Entscheidungsvorlage - E 26/0147/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Künftige Verortung des Trausaales
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- Dezernat I; Dezernat V; Dezernat IV
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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19.12.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Vorbemerkungen
Grundsätzlich besteht derzeit in nahezu allen Fachbereichen ein Bedarf an zusätzlichen Arbeitsplätzen für neue Mitarbeitende. Bei den Fachbereichen Standesamt (FB 34) und Fachbereich Sport (FB 52) ergab sich eine besondere Handlungsnotwendigkeit aus dem dringend sanierungsbedürftigen Zustand des jetzigen Gebäudes Standesamt, Krämerstraße sowie eines ergänzenden Raumbedarfs für die Unterbringung der Mitarbeitenden.
Aufgrund dieses Raummangels, der fehlenden Barrierefreiheit und der erforderlichen Sanierung der derzeitigen Räume des Standesamtes wurden Räume zur Anmietung für das personell aufgewachsene Standesamt gesucht. In diesem Zusammenhang wurden Räumlichkeiten in der Bendelstraße 17-23 besichtigt. Die besichtigte Mieteinheit wäre aufgrund ihrer Größe in dem gesamten Umfang allerdings zu groß für das Standesamt allein. Da der Fachbereich Sport ebenfalls unter einem akuten Raummangel leidet, wurde geprüft, ob der Fachbereich Sport ebenfalls in diesen Räumen untergebracht werden könnte.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurde dem Rat der Stadt Aachen der Sachverhalt mit der Bitte um Entscheidung über die Anmietung vorgelegt.
In der Sitzung vom 27.09.2023 hat der Rat daher der Anmietung der Räumlichkeiten in der Bendelstr. 17-23 zugestimmt. In der Ratssitzung wurde jedoch nicht entschieden, ob der Trausaal mit in die angemieteten Räumlichkeiten umziehen wird.
Erläuterungen
Der mittlere Eingang zu den besichtigten Räumlichkeiten würde durch den Eingangsbereich eines mehrstöckigen Gebäudes führen. Dieser Eingangsbereich ist, obwohl eine Rampe vorhanden ist, nicht barrierefrei zugänglich, da die Steigung der vorhandenen Rampe ca. 10% anstatt der gesetzlich geforderten 6% beträgt. In den Obergeschossen sind Wohnungen verortet, daher ist der Eingang optisch wie der Zugang zu einem normalen Wohnhaus mit mehreren Mietparteien. Aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit kann dieser mittlere Eingang nicht als Haupteingangsbereich genutzt werden. Der rechte Eingang zu den besichtigten Räumlichkeiten könnte ebenfalls als Haupteingangsbereich in Frage kommen. Auch dieser Eingangsbereich ist aufgrund der in den Obergeschossen verorteten Wohnungen optisch wie der Zugang zu einem normalen Wohnhaus mit mehreren Mietparteien. Im Gegensatz zu dem mittleren Eingang ist dieser rechte Eingangsbereich jedoch ebenerdig und daher barrierefrei erreichbar. Beide Eingänge sind aufgrund der Optik des Wohnhauses nicht „repräsentativ“ bzw. nicht dem Anlass „Trauung“ entsprechend gestaltet und insbesondere für den Weg zum Trausaal nicht geeignet.
Vorgesehene Belegung und erforderliche Maßnahmen:
Gemäß der Dienstvereinbarung für die Raumbelegung sowie Ausstattungsstandards von Büroarbeitsplätzen ist die Mehrfachbelegung der Regelfall, soweit es die räumlichen Verhältnisse zulassen. Aufgrund der ausreichend großen Raumgrößen ist daher grundsätzlich die Belegung der Räume als Doppelbelegung vorgesehen. Unter diesen Voraussetzungen sind die Räumlichkeiten in der Bendelstraße ausreichend, um sowohl den FB 34 (inklusive des Trausaales) als auch den Fachbereich Sport in dem Objekt unterzubringen. Nach der Belegung des Objektes durch den FB 34 (inklusive des Trausaales) und des FB 52 bestehen in den Räumlichkeiten jedoch keine Reserveräume für weitere Arbeitsplätze. Daher werden nachfolgend zwei Möglichkeiten zur Verortung des Trausaales dargestellt.
a) Umzug des Trausaals in die Bendelstr. 17-23
Bei der Unterbringung des Trausaals in der Bendelstraße könnte der Trausaal - durch das Entfernen einer Wand - eine Größe von ungefähr 45qm erhalten. Um den Trausaal repräsentativ zu gestalten, müsste diese Wand entfernt, die Beleuchtung angepasst, die Decke abgehangen und der Bodenbelag erneuert werden. Nach einer ersten groben Kostenschätzung würden hierfür Kosten in Höhe von ca. 28.500 Euro entstehen.
In dem Gebäude Bendelstraße 17-23 wäre der Trausaal nach aktuellem Stand jedoch nicht durch einen repräsentativen Eingang erreichbar.
Um den Eingang repräsentativ zu gestalten, müsste dieser verlegt werden. Nach einer ersten groben Kostenschätzung würden hierfür Kosten in Höhe von ca. 100.000 Euro (brutto) entstehen.
b) Umzug des Trausaals in das Internationale Zeitungsmuseum (IZM)
Der Trausaal könnte auch in dem Internationalen Zeitungsmuseum untergebracht werden. Aufgrund der Größe des Raumes (60qm) wäre es möglich, dort ca. 40 Gäste zuzulassen. Der vorgesehene Raum wäre bereits – ohne bauliche Maßnahmen – barrierefrei erreichbar. Des Weiteren ist in dem Gebäude eine moderne Toilettenanlage vorhanden und es gibt ein kleines Bistro, in welchem die Paare und Gäste die Wartezeit schön überbrücken können oder die Zeit direkt nach der Trauung für einen Sektempfang nutzen können. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein historisches Gebäude, welches dem Anlass „Trauung“ gerecht würde und da sich der Eingang in einer Fußgängerzone befindet, würde sich die Straße für den Empfang der Paare (bspw. Spalier, o.ä.) gut eignen. Aufgrund der unmittelbaren Lage zum Markt/Rathaus, könnten die Paare und Gäste auch weiterhin ohne einen großen Fußweg die Orte Markt und Katschhof für das Erstellen von Fotos aufsuchen.
Für die Herrichtung des bisherigen Ausstellungsraumes wäre es erforderlich, den Bodenbelag zu erneuern, es müsste ein Anstrich erfolgen und die Tür müsste elektrifiziert und somit erneuert werden. Hierfür würden nach einer ersten groben Kostenschätzung Kosten in Höhe von ca. 27.000 Euro entstehen.
Abgesehen von den Vorteilen für den Trausaal könnte das IZM an Attraktivität gewinnen und für viele Bürger*innen mehr in den Fokus rücken. Die für den Trausaal angedachten Räume in dem Objekt Bendelstr. 17-23 könnten zudem als Puffer für Büroräume genutzt werden.
Fazit / Vorschlag der Fachverwaltung
Aufgrund der zuvor aufgeführten Erläuterungen empfiehlt die Fachverwaltung, den Trausaal künftig in das IZM zu verlegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |