Entscheidungsvorlage - FB 45/0460/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretungen nehmen die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis und empfehlen dem Kinder- und Jugendausschuss:

  1. aufgrund fehlender Bewerbungen die erwartete Zuweisung von Kontingenten durch das Land NRW für das Kindergartenjahr 2024/2025 zurückzustellen und ggfs. erst im darauffolgenden Jahr zu nutzen.
  2. im Falle einer erneuten Zuweisung des zusätzlichen Kontingents durch das Land NRW für das Kindergartenjahr 2024/2025, dieses dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Vierer-Verbund mit den Tageseinrichtungen für Kinder  Phillipp-Neri-Weg 11, Reutershagweg 19 sowie Steppenbergallee 210 (alle Stadt Aachen) zuzuweisen.
  3. ab KiTa-Jahr 2024/25 die kommunale Förderung von Elterncafés und Familienzentren fortzuführen und folgende Kitas in die kommunale Förderung als Elterncafé vorzusehen:  
  •  Tageseinrichtung für Kinder Am Höfling 10 (Stadt Aachen)
  •  Tageseinrichtung für Kinder Lochnerstraße 60 (Stadt Aachen)
  •  Katholische Kindertagesstätte Arche Noah“, Stettiner Straße 4 (pro futura)
  •  Inklusive Kindertagesstätte Mirabilis", Lintertstraße 33 (Lebenshilfe Aachen e.V.)
  • Kindertagesstätte MiniMax, Passstraße 10 (Arbeiterwohlfahrt e.V.)
  • Katholischer Kindergarten St. Adalbert, Wilhelmstraße 49 (Pfarre Franziska von Aachen)

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt - vorbehaltlich der Empfehlungen der Bezirks-vertretungen - vorbehaltlich einer Zuweisung von Kontingenten für Familienzentren durch das Land:

  1. aufgrund fehlender Bewerbungen die erwartete Zuweisung von Kontingenten durch das Land NRW für das Kindergartenjahr 2024/2025 zurückzustellen und ggfs. erst im darauffolgenden Jahr zu nutzen.
  2. im Falle einer weiteren Zuweisung des zusätzlichen Kontingents durch das Land NRW für das Kindergartenjahr 2024/2025, dieses dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Vierer-Verbund mit den Tageseinrichtungen für Kinder  Phillipp-Neri-Weg 11, Reutershagweg 19 sowie Steppenbergallee 210 (alle Stadt Aachen) zuzuweisen.
  3. ab KiTa-Jahr 2024/25 die kommunale Förderung von Elterncafés und Familienzentren fortzuführen und folgende Kitas in die kommunale Förderung aufzunehmen:
  • Tageseinrichtung für Kinder Am Höfling 10 (Stadt Aachen)
  • Tageseinrichtung für Kinder Lochnerstraße 60 (Stadt Aachen)
  • Katholische Kindertagesstätte Arche Noah“, Stettiner Straße 4 (pro futura)
  • Inklusive Kindertagesstätte Mirabilis", Lintertstraße 33 (Lebenshilfe Aachen e.V.)
  • Kindertagesstätte MiniMax, Passstraße 10 (Arbeiterwohlfahrt e.V.)
  • Katholischer Kindergarten St. Adalbert, Wilhelmstraße 49 (Pfarre Franziska von Aachen)


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage Landesförderung

Die Landeszuweisung für Kontingente erfolgt in Kürze; ausgehend von den letzten Jahren ist eine Zuweisung von ein bis zwei Kontingenten zu erwarten.

 

Die bisher an der Landesförderung Familienzentren NRW beteiligten Tageseinrichtungen für Kinder sind in Anlage 1 aufgeführt.

Die folgende Tageseinrichtung befindet sich in der Zertifizierung für die Landesförderung:

  • Kindertagesstätte Elise, Wespienstr. 6 (Lebenshilfe Aachen e. V.)

 

  1. Aktuelle Bewerbungssituation

Für das Kindergartenjahr 2024/ 2025 liegen keine Bewerbungen für eine Zertifizierung zum Familienzentrum für die Landesförderung vor.

 

  1. Planung für das Kindergartenjahr 2024/2025

Laut Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen wurden für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele entwickelt. Formuliert wurde eine Neuausrichtung mit dem Ziel vor allem dort Familienzentren auszubauen, wo benachteiligte Familien wohnen. Der Blick soll auf Standorte ausgerichtet werden, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen.

Die Bewerbungsfrist zur Zertifizierung Familienzentrum NRW endete am 01.09.2023; es liegen keine Bewerbungen vor. Für das kommende Kindergartenjahr 2024/25 kann somit kein neues Familien-zentrum gemeldet werden, sofern ein Kontingent zugewiesen wird.

Grundsätzlich weist die Stadt bereits ein breites Spektrum an Familienzentren auf, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen.

 

Auswahl von Familienzentren für das Landesprogramm

Vor dem Hintergrund sowohl allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligten Familien, gute Bildungschancen zu ermöglichen, hat die Landesregierung die Verteilung der Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren auf die Jugendämter anhand eines Indexes unter Berücksichtigung sowohl sozialer als auch demographischer Bedarfslagen festgelegt. Damit soll präventiv dazu beigetragen werden, Bildungs- und Armutsrisiken zu begegnen, da Familienzentren gerade auch zu benachteiligten Kindern und Familien einen guten Zugang haben. Gleichzeitig sollen aber auch allen Familien beste Startchancen ermöglicht werden.

 

3.1   Auswahlkriterien

Folgende Kriterien werden grundsätzlich für die Auswahl herangezogen:

  • Fußläufige Erreichbarkeit der Kindertagesstätte für Familien
  • zentrale Lage in Sozialräumen
  • Angebote für Kinder unter 3 Jahren bzw. ein geplanter Ausbau für Kinder unter 3 Jahren
  • Besonderheiten z.B. hoher Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund
  • hoher Arbeitslosigkeitsanteil
  • Trägerpluralität (Gleichgewichtigkeit zwischen Einrichtungen von freien Trägern und städt. Einrichtungen)

Hinsichtlich der Trägerpluralität besteht derzeit in der Gesamtbetrachtung weitestgehend eine Ausgewogenheit zwischen Familienzentren in freier oder städtischer Trägerschaft.

 

3.2   Zuweisung eines zusätzlichen Kontingents durch das Land NRW

In Rücksprache mit dem LVR können von anderen Kommunen nicht genutzte Kontingente nachträglich zusätzlich vergeben werden.

Im letzten Jahr wurde bereits ein solches nicht genutztes Kontingent dem zertifizierten Familienzentrum Philipp-Neri-Weg 6 im Vierer-Verbund mit den Tageseinrichtungen für Kinder Phillipp-Neri-Weg 11, Reutershagweg 19 sowie Steppenbergallee 210 zugewiesen (alle Stadt Aachen). Für das Kitajahr 2024/25 wurde dieses zugewiesene zusätzliche Kontingent seitens des LVR wieder in Aussicht gestellt, so dass es für das Kitajahr 2024/25 erneut beantragt wird. Dem Viererverbund, der sich derzeit in der Rezertifizierung befindet, könnten somit zahlreiche zusätzliche Angebote für die hohe Anzahl an Familien und Kindern ermöglicht werden und die Angebote der vier Einrichtungen besser koordiniert und verwaltet werden.

 

  1. Ausgangslage und Vorschlag der Verwaltung für die kommunale Förderung

Zusätzlich zu den landesgeförderten Familienzentren hatte die Politik beschlossen, zusätzliche Angebote zur Unterstützung benachteiligter Familien zu installieren, um diesen Kindern gute Bildungschancen zu ermöglichen und das System Familie zu stärken. Der niedrigschwellige Zugang zu Familien in Kindertagesstätten ist hier von besonderer Bedeutung, deshalb arbeiten Kindertages-stätten in Form von Elterncafés oder als kommunale Familienzentren mit Familienbildnern zusammen:

Elterncafés sind regelmäßige offene Angebote für Eltern (z.B. 14tägig zwei Stunden) in der Kita, die durch eine Referentin, einen Referenten eines kooperierenden Familienbildners begleitet werden. Es wird in Absprache mit der Kitaleitung zu bestimmten Themen informiert oder die Person steht als Ansprechperson für die Belange von Familien zur Verfügung.

Kommunalen Familienzentren stehen die doppelten Fördermittel zur Verfügung, so dass – meist neben einem Elterncafé – zusätzlich durch den Familienbildner themenspezifische Veranstaltungen oder Kurse für Familien angeboten werden. Eine Zuteilung der Familienbildner zu den kommunalen Familienzentren und Elterncafés findet einvernehmlich unter Federführung der Fachabteilung statt.

 

Im Kitajahr 2023/2024 befinden sich sechs Tageseinrichtungen für Kinder in der kommunalen Förderung als Familienzentrum, wovon vier Einrichtungen in zwei Verbünden agieren (siehe Anlage 2).

 

Im Kitajahr 2024/ 2025 verbleiben weiterhin drei Tageseinrichtungen für Kinder in der kommunalen Förderung als Familienzentrum, wovon zwei Einrichtungen im Verbund agieren:

  1. Kindertagesstätte St. Monika, Rollefstraße 2 im Verbund mit Kindertagesstätte Erlöserkirche, Hermann-Löns-Straße 6 (beide pro futura) / Familienbildner IN VIA
  2. Kindertagesstätte St. Fronleichnam, Schleswigstraße 3 (pro futura) / Familienbildner IN VIA

 

Die Tageseinrichtung für Kinder „Burtscheid“, Branderhofer Weg 14 (Evang. Frauenverein Aachen), möchte den Verbund auflösen und aus der kommunalen Förderung aussteigen; die Tageseinrichtung für Kinder Am Höfling 10 (Stadt Aachen) möchte in der kommunalen Förderung verbleiben, aber zum Elterncafé wechseln.

Die Tageseinrichtung für Kinder Lochnerstraße 60 möchte ebenfalls auf eigenen Wunsch von der kommunalen Förderung als Familienzentrum zum Elterncafé wechseln.

 

Statt der Förderung eines kommunalen Familienzentrums war es in der Vergangenheit möglich, statt einem Familienzentrum zwei Elterncafés für die Förderung vorzuschlagen.

 

Die im Kindergartenjahr 2023/2024 in der Durchführung von Elterncafés geförderten Kindertages-stätten sind in Anlage 2 aufgeführt.

 

Die beiden Tageseinrichtungen für Kinder Am Höfling und Lochnerstraße sollen – wie oben beschrieben - aus der kommunalen Förderung von Familienzentren in Elterncafés überführt werden.

 

Damit stehen weitere vier Kontingente für Elterncafés zur Verfügung stehen. Mit Blick auf die bereits installierten Familiengrundschulen schlägt die Verwaltung vor, folgende Kitas, die in direkter Nachbarschaft zu einer Familiengrundschule liegen, für ein Elterncafé vorzusehen und ab Kitajahr 2024/ 2025 finanziell zu fördern, gleichzeitig findet eine Zuordnung zu einem Familienbildner statt:

 

  • Katholische Kindertagesstätte „Arche Noah“, Stettiner Straße 4 (pro Futura) / Gesunde Familiengrundschule Driescher Hof / Familienbildner IN VIA
  • Inklusive Kindertagesstätte „Mirabilis", Lintertstraße 33 (Lebenshilfe Aachen e.V.) / Gesunde Familiengrundschule Schönforst / Familienbildner Deutsches Rotes Kreuz
  • Kindertagesstätte MiniMax, Passstraße 10 (Arbeiterwohlfahrt e.V.) / Gesunde Familiengrundschulen Beeckstraße und Am Fischmarkt / Familienbildner IN VIA
  • Katholischer Kindergarten St. Adalbert, Wilhelmstraße 49 (Pfarre Franziska von Aachen) / Gesunde Familiengrundschule Beeckstraße / Familienbildner Helene-Weber-Haus

 

Durch diese Zuordnung kann eine erste Anbindung von Familien an ein Elterncafé in der Kindertagesstätte erfolgen, und somit eine kontinuierliche Begleitung und Beratung der Eltern im Rahmen der Elterncafés von dem Besuch der Kindertagesstätte bis hin zur Grundschule über einen langen Zeitraum der elementarpädagogischen Bildung erfolgen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

1) 5-060101-800-00600-900-1, SK 68120000

2) 5-060101-800-00600-900-1, SK 78350000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1) 40.000

40.000

120.000

120.000

0

0

Auszahlungen

2) 40.000

40.000

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

1) 4-060101-804-2, SK 41420000

2) 4-060101-804-2, SK 41610001

3) 4-060101-804-2, SK 50190000

4) 4-060101-804-2, SK 52560000

5) 4-060101-804-2, SK 52790000

6) 4-060101-804-2, SK 52910000

7) 4-060101-804-2, SK 53180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

1) 813.600

2) 40.000

1) 813.600

2) 40.000

1) 2.597.400

2) 120.000

1) 2.597.400

2) 120.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

3) 38.500

4) 40.000

5) 336.900

6) 35.000

7) 519.700

3) 38.500

4) 40.000

5) 336.900

6) 35.000

7) 519.700

3) 115.500

4) 120.000

5) 1.085.300

6) 105.000

7) 1.641.100

3) 115.500

4) 120.000

5) 1.085.300

6) 105.000

7) 1.641.100

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-116.500

-116.500

-349.500

-349.500

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Hinweis: Zahlen aus der Entwurfsmeldung für 2024 ff.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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