Entscheidungsvorlage - E 18/0174/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:


Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

 

  1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung des Gebührentarifs für Leistungen im Bereich der Friedhöfe der Stadt Aachen zum 01.01.2024 durch die 16. Änderungssatzung der Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000 zu beschließen.

 

 

Rat der Stadt Aachen

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die Anpassung des Gebührentarifs für Leistungen im Bereich der Friedhöfe der Stadt Aachen zum 01.01.2024 durch die 16. Änderungssatzung der Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000 für das Jahr 2024.

 

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Erläuterungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

Keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

    x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

Gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

   x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

Keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

   x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Erläuterungen:


Die Stadt Aachen unterhält eine Vielzahl von Friedhöfen und gibt so den Einwohnern*innen die Möglichkeit, sich auch in unmittelbarer Nähe ihres Wohnbezirks beisetzen zu lassen.

Die Unterhaltung von 27 Friedhöfen und 5 Gedenkstätten in Aachen ist naturgemäß sehr kostenintensiv und bringt auch im operativen Geschäft einen sehr hohen logistischen Aufwand mit sich.

Die Stadt Aachen ist sich jedoch ihrer Verantwortung gegenüber den Einwohnern*innen bewusst und stellt sich auch zukünftig trotz einer angespannten Haushaltslage dieser Herausforderung.

 

Die im Friedhofswesen entstehenden Kosten sollen planmäßig zu 75% durch die Gebührenzahler*innen gedeckt werden. Die verbleibenden 25% stellt der allgemeine Haushalt bereit, da durch diesen Anteil der Erholungsfunktion des Friedhofes als Grünanlage für die Gesamtbevölkerung Rechnung getragen wird.

 

Nachdem die Gesamtkosten des Friedhofswesens in den vergangenen Jahren noch auf einem nahezu gleichbleibenden Niveau gehalten werden konnten, ist nun keine Kostendeckung mehr durch die aktuellen Gebühreneinnahmen zu erreichen.

Diese Unterdeckung liegt einerseits in dem weiter anhaltenden Wandel des Bestattungsverhaltens begründet, in dem sich der Trend zur Urnenbestattung immer weiter fortsetzt. Sargbestattungen in Reihengräbern und Wahlgräbern nehmen stetig ab, stattdessen werden kleine nicht so pflegeintensive Urnenreihen- und Urnenwahlgräber genutzt. Auch der Anteil an den besonders günstigen anonymen Urnenbestattungen im naturnahen Bereich ist gravierend angestiegen. Somit ergibt sich trotz leicht steigender Beisetzungen eine spürbare Veränderung der Einnahmen.

Andererseits schlagen, so wie in anderen Bereichen, auch im Friedhofswesen enorme Preissteigerungen bei der Energie-, Kraftstoff-, Baustoff-, Maschinen- und Materialbeschaffung zu Buche. Zudem haben auch die Tarifsteigerungen im Bereich der Personalkosten Einfluss auf die Gebührenhöhe und deren naturmäßiger Anpassung.

 

Aus den vorgenannten Gründen müssen die Friedhofsgebühren angehoben werden. Die neuen Gebührentze sind dem angepassten Gebührentarif im Anhang zu entnehmen.

 

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Anlagen

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