Entscheidungsvorlage - FB 61/0828/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 100 - Dresdener Straße - im Bereich Stolberger Straße, Rottstraße, Berliner Ring, Bundesautobahn A 544 und Breslauer Straße hier:Aufhebungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
|
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17.01.2024
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●
Erledigt
|
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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|
|
18.01.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 100 - Dresdener Straße - im Bereich Stolberger Straße, Rottstraße, Berliner Ring, Bundesautobahn A 544 und Breslauer Straße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 100 - Dresdener Straße - im Bereich Stolberger Straße, Rottstraße, Berliner Ring, Bundesautobahn A 544 und Breslauer Straße im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses A 100 liegt im Industrie- und Gewerbestandort Rotter Bruch, in dem sich vereinzelt auch Wohnbereiche befinden. Das Plangebiet des Aufstellungsbeschlusses A 100 - Dresdener Straße - erstreckt sich über den Bereich Stolberger Straße, Rottstraße, Berliner Ring, Bundesautobahn A 544 und Breslauer Straße. Für den Bereich des Plangebietes besteht ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 517 aus dem Jahr 1977, der jedoch keine Regelung zur Einzelhandelssteuerung enthält. Deshalb wurde am 30.08.1989 vom Planungsausschuss der Stadt Aachen der Aufstellungsbeschluss A 100 gefasst, mit dem Ziel der Sicherung des Gewerbestandortes und der Einzelhandelssteuerung. Aus unterschiedlichen Gründen, auch aufgrund des damals noch fehlenden Einzelhandelskonzepts, wurde das Bebauungsplanverfahren nicht weitergeführt. Ein Großteil des Geltungsbereichs wird mittlerweile von verschiedenen kleineren Bebauungsplänen mit konkreteren Zielsetzungen (Bebauungsplan Nr. 935, rechtskräftig seit dem 09.02.2007, Bebauungsplan Nr. 934, rechtskräftig seit dem 20.01.2012, Bebauungsplan Nr. 903 I, rechtskräftig seit dem 08.04.2010) und Aufstellungsbeschlüssen (A 135, rechtskräftig seit dem 02.12.1999, A 307, rechtskräftig seit dem 10.06.2021) überlagert. Für die Restflächen kann ein 34 Jahre alter Aufstellungsbeschluss nicht mehr als Steuerungsgrundlage herangezogen werden. Insofern wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
Für die verbliebenen Bereiche, die nicht durch Bebauungspläne und Aufstellungsbeschlüsse überdeckt sind, für die aber nach wie vor Steuerungsbedarf besteht, wird parallel zur Aufhebung ein neuer Aufstellungsbeschluss für den Bereich zwischen Berliner Ring, Breslauer Straße, Dresdener Straße, Elsassstraße, Stolberger Straße und Rottstraße erarbeitet, um den Gewerbestandort zu sichern und den Einzelhandel zu steuern (siehe Vorlage FB 61/0830/WP18). Die relevanten Ziele des A 100 werden in diesem neuen Aufstellungsbeschluss übernommen, aktualisiert, konkretisiert und ergänzt.
Klimanotstand
Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Die Anwendung der Liste wurde jedoch in diesem Fall nicht durchgeführt, da es sich lediglich um die Aufhebung zweier Aufstellungsbeschlüsse handelt. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Mitte die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 100 - Dresdener Straße - im Bereich Stolberger Straße, Rottstraße, Berliner Ring, Bundesautobahn A 544 und Breslauer Straße zu beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
| |||||||
|
| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|