Entscheidungsvorlage - E 18/0173/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:


Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

  1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Friedhofsgebührenr das Jahr 2024 zu beschließen.

 

Finanzausschuss

  1. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Friedhofsgebührenr das Jahr 2024 zu beschließen.

 

 

Rat der Stadt Aachen

3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb und des Finanzausschusses die Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2024.

 

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Erläuterungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

  x

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt


Erläuterungen:

 

Die im Friedhofswesen entstehenden Kosten sollen planmäßig zu 75% durch den Gebührenzahler gedeckt werden. Die verbleibenden 25% stellt der allgemeine Haushalt bereit, da durch diesen Anteil der Erholungsfunktion des Friedhofes als Grünanlage für die Gesamtbevölkerung Rechnung getragen wird.

 

Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Planzahlen ist für das Jahr 2024 davon auszugehen, dass das aktuelle Gebührenniveau nicht geeignet ist, die gebührenrelevanten Kosten zu decken.

 

Nachdem die Gesamtkosten des Friedhofswesens in den vergangenen Jahren noch auf einem nahezu gleichbleibenden Niveau gehalten werden konnten, ist nun aufgrund von allgemeinen Kostensteigerungen eine Kostendeckung durch die aktuellen Gebühreneinnahmen nicht mehr zu erreichen.

 

Um eine sozial verträgliche Erhöhung zu ermöglichen, werden zu den o. g. 25% weitere rund 1.000 T€ aus dem städtischen Haushalt finanziert.

 

Weiterhin ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs eine Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2024 erforderlich.


 

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Anlagen

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