Entscheidungsvorlage - FB 45/0458/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2024/2025 zur Kenntnis.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2024/2025 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2024/2025 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.304 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.156 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2024/2025 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.304 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.156 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2024/2025 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2024/2025 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

 

Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 93,59 % und im U3-Bereich von 47,64 % im Kindertagesstättenjahr 2024/2025, beginnend mit dem 01.08.2024.

Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt.

 

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2024 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2024/2025 sind ausreichende Haushaltsmittel zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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