Entscheidungsvorlage - FB 23/0215/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Mittelbereitstellung: i.H.v. 35.524,85 € zur Übernahme der Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2022 für das ehemalige Polizeipräsidium Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 23/13
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die überplanmäßige Mittelbereitstellung i.H. v. 35.524,85 € zur Übernahme der Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2022 für das ehemalige Polizeipräsidium Aachen durch Verlagerung vom PSP-Element 5-011301-900-00100-110-1 „Grunderwerb“ auf das PSP-Element 5-011301-500-00100-100-2 „Ankauf Altes Polizeipräsidium“, SK 78210000.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß dem aufschiebend bedingten Kaufvertrag zwischen dem Land NRW und der Stadt Aachen übernimmt die Stadt Aachen ab dem Besitzübergang bis zur Eigentumsübertragung und dem Abriss die laufenden Nebenkosten des Alten Polizeipräsidiums. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb rechnet die Nebenkosten jährlich mit der Stadt Aachen ab. Die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2022 beläuft sich auf 185.524,85 €.
Im Haushalt für das Jahr 2023 wurden Mittel in Höhe von 150.000,00 € eingeplant. Es entsteht somit eine finanzielle Unterdeckung in Höhe von 35.524,85 €.
Diese Unterdeckung kann durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung auf dem PSP-Element 5-011301-500-00100-100-2 (Ankauf Altes Polizeipräsidium) SK 78210000 gedeckt aus PSP-Element 5-011301-900-00100-110-1 (Grunderwerb) ausgeglichen werden.
Die Auszahlung der Nebenkosten soll noch im Kalenderjahr 2023 erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 150.000,00 | 185.524,85 | 150.000,00 | 150.000,00 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | +35.524,85 | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Im Haushaltsjahr 2023 stehen bei dem PSP-Element 5-011301-500-00100-100-2 (Ankauf Altes Polizeipräsidium) SK 78210000 insgesamt Mittel in Höhe von 150.000,00 € für die Bewirtschaftung der laufenden Nebenkosten zur Verfügung. Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 beträgt 185.524,85 €. Durch die Mittelverlagerung i.H.v. 35.524,85 € von PSP-Element 5-011301-900-00100-110-1 (Grunderwerb) zugunsten des PSP-Elementes 5-0011305-000-00100-300-3 können die entstandenen Mehrkosten gedeckt werden.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |