Kenntnisnahme - FB 61/0823/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass:

Mobilstationen sind ein fester Bestandteil einer integrierten Mobilitätsentwicklung und bieten alternative Mobilitätsangebote jenseits des privaten Pkw. Darüber können sie den Umweltverbund und vor allem den ÖPNV stärken, perspektivisch sogar ein fester Bestandteil des ÖPNV werden. Mobilstationen verknüpfen mehrere Mobilitätsangebote oder Verkehrsmittel und ermöglichen dadurch deren Kombination. Durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen kann ein Wiedererkennungswert für den/die Nutzer*in geschaffen werden. Die Ausstattung variiert nach Lage in der Stadt oder auch im ländlichen Raum. Aufgrund der hohen Bedeutung von Mobilstationen für die regionale Mobilitätswende wird das Thema seit Anfang 2022 im Rahmen einer Arbeitsgruppe des Netzwerks Mobilitätswende Region Aachen (NEMORA) gemeinsam bearbeitet. Die StädteRegion Aachen hatte dazu 2021 ein städteregionales Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Bericht gemeinsam mit der Vorlage zur Einrichtung der Mobilstation Schanz für die Aussschusssitzung am 25.1.2024 vorgelegt werden soll.

 

Im Zusammenhang mit dem o.a. Prozess hat die CDU-Fraktion einen TO-Antrag gestellt, in dem eine Auskunft erbeten wird, warum Aachen noch über keine Mobilstation im NRW-Design verfügt während Düren bereits 49 Mobilstationen eröffnet hat. Darüber hinaus wird eine Auskunft erbeten, welche Förderanträge gestellt wurden, wie der Stand der Planungen ist und wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist.

 

Erläuterungen

Die Einrichtung von Mobilstationen im nrw-Design in allen Stadtteilen war Bestandteil des Förderprojekts #AachenMooVe!2.  Hierüber wurden die Elemente der Fahrradparkgaragen / Bike-Stations an sieben Standorten  (Büchel, Brabantstraße, Schanz, Franziskus-Krankenhaus sowie in den Parkhäusern Rathaus (Mostardstraße), Galeria Kaufhof / City (Wirichsbongardstraße) und Adalbertsteinweg) errichtet.

In Kooperation mit der Stadt Aachen hat die StädteRegion Aachen im Jahr 2021 ein Gutachten zu Mobilstationen in der gesamten StädteRegion beauftragt. Das Gutachten wurde in 2023 fertiggestellt und enthält 16 Standorte in Aachen, die potenziell als Mobilstationen fungieren könnten. Bei go.rheinland wurden entsprechende Einplanungsanträge gestellt und eine Mittelbereitstellung eingeplant. Für die einzelnen Standorte ist nun ein Einreichen der Finanzierungsanträge erforderlich. Voraussetzung für eine Förderung von bis 90% der Investitionskosten durch go.rheinland ist, dass es sich um eine städtebauliche Einheit (leichte Erreichbarkeit und Sichtbeziehung oder adäquate Wegweisung zu den einzeln Ausstattungselementen) handelt, die Haltestelleninfrastruktur barrierefrei ausgebaut ist, ein Wetterschutz bzw. Fahrgastunterstand sowie Sitzgelegenheiten vorhanden sind, eine adäquate Beleuchtung vorhanden ist, ein dynamischer Fahrgastinformationsanzeiger, Informationsvitrinen und Uhr vorhanden sind. Darüber hinaus muss qualitativ hochwertiges Fahrradparken an der Mobilstation vorhanden sein, eine (zentral gelegene) Informationsstele oder Beschilderung/Kennzeichnung im NRW-Design sowie Mobilfunkempfang oder WLAN zur Nutzung digitaler Angebote zu Dienstleistungen an der Mobilstation gewährleistet sein.

Für das städteregionale Netz an Mobilstationen wurde im Rahmen von NEMORA eine Mustervorlage für alle Kommunen erarbeitet und abgestimmt, um den Aufbau und Betrieb von Mobilstationen in der gesamten StädteRegion in koordinierter Form voranzutreiben.

 

Von zentraler Bedeutung für die Stadt Aachen und alle anderen in NEMORA verknüpften Partner ist das zusätzliche Angebot von Sharing-Dienstleistungen deren Betrieb nicht im Förderangebot von go.rheinland enthalten ist. Hierzu erarbeitet das Netzwerk weitere Fördermöglichkeiten.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...