Entscheidungsvorlage - FB 61/0828/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 100 - Dresdener Straße - im Bereich Stolberger Straße, Rottstraße, Berliner Ring, Bundesautobahn A 544 und Breslauer Straße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen. 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 100 -  Dresdener Straße - im Bereich Stolberger Straße, Rottstraße, Berliner Ring, Bundesautobahn A 544 und Breslauer Straße im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses A 100 liegt im Industrie- und Gewerbestandort Rotter Bruch, in dem sich vereinzelt auch Wohnbereiche befinden. Das Plangebiet des Aufstellungsbeschlusses A 100 - Dresdener Straße - erstreckt sich über den Bereich Stolberger Straße, Rottstraße, Berliner Ring, Bundesautobahn A 544 und Breslauer Straße. Für den Bereich des Plangebietes besteht ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 517 aus dem Jahr 1977, der jedoch keine Regelung zur Einzelhandelssteuerung enthält. Deshalb wurde am 30.08.1989 vom Planungsausschuss der Stadt Aachen der Aufstellungsbeschluss A 100 gefasst, mit dem Ziel der Sicherung des Gewerbestandortes und der Einzelhandelssteuerung. Aus unterschiedlichen Gründen, auch aufgrund des damals noch fehlenden Einzelhandelskonzepts, wurde das Bebauungsplanverfahren nicht weitergeführt. Ein Großteil des Geltungsbereichs wird mittlerweile von verschiedenen kleineren Bebauungsplänen mit konkreteren Zielsetzungen (Bebauungsplan Nr. 935, rechtskräftig seit dem 09.02.2007, Bebauungsplan Nr. 934, rechtskräftig seit dem 20.01.2012, Bebauungsplan Nr. 903 I, rechtskräftig seit dem 08.04.2010) und Aufstellungsbeschlüssen (A 135, rechtskräftig seit dem 02.12.1999, A 307, rechtskräftig seit dem 10.06.2021)  überlagert. Für die Restflächen kann ein 34 Jahre alter Aufstellungsbeschluss nicht mehr als Steuerungsgrundlage herangezogen werden. Insofern wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.

 

Für die verbliebenen Bereiche, die nicht durch Bebauungspläne und Aufstellungsbeschlüsse überdeckt sind, für die aber nach wie vor Steuerungsbedarf besteht, wird parallel zur Aufhebung ein neuer Aufstellungsbeschluss für den Bereich zwischen Berliner Ring, Breslauer Straße, Dresdener Straße, Elsassstraße, Stolberger Straße und Rottstraße erarbeitet, um den Gewerbestandort zu sichern und den Einzelhandel zu steuern (siehe Vorlage FB 61/0830/WP18). Die relevanten Ziele des A 100 werden in diesem neuen Aufstellungsbeschluss übernommen, aktualisiert, konkretisiert und ergänzt.

 

Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Die Anwendung der Liste wurde jedoch in diesem Fall nicht durchgeführt, da es sich lediglich um die Aufhebung zweier Aufstellungsbeschlüsse handelt. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.

 

Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Mitte die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 100 - Dresdener Straße - im Bereich Stolberger Straße, Rottstraße, Berliner Ring, Bundesautobahn A 544 und Breslauer Straße zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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