Entscheidungsvorlage - FB 61/0827/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der in städtischer Verantwortung liegenden Maßnahmen.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ausgangslage: Vollsperrung der A 544

Die Erneuerung der Haarbachtalbrücke auf der BAB A544 steht an. Die Straßenbaulastträgerin Autobahn GmbH wird dazu im Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Aachen und dem Europaplatz im Januar 2024 eine Vollsperrung einrichten, um den Abriss und Neubau der Haarbachtalbrücke durchzuführen. Aufgrund der zu erwartenden verkehrlichen Auswirkungen dieser Baumaßnahme wurde seitdem in intensiver Abstimmung eine Projektstruktur etabliert, die unter Beteiligung zahlreicher Akteure aus Region und Stadt sowie den verschiedenen Straßenbaulastträgern und Verkehrsbehörden begleitend alle Aspekte möglicher Umleitungsführungen und daraus resultierender Folgen betrachtet.

 

Zum laufenden Geschäft der Verwaltung, insbesondere auch der Straßenverkehrsbehörde, gehört die Prüfung einer verkehrsrechtlichen Umleitungsbeschilderung, falls im Bedarfsfall eben diese eingerichtet werden muss. Weiter ist der Bezirk Haaren aufgrund seiner Lage besonders von den Pendlerverkehren aus dem Norden der StädteRegion und weiteren angrenzenden Kommunen betroffen. Diese besondere verkehrliche Lage wurde im großen Verkehrskonzept bereits berücksichtigt. Aufgrund der Rückmeldungen der Bezirksvertretung sowie der Bürgerschaft in verschiedenen Austauschformaten, wurden zusätzlich die Anwohnerstraßen seitens der Verwaltung betrachtet.

 

Zudem hat die Verwaltung diesen Auftrag aus dem Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 21.11.2022 - Sperrung der A544 – Auswirkungen auf den Stadtbezirk in Haaren und Verlautenheide (hier Frage 2: 2.              Es ist zudem davon auszugehen, dass die Anwohnenden einer erhöhten Lärm- und Abgasbelastung ausgesetzt sein werden und die Lebensqualität in den beiden Ortsteilen stark eingeschränkt wird. Auch diese Aspekte sollten in die Untersuchung mit einbezogen werden.) - zusätzlich abgeleitet.

 

Es erfolgte ein (fachlicher) Austausch zwischen den Abteilungen des FB 61, dem Bezirksbürgermeister und dem Bezirksamtsleiter. Weiter wurde die ASEAG, insbesondere aufgrund der Routenführung des NetLiner in Haaren, in die Planungen miteinbezogen.

 

Als Ergebnis dieses Austauschs wurde vereinbart, dass zur Stärkung des öffentlicher Personen-Nah-Verkehr | ÖPNV "Bus" und zur Vermeidung großer Staus in der Ortslage Haaren auf der Alt-Haarener-Straße und der Haarener Gracht, jeweils vor dem Ortseingang, Pförtnerampeln eingerichtet werden. Durch die Pförtnerampeln kann der in die Ortslage einfließende Verkehr kontrolliert und der Rückstau auf die freie Strecke verlegt werden. Der ÖPNV erhält auf der Alt-Haarener-Straße von Würselen kommend bis zum Ortseingang einen eigenen Bussonderfahrstreifen. Diese Maßnahme dient der Stärkung und Beschleunigung des ÖPNV. Auf Aachener Stadtgebiet ist ein Bussonderfahrstreifen auf der Jülicher Straße im Abschnitt zwischen Blücherplatz und Berliner Ring in Fahrtrichtung stadtauswärts bereits eingerichtet worden. Über den Bussonderfahrstreifen wird unmittelbar auch die rettungstechnische Erschließung für Haaren gesichert.

 

Durch die v. g. Maßnahme soll eine Entlastung in den morgendlichen Spitzen für den Bezirk Haaren durch die einpendelnden Verkehre aus dem Nordkreis herbeigeführt werden. Darüber hinaus ist für die Wohngebiete das nachfolgende Stufen-Schutzkonzept aufgestellt worden. Dies soll eine Reduzierung der Schleichverkehre in den Anwohnergebieten bewirken sowie die Anwohner*innen und Anlieger*innen von Lärm- und Luftbelastung schützen.

 

Zur Steuerung der Maßnahmen wurden 3 Gebiete identifiziert und in verschiedene Priorisierungsstufen eingeteilt. Innerhalb dieser Gebiete sind mehrere Varianten der Verkehrsführung erarbeitet worden, welche nacheinander angeordnet werden können und die bei Bedarf an den Vorort feststellbaren Belastungen angepasst werden können. Die Verkehrsführung soll durch Beschilderung und Einrichtung von Einbahnstraßen erfolgen, um eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahmen auch zu gewähren.

 

Darstellung der Maßnahmen

 

Gebiet 1 Rund um die Hüls

 

Hier wurden die Stufen 1 bis 4 entwickelt, die nach Abstimmung mit der Bezirksvertretung und erfolgten Monitoring bei Bedarf aktiviert werden. Innerhalb dieser Stufen sind bereits Alternativen vorgeplant, die anhand der noch zu gewinnen Erkenntnisse während der Vollsperrung der A544 und der neuen Verkehrsführung gewonnen werden müssen. Als größter Eingriff wird eine Netzunterbrechung auf der Akazienstraße am Brückenbauwerk über dem Haarbach erfolgen. Diese soll zum einen eine Beruhigung des Anwohnergebietes durch Verhinderung von Schleichverkehren und weiter zur Unterstützung eines sicheren Schulweges dienen. Ebenso wird die Tonbrennerstraße zwischen Akazienstraße und Haarener Gracht als Einbahnstraße ausgeschildert was weiteren Sicherheitsbedenken am Schulweg zur Grundschule und zur Beruhigung der Verkehre Rechnung trägt.

Vgl. hierzu Anlage 1 Rund um die Hüls (Gesamtkonzept)

 

In der Stufe 1 sollen die Maßnahmen 21 bis 28 aktiviert werden. In diesen Schritten gibt es zu den Maßnahmen 21, 22, 24, 26 und 27 jeweils alternative Vorschläge.

Im Detailplan 25 ist noch abzuwägen welche Varianten für die Akazienstraße und Mühlenstraße gewählt werden, um die NetLiner Haltestellen flexibel auf die neue Verkehrsführung anzupassen. Die Haltestelle könnte für den NetLiner vor Hausnummer 23 ergänzt werden. An dieser Stelle würde ein Parkplatz entfallen, jedoch die Querung der Straße durch Einfahrten und abgesenkten Borden auf beiden Seiten für alle Fußgängergruppen sicher durchgeführt werden können.

Vgl. hierzu Anlage 1.1 Detailpläne Rund um die Hüls

 

In der Stufe 2 sollen die Maßnahmen 29 bis 30 aktiviert werden.

Vgl. hierzu Anlage 1.2 Detailpläne Rund um die Hüls

 

In der Stufe 3 soll die Maßnahme 41 aktiviert werden.

Vgl. hierzu Anlage 1.3 Detailpläne Rund um die Hüls

 

In der Stufe 4 sollen die Maßnahmen 42 bis 49 aktiviert werden. In diesen Schritten gibt es zu der Maßnahme 41 einen alternativen Vorschlag.

Vgl. hierzu Anlage 1.4 Detailpläne Rund um die Hüls

 

 

Gebiet 2 Rund um die Friedenstraße

 

Durch die neue Verkehrsführung soll es den Anwohnenden weiterhin ermöglicht werden, aus den Wohngebieten in alle Richtungen weiterhin wegzufahren. Jedoch wird die Führung zu den Anwohnergebieten neugesteuert. Diese neuen Führungen sollen zum einen eine Beruhigung des Anwohnergebietes durch Verhinderung von Schleichverkehren (Wegeverbindung von Krefelder Straße zur Alt-Haarener-Straße) und weiter zur Unterstützung eines sicheren Rad- und Fußverkehr dienen.

Vgl. hierzu Anlage 2 Rund um die Friedenstraße (Gesamtkonzept)

 

In der Stufe 1 sollen die Maßnahmen 11 bis 13 aktiviert werden.

In der Stufe 2 wären die Maßnahmen 14 und/oder 15 nach Abstimmung mit der Bezirksvertretung und erfolgten Monitoring bei Bedarf zu aktivieren.

Vgl. hierzu Anlagen 2.1 bis 2.2

 

 

Gebiet 3 Rund um Bogenstraße

 

Die Maßnahmen in diesem Gebiet werden nicht mit der Einrichtung der Vollsperrung aktiviert. Es wird derzeit erwartet, dass die neuen Verkehrslenkungen in den Gebieten 1 und 2 sowie die Pförtnerampeln bereits zu einer veränderten Belastung innerhalb des Gebietes 3 führen und die Anordnung weiterer Maßnahmen obsolet machen.

Jedoch wurden vorsorglich in diesem Gebiet verschiedene Stufen mit unterschiedlichen Varianten entwickelt. Zur Übersicht wird daher nur die Gesamtkonzeptplanung dargestellt. Um verkehrslenkende Maßnahmen in diesem Gebiet zielführend zu implementieren, muss zunächst der Effekt der Maßnahmen aus den Gebieten 1 und 2 sowie die jeweiligen Stufen bewertet werden.

Vgl. hierzu Anlage 3 Rund um die Bogenstraße

Reduzieren

Anlagen

Loading...