Entscheidungsvorlage - FB 45/0457/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung

zur Genehmigung einer überplanmäßigen investiven Auszahlung i.H. von insgesamt 54.449,53 € zum Produkt 030302 – Beschaffung der Mülltrennsysteme für städt. Schulen zu erteilen.

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung

zur Genehmigung einer überplanmäßigen investiven Auszahlung i.H. von insgesamt 54.449,53 € zum Produkt 030302 – Beschaffung der Mülltrennsysteme für städt. Schulen zu erteilen.

 

Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen investiven Auszahlung i.H. von insgesamt 54.449,53 € zum Produkt 030302 – Beschaffung der Mülltrennsysteme für städt. Schulen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage FB 45/0047/WP18 mit der der Ausschuss für Schule und Weiterbildung in dessen Sitzung vom 11.03.2021 über die Anträge der Schüler*innen verschiedener Aachener Schulen zu deren nachhaltigen Entwicklungszielen (Global Goals oder Sustainable Development Goals (SGDs) ) informiert wurde. Die Federführung lag bei der 4. Aachener Gesamtschule und umfasste u. a. den Antrag auf Einführung von Mülltrennsystemen an allen Aachener Schulen. Der Verwaltungsvorstand beauftragte die Verwaltung, alle städt. Schulen flächendeckend mit einem mehrteiligen Müllsystem auszustatten. Im Haushaltsjahr 2023 wurden für die Beschaffung investive Mittel in Höhe von 152.000,00 € zur Verfügung gestellt.

 

Nach Bedarfsabfrage aller Schulen bezüglich Neuausstattung bzw. Ersatzbeschaffung erfolgte im August 2023 die Ausschreibung der Müllsysteme. Diese Ausschreibung wurde jedoch aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Daraufhin folgte unmittelbar die erneute Ausschreibung. Auch nach der zweiten Ausschreibung wurde kein Ergebnis erzielt, was dem zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz entspricht. Die bestbietende Firma der erneuten Ausschreibung hat ein Angebot in Höhe von 206.449,53 € brutto abgegeben. Dies übersteigt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel um 54.449,53 €. Eine weitere Ausschreibung würde nach Auffassung der Fachabteilung keine Verbesserung des Ergebnisses erbringen, da die Ergebnisse der Bestbietenden beider Ausschreibungen im ähnlichen Preissegment liegen. Es wird daher beabsichtigt, die bestbietende Firma der zweiten Ausschreibung mit der Lieferung und Leistung zu beauftragen. Die Beauftragung der Maßnahme soll noch in diesem Jahr erfolgen. Die Bindefrist im laufenden Verfahren besteht bis 21.12.2023. Der Abschluss der Maßnahme durch Lieferung und Rechnungsstellung erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal 2024.

 

Die benötigten Haushaltsmittel werden durch Sperrung bei folgenden PSP-Elementen

bereitgestellt:

Investive Deckung

 

 

 

Konsumtive Deckung

 

 

PSP

SK

 

 

PSP

SK

Betrag

5-030302-900-00900-900-2

78350000

 

 

 

 

 

5-030103-900-00400-810-1

78350000

 

 

 

 

 

5-030103-900-00500-810-1

78350000

 

 

 

 

 

5-030104-900-00400-810-1

78350000

 

 

 

 

 

5-030104-900-00500-810-1

78350000

 

 

 

 

 

5-030105-900-00300-810-1

78350000

 

 

 

 

 

5-030101-100-00300-900-1

78350000

 

 

 

 

 

5-030302-900-00200-900-1

78320000

 

 

 

 

 

5-030102-900-00700-810-1

78350000

 

 

 

 

 

5-030104-900-00600-810-1

78350000

 

 

 

 

 

5-030106-900-01300-900-1

78310000

 

 

1-030104-900-2

54460010

 

5-030101-900-00300-400-1

78310000

 

 

4-030101-917-5

52790000

 

5-030105-900-01400-900-1

78310000

 

 

4-030302-911-4

52790000

 

5-030101-900-00900-300-1

78530000

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß § 83 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen überplanmäßigen investiven Auszahlung i.H. von 54.449,53 € der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

  1. 5-030302-900-1800-900-1, Kostenart78350000

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

152.000

206.449,53

0

0

0

0

Ergebnis

-152.000

-206.449,53

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-54.449.53*

0

 

 

 

 

 

  1. Teilansatz 1-030302-900-4, Kostenart 52560000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

152.000

206.449.53

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-152.000

-206.449,53

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-54.449,53**

0

 

 

 

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* Die investive Deckung erfolgt aus den Haushaltspositionen i. H. v. 54.449,53 €

5-030302-900-00900-900-2 78350000

5-030103-900-00400-810-1 78350000

5-030103-900-00500-810-1 78350000

5-030104-900-00400-810-1 78350000

5-030104-900-00500-810-1 78350000

5-030105-900-00300-810-1 78350000

5-030101-100-00300-900-1 78350000

5-030302-900-00200-900-1 78320000

5-030102-900-00700-810-1 78350000

5-030104-900-00600-810-1 78350000

5-030106-900-01300-900-1 78310000

5-030101-900-00300-400-1 78310000

5-030105-900-01400-900-1 78310000

5-030101-900-00900-300-1 78530000

 

** Die konsumtive Deckung erfolgt aus den Haushaltspositionen i. H. v. 54.449,53 €

1-030302-900-4 52560000

1-030103-900-7 52560000

1-030103-900-7 52560000

1-030104-900-2 52560000

1-030104-900-2 52560000

1-030105-900-6 52560000

1-030101-800-7 52560000

1-030302-900-4 57110040

1-030102-900-3 52560000

1-030104-900-2 52560000

1-030104-900-2 54460010

4-030101-917-5 52790000

4-030302-911-4 52790000

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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