Kenntnisnahme - FB 61/0825/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag zur Tagesordnung beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen die Vorstellung der Trassenplanungen sowie der Zeitplanung für den Bau der Regiotram in den Streckenabschnitten innerhalb des Alleenrings.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Auf Grundlage der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie inkl. Nutzen-Kostenuntersuchung wurden in den politischen Gremien der beteiligten Gebietskörperschaften im Herbst 2023 die Grundsatzbeschlüsse für die Fortführung des Projektes Regiotram gefasst. Die Beratung in Aachen fand im September sowohl im Mobilitätsausschuss als auch im Rat statt.

Vorbehaltlich der finanziellen Förderung ist der Planungsbeschluss für die nun anstehenden Planungsleistungen (HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 – Grundlagenermittlung und Vorplanung) gefasst und die AVV GmbH mit der weiteren Projektleitung beauftragt worden.

Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie entwickelte Trassierung wurde unter Berücksichtigung der laufenden Projekte der Stadtentwicklung erstellt und stellt eine technisch machbare Lösung dar. Mit diesem Nachweis der Machbarkeit ist jedoch noch keine Festlegung des detaillierten Trassenverlaufs erfolgt. In der jetzt anstehenden Vorplanung werden abschnittsweise auch verschiedene Trassenführungsvarianten entwickelt, diskutiert und im Anschluss eine Vorzugsvariante politisch beschlossen.

In den folgenden Planungsphasen soll zudem der Projektzeitplan konkretisiert werden.

 

Für die Grundlagenermittlung und Vorplanung sind Fördermittel im Rahmen der Strukturwandelunterstützung für das Rheinische Revier beantragt, die 90 Prozent der Kosten abdecken. Sobald ein Förderbescheid vorliegt, können die weiteren Planungsleistungen ausgeschrieben werden. Für die Vorplanung wird ein Zeitraum von zwei Jahren veranschlagt. Es folgen weitere, tiefergehende Planungsphasen und das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Begleitet wird der Planungsprozess von einer intensiven Bürgerbeteiligung und dem Dialog mit der Öffentlichkeit.

In Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit wird zum aktuellen Zeitpunkt auf die im September in den beteiligten Städten erfolgreich durchgeführte Roadshow verwiesen. Eine Dokumentation der Roadshow ist in Anlage 2 beigefügt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

X

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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