Kenntnisnahme - FB 61/0824/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Anlass:

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen hat einen Antrag zur Tagesordnung für den Mobilitätsausschuss am 14.12. mit dem Titel „Bushof als Mobilitätshub - Umsetzungsperspektive“ gestellt, vgl. Anlage 1. Darin wird die hohe Priorität eines Mobility Hubs am Aachen Bushof beschrieben. Außerdem wird die Frage gestellt, welchen Einfluss andere Projektideen auf einen Ausbau des Bushofs als zentraler Mobility Hub, inhaltlich wie zeitlich, haben.

 

 

Erläuterungen

Der Bushof ist der wichtigste Knotenpunkt im Busverkehr der Stadt Aachen. Ein Ausbau des Bushofs als Mobilstation mit erweiterten Fahrradabstellanlagen, Fahrrad-Verleihstation(/en) und barrierefrei ausgebaute Haltestellen sollte daher angestrebt werden.

 

Go.Rheinland, damals Nahverkehr Rheinland, hat in 2018 ein „Verbandweites Konzept für die Errichtung von Mobilstationen“ erstellen lassen. Für alle Gebietskörperschaften im AVV und VRS wurden wichtige ÖPNV-Haltestellen in der Funktion als Mobilstationen untersucht, so auch in Aachen der Bushof. Die entsprechende Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2018 ist in Anlage 2 dargestellt. Hierin wurde vor allem auf die fehlende Barrierefreiheit der Haltestellen und Anlagen im Umfeld hingewiesen sowie ein Bedarf an überdachten Fahrradabstellanlagen herausgestellt.

 

Seit dieser Bestandsaufnahme wurde die Planung einer Mobilstation am Aachen Bushof nicht weiter vorangetrieben, da aus Sicht der Verwaltung die städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle vorher geklärt werden muss. Im Rahmen der Umgestaltung des Bushofs samt Umfeld wird empfohlen, die Funktionen eines Mobility Hubs zu berücksichtigen und einzuplanen.

Parallel wird derzeit die Liniennetzstruktur im Rahmen eines externes Gutachtens überarbeitet. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die weiteren Planungen in diesem Bereich.

 

Es ist von einer längeren „Übergangszeit“ auszugehen. Die Verwaltung empfiehlt daher, einzelne Elemente eines Mobility Hubs am Aachen Bushof früher umzusetzen, wie z.B. weitere Fahrradabstellanlagen. Auch die Einrichtung eines taktilen Leitsystems – wie bereits an der Haltestellenkante H.14 in Form von aufgeklebten Elementen erfolgt – würde sehr vielen Fahrgästen zugutekommen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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