Entscheidungsvorlage - FB 61/0762/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf der Grundlage der vorgelegten Erläuterung den Ausführungsbeschluss für Variante __ im Bereich Neumarkt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

01 Anlass

 

In der Beratung zur Vorlage Ausführungsbeschluss Bismarckstraße (FB 61/0762/WP18) am 23.11.2023 wurde vom Mobilitätsausschuss folgender Beschluss gefasst:

„Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf der Grundlage der vorgelegten Erläuterung sowie vorbehaltlich der Bereitstellung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung durch den Rat den Ausführungsbeschluss für die Neugestaltung der Bismarckstraße. Die Planung wird dabei

reduziert um die Bestandteile 2b entsprechend Kapitel 07 dieser Vorlage und unter Ausschluss des Bereichs Neumarkt, der dem Gremium erneut zur Beratung vorgelegt werden muss.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung entsprechend dieses Beschlusses zu konsolidieren und die erforderlichen Investitionsmittel in die Haushaltsplanung 2024 ff. aufzunehmen.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Bismarckstraße, Umgestaltung“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 mit Kassenwirksamkeit in 2024 und 2025 in Höhe von 2.597.000 € bereitzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Anmeldung weiterer Bestandteile der Planung zur Förderung zu prüfen.“

 

Diese Vorlage dient nun der Entscheidung des vom diesem Ausführungsbeschluss ausgenommenen Bereiches am Neumarkt.

 

02 Erläuterungen

 

Die Planung der Bismarckstraße sieht generell die Einrichtung einer Fahrradstraße (mit Kfz-Freigabe) entsprechend der Optimalmaße der Standards der Gestaltung von Fahrradstraßen in Aachen vor. Die Fahrgassenbreite beträgt demnach 4,50 m zzgl. jeweils 0,75 m breiten Sicherheitstrennstreifen. Die Fahrgasse der Fahrradstraße soll zur Verdeutlichung des Vorranges des Radverkehrs entsprechend der beschlossenen Ziele des Radentscheides rot eingefärbt werden. Der Verkehr auf der Fahrradstraße soll gegenüber den einmündenden Straßen vorfahrtberechtigt sein.

Der Bereich am Neumarkt ist aufgrund der vielen kreuzenden Fußgänger*Innen und der durchführenden Radvorrangroute sowie der gewünschten hohen Aufenthaltsqualität ein gesondert zu betrachtender Abschnitt. Dies ist auch im Planungsbeschluss aus dem Februar 2021 festgehalten worden. In der Ausführungsplanung ist daher die in der Vorlage (FB 61/0762/WP18) dargestellte Planung entstanden, in der der Bereich des Neumarktes eine zum restlichen Straßenzug veränderte rechtliche Stellung (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich), Gestaltung sowie Querschnittsaufteilung aufweist. Diese Planung wird nun im Weiteren als Variante 0 bezeichnet.

Es wurden zusätzlich zur Variante 0 in den letzten Wochen zwei weitere Varianten für den Bereich des Neumarktes erarbeitet. Diese wurden dem Mobilitätsausschuss am 23.11.2023 im Rahmen des Vortrages zum Tagesordnungspunkt Bismarckstraße vorgestellt und werden in dieser Vorlage weitergehend erläutert. In der Varianten 1 wird die Aufteilung der Nebenanlagen (Kugelplatte, mögliche Flächen für Sondernutzung, Gehwege, Überquerungshilfen) sowie der Modalfilter beibehalten. In der Variante 2 ergibt sich eine neben der Änderung der Fahrbahn auch eine Änderung in der südlichen Nebenanlage.

Variante 1

Der Abschnitt der Bismarckstraße am Neumarkt wird wie in Variante 0 als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ausgewiesen. Jedoch wird die Fahrgasse verändert gestaltet, um die Flächenzuweisung der Nutzergruppen deutlich zu machen und einen erhöhten Sicherheitsraum zu den Nebenanlagen (Gehwege, mögliche Flächen für Sondernutzung) herzustellen.

Es entsteht eine 4,50 m breite Fahrgasse die:

  • 1a) aus einer 3,50 m (4,00 m) breiten Asphaltfahrbahn sowie einem 0,50 m (0,25 m) breitem Betonsteinpflasterstreifen an den Rändern der Fahrgasse besteht. Der Asphalt wird nicht rot beschichtet.
  • 1b) aus einer 3,50 m (4,00 m) breiten einfarbigen Pflasterfahrbahn sowie einem 0,50 m (0,25 m) breitem Betonsteinpflasterstreifen an den Rändern der Fahrgasse besteht. Der Belag der Pflasterfahrbahn setzt sich dabei in der Gestaltung vom einfassenden Betonsteinpflasterstreifen ab.

 

Variante 2

Der Abschnitt der Bismarckstraße am Neumarkt wird als Fahrradstraße ausgewiesen. Dadurch entsteht eine durchgängige Fahrradstraße auf der gesamten Bismarckstraße. Dies Variante verfolgt vor allem das Ziel einer eindeutigen Vorfahrt für den Radverkehr und weist auch eine klare Flächenzuweisung der Nutzergruppen auf. In dieser Variante ist eine Sondernutzung für Außengastronomie in der südlichen Nebenanlage nicht möglich, da dies gemäß der Sondernutzungssatzung nur in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen oder verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite erlaubt ist. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn auf dieser Seite eine Ausschankstelle vorhanden ist. Dadurch kann auf dieser Fläche zwischen Fahrbahn und Baumfeldern auf einer Breite von ca. 3,00 m ein Gehweg (inkl. Leitsystem) angelegt werden. Getrennt würde dieser Gehweg von der Fahrbahn durch die Kugelplatte.

 

Sämtliche nun vorgestellten Varianten werden in der folgenden Matrix mit Hilfe verschiedener Attribute (Kompatibilität mit dem Planungsbeschluss, Komfort, Sicherheit) gegenübergestellt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X*

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*Mit dem Beschluss des Mobilitätsausschusses zur Vorlage (FB 61/0762/WP18) vom 23.11.2023 wurde bereits die Finanzierung vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat der Stadt Aachen beschlossen.

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Sämtliche Maßnahmen, so auch die Umgestaltung der Bismarckstraße zur Fahrradstraße, zum Ausbau des Fuß- und Radverkehrs wirken sich positiv auf den Klimaschutz aus, indem sie zur Reduktion der jährlichen Pkw-Gesamtfahrleistung beitragen. Diese sollen als Treiber der Verkehrswende zu einer nachhaltigen Reduktion der verkehrsbedingten Emissionen beitragen. Zudem wird durch die Neupflanzung von Bäumen und dem besseren Schutz von Bestandsbäumen die Bindung von CO2-Emissionen verbessert. Auf der anderen Seite sind jedoch mit jeglicher Baumaßnahme CO2-Emissionen verbunden. Daher ist die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz nicht eindeutig.

Im Bezug der Klimafolgenanpassung hat die Maßnahme eine positive Relevanz. Es werden durch die neuen Bäume Verschattungsbereiche geschaffen und durch die Baumscheiben bisher versiegelte Flächen entsiegelt.

Die während der Markierungs- und Ausbauarbeiten entstehenden CO2-Emissionen sind nicht ermittelbar, liegen aber voraussichtlich deutlich unter den erwarteten Einsparungen.

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Anlagen

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