Kenntnisnahme - FB 20/0208/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Tagesordnungsantrag der CDU-Ratsfraktion vom 29.11.2023 gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügtem Tagesordnungsantrag vom 29.11.2023 bittet die CDU-Ratsfraktion anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum zweiten Nachtrag (beschlossen im Jahr 2022) zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Az. 2 BvF 1/22) vom 15.11.2023 darzulegen, welche städtischen Projekte dadurch eingeschränkt werden und wie entsprechende Haushaltseinplanungen anzupassen sind.

 

In der nachstehenden Tabelle werden die städtischen Projekte sowie die beantragten Fördersummen aufgelistet, welche vom Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofes betroffen sein könnten:

 

Geplante städtische Projekte  Förderung

Förderung

1

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Sanierung der Turn-, Judo- und Gymnastikhalle Minoritenstraße

2.745.000,00 €

2

Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel Aachen - Nachhaltige Entwicklung der Friedhofsflächen auf den innerstädtischen Friedhöfen

628.400,00 €

3

Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Das grün-blaue Band - vom Verkehrsraum zum Lebensraum (Klappergasse und Rennbahn)

1.966.410,00 €

4

Förderaufruf "Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen" Fahrradparkanlage Bahnhof Rothe Erde

1.856.250,00 €

5

Sportpark Soers | Kreislauforientieres Wassermanagement

577.500,00 €

6

mFUND - KOMPAKT – Smartes Parken

278.800,00 €

7

V2X – Busbeschleunigung auf der Vaalser Straße

215.800,00 €

8

MODUS – Fußverkehrsdaten für Aachen

272.085,00 €

Summe:

8.540.245,00 €

 

Da die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch über den Bundeshaushalt 2024 berät und insofern noch nicht abzusehen ist, wie eine künftige Bundesförderkulisse aussehen wird, sieht die Verwaltung derzeit keine Veranlassung, die Planung der jeweiligen Projekte anzuhalten bzw. diese zu verwerfen, denn vor einem Bau- bzw. Umsetzungsbeschluss eines jeden Projektes wird dessen haushalterische Realisierbarkeit stets auch im Lichte der jeweils aktuellen Fördermöglichkeiten überprüft. Sofern feststeht, dass für einzelne Projekte künftig keine Förderkulisse mehr bestehen sollte, so wird die Verwaltung ohnehin den zuständigen Ausschüssen einen Verwaltungsvorschlag unterbreiten, ob die entsprechenden Projekte aus eigener Haushaltskraft realisiert oder nicht realisiert werden können und sollen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofes zum Klima- und Transformationsfonds ergeben sich unmittelbar noch keine finanziellen Auswirkungen. Vielmehr gilt es zunächst noch abzuwarten, welche bislang im Klima- und Transformationsfonds enthaltenen Förderprogramme künftig im Bundeshaushalt 2024 berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt werden. Erst hiernach können die etwaigen finanziellen Auswirkungen valider beziffert werden. Das derzeit kalkulierte finanzielle Risiko im Falle gänzlicher ausbleibender Förderkulissen beträgt 8.540.245,00 €.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

 

Nur dann, wenn städtische Projekte aufgrund einer künftig fehlenden Bundesförderung nicht realisiert werden sollten, ergibt sich in Abhängigkeit der Bedeutung der Maßnahme eine Klimarelevanz. 

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Anlagen

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