Entscheidungsvorlage - FB 61/0829/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 135 - Gewerbegebiet Rotter Bruch - im Bereich Berliner Ring, Breslauer Straße, Dresdener Straße und Rottstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen. 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 135 - Gewerbegebiet Rotter Bruch - im Bereich Berliner Ring, Breslauer Straße, Dresdener Straße und Rottstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses A 135 liegt im Industrie- und Gewerbestandort Rotter Bruch, in dem sich vereinzelt auch Wohnbereiche befinden.

Das Plangebiet des Aufstellungsbeschlusses A 135 - Gewerbegebiet Rotter Bruch - erstreckt sich über den Bereich Berliner Ring, Breslauer Straße, Dresdener Straße und Rottstraße.

Im Jahr 1999 wurde im Rahmen eines privaten Bauvorhabens ein Antrag auf Nutzungsänderung für ein Grundstück an der Dresdener Straße gestellt. In diesem Bereich existierte bereits der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan (A 100) aus dem Jahr 1989, der das Ziel verfolgte, den Gewerbestandort zu sichern und die Einzelhandelsentwicklung zu steuern. Dieser überlagert wiederum den Bebauungsplan Nr. 517 aus dem Jahr 1977, der jedoch keine Festsetzungen zur Steuerung des Einzelhandels enthält. Die geplante Umwandlung von Gewerbe in Einzelhandel entsprach nicht den Zielen des Aufstellungsbeschlusses. Gemäß § 15 Baugesetzbuch sollten solche Bauvorhaben auf Grundlage des A 100 zurückgestellt werden, weil die Durchführung der Planung durch die Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Allerdings war der A 100 zu alt und konnte nicht mehr als Steuerungsgrundlage für die Zurückstellung herangezogen werden. Vor diesem Hintergrund wurde am 02.12.1999 der Aufstellungsbeschluss A 135 vom Planungsausschuss der Stadt Aachen beschlossen, um für den Teilbereich des A 100, der den stärksten Änderungs- bzw. Ansiedlungsdruck aufwies, ein Gewerbegebiet zu entwickeln, in dem Einzelhandelsbetriebe insbesondere mit nahversorgungs- oder zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen werden. Nach 24 Jahren ist dieser Aufstellungsbeschluss nicht mehr aktuell, sodass der A 135 nicht mehr als Steuerungsgrundlage herangezogen werden kann. Insofern wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.

 

Es wird parallel zur Aufhebung ein neuer Aufstellungsbeschluss für den Bereich zwischen Berliner Ring, Breslauer Straße, Dresdener Straße, Elsassstraße, Stolberger Straße und Rottstraße erarbeitet, um den Gewerbestandort zu sichern und den Einzelhandel zu steuern (siehe Vorlage FB 61/0830/WP18). Die relevanten Ziele des A 135 werden in diesem neuen Aufstellungsbeschluss übernommen, aktualisiert, konkretisiert und ergänzt.

 

Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Die Anwendung der Liste wurde jedoch in diesem Fall nicht durchgeführt, da es sich lediglich um die Aufhebung zweier Aufstellungsbeschlüsse handelt. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.

 

Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Mitte die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 135 - Gewerbegebiet Rotter Bruch - im Bereich Berliner Ring, Breslauer Straße, Dresdener Straße und Rottstraße zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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