Entscheidungsvorlage - E 26/0148/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge:

 

 

Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement

 

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für 2024 unter folgendem Vorbehalt zu beschließen:

„Die Ergebnisse der politischen Beratung im Bereich der Investitionen im städtischen Haushalt für 2024 werden nach ihrem Abschluss in den Wirtschaftsplan 2024 eingearbeitet“.

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss

 

Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan Gebäudemanagement für 2024 zur Kenntnis.

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement den Wirtschaftsplan 2024 unter folgendem Vorbehalt:

„Die Ergebnisse der politischen Beratung im Bereich der Investitionen im städtischen Haushalt für 2024 werden nach ihrem Abschluss in den Wirtschaftsplan 2024 eingearbeitet“.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

 

 


Wirtschaftsplan 2024

 

 

 

 

 

 

Gebäudemanagement

 

 

der Stadt Aachen

 

(E 26)


Vorbemerkungen

 

Der Haushaltsplan der Stadt Aachen wurde im Rat der Stadt Aachen am 13.12.2023 beraten, so dass der ursprüngliche Beratungstermin im Betriebsausschuss Gebäudemanagement nicht eingehalten werden konnte.

 

Aufgrund der zeitlich versetzten Einbringung zum städtischen Haushaltsplan für das Jahr 2024 basiert der Wirtschaftsplan 2024 im Bereich der Investitionen in Abstimmung mit dem Finanzdezernat (Dez. II) im Wesentlichen auf dem Haushaltsplan 2023 bzw. der Mittelfristplanung des Haushalts 2024.

 

Er steht somit unter dem Vorbehalt, dass die Ergebnisse der politischen Beratungen zum Investitions-Haushalt 2024 abschließend eingearbeitet werden.

 

 

A) Entwicklung von Transferzahlungen und maßgeblicher Kennzahlen

 

 

Entwicklung der Transfer - Zahlungen des Haushalts an den Betrieb (in Euro)

 

2023 (Plan)

2024 (Plan)

2025 (Plan)

2026 (Plan)

2027 (Plan)

53.798.800

54.193.800

54.701.200

55.074.400

 

55.347.200

 

 

Die Transfer-Zahlung an den Betrieb setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen:

          

Erstattung von Zinsaufwand für Investitionen (Gesellschafterdarlehen)

          

Erstattung des gesamtstädtischen Aufwands für den Betrieb (Verwaltungskosten)

          

Erstattung der Gebäude - Abschreibung (in Teilen)

          

jährliche Einmalzahlung („Zuschuss“) zur Abdeckung der nicht durch unmittelbare interne oder externe Erträge erstatteten gebäudewirtschaftlichen Kosten

 

 

Die Transfer-Zahlung ist in ihrer Summe von verschiedenen Faktoren (z.B. Investitionshöhe, Entwicklung des Zinsniveaus, aber auch von Flächenveränderungen, Zunahme von Dienstleistungen für die Stadt und Preis- und Tarifsteigerungen) abhängig. Diese sind größtenteils nicht vom Betrieb zu beeinflussen. Vom Betrieb beeinflussbar ist die wirtschaftliche Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben.

 

 

Entwicklung der bilanziellen Eigenkapital-Quote in Prozent (ohne Sonderposten)

 

2022
(Ist)

2023 (Plan)

2024 (Plan)

2025

(Plan)

2026

(Plan)

2027

(Plan)

15,6

15,0

13,5

12,0

11,0

10,0

 

 

Entwicklung der Eigenkapital-Quote in Prozent (einschließlich Sonderposten)

 

2022

(Ist)

2022 (Plan)

2023 (Plan)

2024

(Plan)

2025

(Plan)

2026

(Plan)

36,3

32,0

30,0

28,0

26,0

24,0

 

 

 

Die Sonderposten sind der Stadt Aachen überwiegend ohne Rückzahlungsverpflichtung gewährt worden, so dass sie de facto wie Eigenkapital zu werten sind.

 

Die sog. wirtschaftliche Eigenkapitalquote (ohne Berücksichtigung von Gesellschafterdarlehen als Fremdkapital und mit hälftiger Berücksichtigung der Sonderposten) wurde erstmalig für das Jahr 2020 ermittelt. Für das Jahr 2022 beträgt der Wert 83,5 %.

 

Laut Beschluss des Finanzausschusses vom 26.02.2008 soll das Rücklagenkapital nicht unter 15 % der Bilanzsumme sinken.

Gemäß Vereinbarung mit der städtischen Finanzsteuerung wird die Berechnung der Eigenkapital-Quote unter Einbezug der Sonderposten festgelegt.

 

Entwicklung der durch den E 26 zu betreuenden Flächen (BGF / m2)

 

2022

(Ist))

2023

(Plan)

2024

(Plan)

2025
(Plan)

2026

(Plan)

2027

(Plan)

1.325.733

1.326.000

1.326.000

1.326.000

1.326.000

1.326.000

 

Davon Anmietungen:

   148.645

 

 

 

 

 

 

In die Planung ab 2021 wurden lediglich die Flächen aufgenommen, die aufgrund des städtischen Investitionsprogramms und / oder absehbarer Veränderungen (z.B. politische Beschlüsse) verbindlich planbar sind. Eine darüberhinausgehende Prognose ab 2024, insbesondere auch für den Bereich der Anmietungen, wurde aufgrund der damit verbundenen Planungsunsicherheit nicht getroffen.


 

In der Regel sind zusätzliche Anmietungen durch die Fachbereiche („Bedarfsträger“) einzuplanen und werden dem Betrieb erstattet, so dass dies zumindest für die Sachaufwendungen im Wirtschaftsplan einen neutralen Vorgang darstellt.

 

Auswirkungen hat die Zunahme der Serviceleistungen jedoch auf den erforderlichen Personaleinsatz (siehe dazu die nachfolgende Tabelle Entwicklung der Serviceleistungen für die Stadt Aachen und die Erläuterungen zur Stellenübersicht).

 

 

 

Entwicklung der Serviceleistungen für die Stadt Aachen in Euro

 

2023

(Plan)

2024

(Plan)

2025

(Plan)

2026

(Plan)

2027

(Plan)

12.864.000

16.969.000

17.050.000

17.131.000

17.214.000

 

 

Die Serviceleistungen bewegen sich auch weiterhin auf hohem Niveau.

 

 

Entwicklung des umzusetzenden Investitionsvolumens in Euro

 

 

2023

(Plan)

2024

(Plan)

2025

(Plan)

2026

(Plan)

2027

(Plan)

 

 

26.683,200

31.266.800

21.380.000

10.388.200

 6.644.000

Incl. Zu-weisungen

30.879.700*

34.763.300*

25.470.500*

12.937.500

 6.644.000

Incl. Kurhaus

40.879.700

53.763.300

29.770.500

12.937.500

 6.644.000

*Werte ohne Neues Kurhaus (Dienstleistung für den E 88)

 

 

Die Werte sind - wie eingangs erläutert - dem Haushaltsplan 2023 entnommen und basieren nicht auf dem Haushaltsplanentwurf für 2024.

 

 


B) Detaillierte Erläuterungen zur Wirtschaftsplanung 2024

 

 

Erläuterungen zum Erfolgsplan 2024 (Anlage 1)

 

 

Der im Rahmen der mittelfristigen Planung 2023 für das Wirtschaftsjahr 2024 ausgewiesene operative Verlust in Höhe von 4,435 Mio. Euro reduziert sich nunmehr auf 1,485 Mio. Euro.

 

Die Ertragsstruktur ist im Wesentlichen durch die sog. Einmalzahlung („Zuschuss“) an den Betrieb geprägt, der zur Abdeckung der nicht durch unmittelbare interne oder externe Erträge erstatteten gebäudewirtschaftlichen Kosten dient.

 

 

 

Erläuterungen zu den einzelnen Ertrags-Positionen

 

Die externen Erträge bleiben in 2024 stabil und erhöhen sich leicht um 30 T Euro.

 

Die Erträge Städteregion Fremdverwaltung erhöhen sich um T 590 Euro und bilden eine neutrale Position dar, da in gleichlautender Höhe den Erträgen Aufwendungen gegenüberstehen.

 

Die internen Erstattungen steigen um rd. 2,366 Mio. Euro. Im Wesentlichen resultiert die Erhöhung aus den Positionen „Dienstleistungen“ und „Kostenerstattungen für andere Fachbereiche“ und Eigenbetriebe.

 

Seit 2020 werden – zur Vorbereitung auf die elektronische Rechnung, aber auch um die durch den E 26 umzusetzenden Volumina vollständig darzustellen – Aufgaben für andere Bereiche der Verwaltung nicht mehr nach der Beauftragung und Prüfung der Rechnungen zur Anweisung weitergeleitet, sondern auch die Verbuchung und Auszahlung durch den E 26 vorgenommen. Die Auftraggeber*innen erhalten im Nachgang eine quartalsweise oder maßnahmenbezogene Abrechnung.

 

Die direkten Verrechnungen mit dem Haushalt steigen um rd. 3,887 Mio. Euro.

 

Die aktivierte Eigenleistung erhöht sich auf 2,0 Mo. Euro.

 

Die Einmalzahlung des Haushalts an den Betrieb wurde für 2024 seitens der Finanzsteuerung um 4,5 Mio. Euro zum Ausgleich des operativen Verlustes erhöht. In den Jahren 2025 ff beträgt die Erhöhung

ebenfalls 4,5 Mio. Euro.

Zum Ausgleich der Tarifsteigerungen wurde die Einmalzahlung des Haushalts an den Betrieb für 2024 zusätzlich um 1,8 Mio. Euro erhöht. Weiterhin erfolgten neutrale Anpassungen im Bereich der Zinsen und des Verwaltungskostenbeitrags.

 

 

 

 

Das nachfolgende Diagramm zeigt die Ertragsstruktur in 2024:

 

 

 

Die Ertragsstruktur ist im Wesentlichen von der sog. Einmalzahlung geprägt. Wird diese nicht an steigende Aufwendungen angepasst, ergeben sich – neben den Verlusten aus nicht erstatteter Abschreibung – Verluste auch im operativen Bereich.

 


Das nachfolgende Diagramm zeigt die Aufwandsstruktur in 2024:

 

 

 

 

Im Bereich der betrieblichen Aufwendungen ergeben sich Veränderungen (Erhöhungen/Absenkungen) zum Vorjahr im Wesentlichen durch höhere Aufwendungen für:

 

-                      Bewirtschaftung      (Erhöhung)

-                      Serviceleistungen   (Erhöhung)

-                      Personalausgaben (Erhöhung)

-                      Instandhaltung        (Absenkung)


Im Bereich des Bewirtschaftungsaufwandes Städteregion sind höhere Aufwendungen in Höhe von 482 T Euro berücksichtigt. Den Mehrausgaben stehen im Ertragsbereich gleichlautende Mehrerträge gegenüber.

 

Im Energiebereich sind rd. 1,5 Mio. Mehraufwendungen im Strombezug zu erwarten. Die Steigerung auf die Ergebnisse der in 2023 durchgeführten Stromausschreibung zurückzuführen.

 

Im Instandhaltungsbereich ist die Erhöhung von rd. 1,1 Mio. Euro auf Preissteigerungen und Durchführung von zusätzlichen Wartungen zurückzuführen. Weitere Mehrausgaben sind bei der Weiterberechnungen von Dienstleistungen für andere Fachbereiche und Eigenbetriebe zu erwarten. Demgegenüber stehen höhere Erträge.

Der Aufgabenbereich Versicherungen als Serviceleistungen für die Stadt werden ab 2024 finanzwirksam an den Fachbereich Recht und Versicherung verlagert. Dies betrifft sowohl die Sachaufwendungen als auch Personal.

 

Der Zinsaufwand für das sog. Richtericher Modell sinkt aufgrund von auslaufenden Verträgen und vereinzelten Anpassungen der Zins- und Tilgungspläne.

 

Den größten Kostenblock stellen nach wie vor die Kapitalkosten (Zinsen und Abschreibung) mit insgesamt rd. 23,4 % dar, gefolgt von den Bewirtschaftungsausgaben (Energie, Grundbesitzabgaben, Reinigung etc., exkl. Städteregion) mit rd. 22,93 %.

 

Die Erstattung der Gebäudeabschreibung der Stadt an den Betrieb wurde ab 2016 von € 1.500.000,- auf € 3.000.000,- erhöht; somit verringerte sich das negative Jahresergebnis aus nicht erstatteter Abschreibung in Folgejahren um diese Erhöhung.

 

Der planmäßige Verlust aus nicht erstatteter Abschreibung unter Berücksichtigung der Sonderposten und unter Berücksichtigung des operativen Verlustes in Höhe von 1,485 Mio. Euro ergibt für 2024 einen Verlust von insgesamt rd. 13,485 Mio. Euro.

 

 

 

Erläuterungen  zum Vermögensplan 2024 (Anlage 2)

 

Der Vermögensplan basiert i. W. auf dem Haushaltsplan bzw. der Mittelfristplanung 2023.

 

Laut Haushaltsplan 2023 sind in 2024 insgesamt rd. 34,8 Mio. Euro (einschließlich Zuweisungen / Investitionszuschüsse) neue Haushaltsmittel durch den Betrieb zu verarbeiten.

 

In Dienstleistung für den Eurogress sind darüber hinaus weitere 19,0 Mio. Euro für das Neue Kurhaus umzusetzen.

 

Zusammen mit den Mitteln aus bereits laufenden Vorhaben aus Vorjahren ist somit auch in 2024 ein erheblicher Investitionsumfang gegeben.

 

 

 

Erläuterungen zum Investitionsprogramm 2024 (Anlage 3)

 

Das Investitionsprogramm basiert i.W. auf dem Haushaltsplan / Mittelfristplanung für 2023:

 

2023

2024

2025

2026

2027

26.683.200

31.266.8000

 

21.380.000

10.388.200

 6.644.000

Incl. Zuweisungen: 

30.879.700

34.763.300*

25.470.500*

12.937.500*

 6.644.000

*Werte ohne Neues Kurhaus (Dienstleistung für den E 88)

 

Incl. Neues Kurhaus

40.879.700

53.763.300

29.770.500

12.937.500

 6.644.000

 

 

 

Erläuterung zur Mittelfristigen Ergebnisplanung  2023 – 2027  (Anlage 4)

 

Folgende Annahmen / Steigerungen/ Veränderungen wurden der Planung vorgegeben:

          

1,5 % im Bereich der Sachausgaben

          

im Bereich der Personalausgaben zuzüglich Personalkosten für neue Stellen

analog der städtischen Kostenerstattung

          

3,0 % im Bereich der Heizkosten

          

Rückführung von Corona-bedingtem zusätzlichem Aufwand ab Mitte 2023

(i. W. Reinigungshäufigkeit und Reinigungs-Material)

 

 

Die Transferzahlungen aus dem Haushalt an den Wirtschaftsplan für 2024 und Folgejahre basieren auf der mittelfristigen Planung des Haushalts 2023 und mit der Finanzsteuerung abgestimmten Veränderungen. In 2024 wurden die Transferleistungen um 4,5 Mio. Euro erhöht, die jeweils in den Folgejahren fortgeschrieben werden.

 

Die steigenden Aufwendungen resultieren aus Preis- und Tarifsteigerungen, umzusetzendem Volumen, Flächenveränderungen und erhöhten Serviceleistungen für die Stadt.


Erläuterungen zur Finanzplanung 2024 (Anlage 5)

 

Die Finanzplanung 2024 basiert auf der Mittelfristplanung im Haushaltsplan 2023. Die Drittmittel bzw. Zuweisungen basieren auf qualifizierten Schätzungen. Änderungen können sich – auch in Abhängigkeit von der Disposition im städtischen Haushalt – in erheblichem Umfang ergeben.

 

 

Mittelfristige Finanzplanung 2024 - 2027 (Anlage 6)

 

Die Mittelfristige Finanzplanung basiert auf der Mittelfristplanung im Haushaltsplan 2023.

 

 

Stellenübersicht 2024 (Anlage 7)

 

Das umzusetzende Volumen und die zu betreuende Fläche und zahlreiche Zusatzaufgaben haben sich weiter erhöht.

 

Die Aktualisierung der Personalbemessung bleibt - auch vor dem Hintergrund der anhaltenden Arbeits-Belastung im Rahmen der Unterbringung von Geflüchteten und der Bewältigung der anhaltenden Krisen am Bau - Daueraufgabe.

 

Eine besondere Herausforderung der nächsten Jahre stellt die Zahl der in den kommenden Jahren ausscheidenden langjährigen MitarbeiterInnen dar, teilweise auch in Führungsfunktionen.

 

Auch der Paradigmen-Wechsel der Bauwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit, Ressourcen-schonendem Materialverbrauch, Kreislaufwirtschaft, Urban Mining, gesundheitsverträglichem Bauen und ähnliche Aspekte eines „Neuen Bauens“ wird weiter in den Folgeauswirkungen zu beobachten sein.

 

 

 

Prognose zur Entwicklung Stellenübersicht

 

Nach aktuellem Kenntnisstand ergeben sich - unter der Prämisse, dass sich keine Veränderungen im Aufgabenumfang/beim umzusetzenden Volumen ergeben - in Folgejahren folgende Stellenkontingente:

 

 

2023

2024

2025

2026

2027

220,5*

222**

222**

222**

222**

*mit Berücksichtigung Auswirkungen IKSK von insgesamt 3,0 zusätzlichen Stellen: **3,5 Stellen


Planmäßiges Ausscheiden von MitarbeiterInnen:

 

2023

2024

2025

2

5

4

 

2026

2027

2028

11

5

2

 

 

Sofern sich in Folgejahren eine erhebliche Reduzierung von Aufgabenumfang und/ oder umzusetzendem Volumen ergeben sollte, könnte darauf flexibel reagiert werden.

Bleibt es bei der derzeitigen Aufgabenwahrnehmung, stellt die Wiederbesetzung mit qualifiziertem Personal - wie schon in Vorjahren - auch weiterhin eine Herausforderung dar. Diese konnte über verschiedene Aktivitäten (u.a. Teilnahme an Recruiting-Messen, Einsatz vorn Werkstudenten, Möglichkeit zur Hospitation und Begleitung von Bachelor- und Masterarbeiten) zumindest in den letzten Jahren mit gutem Ergebnis bewältigt werden.

 

 

 

Kennzahl Personalintensität Gebäudemanagement in Prozent

 

 

2022

(Ist)

2023

(Plan)

2024

(Plan)

2025

(Plan)

2026

(Plan)

2027

(Plan)

 

15,28

16,79

16,99

17,06

17,26

17,6

Haushalt*

 

 

 

 

 

 

 

21,53

21,65

21,78

21,60

21,77

21,77

           *Haushalt = Werte 2023

 

 

 

 

Kapitalflussrechnung (Anlage 8)

 

Auf Wunsch des Finanzdezernates wird seit 2018 eine prospektive Rechnung auf der Basis des vorgegebenen gesamtstädtischen Musters erstellt. Diese dient der besseren Übersicht über den Finanzmittelabfluss und somit zur Unterstützung der städtischen Liquiditätsplanung.

 

Der aktuelle Stand der Sonderkasse deutet darauf hin, dass sich am Jahresende 2024 - wie im Vorjahr - ein positiver Finanzmittelbestand ergeben wird.

 

Gemäß Vereinbarung mit dem Finanzdezernat wurde die Erhöhung der Tilgungsleistung des Gründungsdarlehens ab Wirtschaftsjahr 2020 von 1,5 Mio. Euro auf 3,0 Mio. Euro in der Kapitalflussrechnung berücksichtigt.

 

 

 

Deckblatt zum Wirtschaftsplan (Anlage 9)

 

Das Deckblatt basiert auf den Angaben des Wirtschaftsplans 2023 und den Abstimmungen mit dem Finanzdezernat zum Haushaltsplanentwurf 2023.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

s. Ausführungen


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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