Entscheidungsvorlage - FB 61/0822/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssicherungsmaßnahme LKW-Zufahrt „Am Alten Bahndamm“Antrag: Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 29.08.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Entscheidung
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17.01.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach eine Verbreiterung der Zufahrt aus Verkehrssicherheitsgründen vertretbar ist. Sie beschließt ein Haltverbot zwischen der Parkplatzaus- und Lieferzufahrt, um ein Ausfahren aus der Lieferzufahrt unmittelbar nach links sicherzustellen.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Schlossparkstraße liegt zwischen der Roermonder Straße und der Straße Am Alten Bahndamm ein EDEKA-Markt. Die Belieferung des EDEKA-Marktes erfolgt über die Straße Am Alten Bahndamm.
Die LKW fahren hierzu vorwärts in die Straße Am Alten Bahndamm ein, um dann Rückwärts in die auf der rechten Seite gelegene Zufahrt zum EDEKA-Markt einzufahren, so dass über die dortige Laderampe die Belieferung erfolgen kann.
Nach erfolgter Belieferung verlässt der LKW vorwärts das Grundstück des EDEKA-Marktes. Da die Straße Am Alten Bahndamm eine Sackgasse darstellt, kann der LKW die Straße nur auf dem gleichen Weg verlassen, wie er sie befahren hat.
Die Lieferzufahrt des EDEKA grenzt unmittelbar an die Zufahrt des rechten Nachbargrundstückes. Auf der linken Seite darf bis unmittelbar an die Grundstückszufahrt geparkt werden. In Verbindung mit der relativ geringen Fahrbahnbreite hat dies zur Folge, dass das Ausfahren nach rechts mit größeren Fahrzeugen nicht möglich ist. In der Praxis verlässt der LKW somit das Grundstück nach rechts, um am Ende der Straße zu wenden.
Aus verkehrlicher und verkehrsrechtlicher Sicht stellt dies zunächst kein Erfordernis dar, eine Aufweitung der Zufahrt vorzunehmen. Die Wendemöglichkeit am Ende der Straße Am Alten Bahndamm ist jedoch räumlich begrenzt, so dass Konflikte beim Wenden mit größeren Fahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern nicht ausgeschlossen werden können. Hiervon sind insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Fahrradfahrer betroffen.
Überprüfung der örtlichen Situation:
Aufgrund des relativ hohen Parkdrucks in der Straße wird sehr oft bis an die Grenze der Lieferzufahrt heran geparkt. Ein Ausbiegen von größeren Fahrzeugen unmittelbar nach links ist häufig nicht möglich. In Verbindung mit der geschilderten Konfliktlage am Ende der Sackgasse ist ein eingreifen in den Straßenraum mittels Beschilderung vertretbar.
Zur Überprüfung wurden die Schleppkurven für 3-achsige Müllfahrzeuge, große LKW und Sattelzüge an die Zufahrt angelegt. Anhand der beigefügten Pläne ist ersichtlich, dass bei allen Fahrkurven mindestens ein parkendes Fahrzeug im Weg ist. Bei Sattelzügen muss der Bereich zwischen der Lieferzufahrt und der Ausfahrt vom linksseitig gelegenen Kundenparkplatz komplett freigehalten werden, um dem Sattelzug eine problemlose Ausfahrt zu ermöglichen.
Ergebnis:
Um eine störungsfreie Anlieferung des EDEKA-Marktes zu gewährleisten und Wendefahrten und die damit verbundenen Konflikte in der Sackgasse Am Alten Bahndamm auf ein Minimum zu reduzieren müsste der Bereich zwischen der Parkplatzausfahrt und der Lieferzufahrt von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Auf einer Länge von 15 m müsste ein Haltverbot angeordnet werden. Hierdurch fallen 3 Parkplätze weg.
Für die hierzu notwendige Beschilderung ist mit Kosten i.H.v. rd. 300 € zu rechnen. Ausreichende Mittel stehen bei PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ zur Verfügung.
Die Verwaltung befürwortet das beantragte Haltverbot aus Verkehrssicherheitsgründen und empfiehlt der Bezirksvertretung ein Haltverbot zwischen den Zufahrten zu beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 300.783,15* | 300.783,15 | 460.000 | 460.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 300.783,15 | 300.783,15 | 460.000 | 460.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 128.657,34** | 128.657,34 | 210.000 | 210.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 92.103,43*** | 92.103,43 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 220.760,77 | 220.760,77 | 330.000 | 330.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 170.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 130.783,15 €
**Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 70.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 66.657,34 € abzügl. üpl. Mittelbereitstellung für eine andere Maßnahme i.H.v. 8.000 €
***Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 52.103,43 €
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
|
(wie Dokument)
|
7,1 MB
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