die Verbandsversammlung des ZEW wird voraussichtlich in ihrer Sitzung am 6.12.2023 Herrn Beigeordneten Heiko Thomas mit Wirkung zum 1.1.2024 zum Verbandsvorsteher und Herrn Beigeordneten Dr. Markus Kremer zu seinem Stellvertreter wählen. Ebenso werden sie dort mit separatem Beschluss ermächtigt, den ZEW in den Gesellschafterversammlungen seiner Tochtergesellschaften (AWA Entsorgung GmbH und Materis GmbH) zu vertreten.