Entscheidungsvorlage - FB 01/0438/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Folgendes Ratsmitglied wird nach § 50 Abs. 2 zur/zum 2. ehrenamtlichen Stellvertreter/in der Oberbürgermeisterin gewählt:

 

2. Stellvertretende(r) Bürgermeister(in):

 


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Scheidet ein stellvertretender Bürgermeister während der Wahlperiode aus, ist der/die Nachfolger/in für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 zu wählen. (§ 67 Absatz 2 GO NRW)

 

Nach dem Mandatsverzicht des 2. stellvertretenden Bürgermeisters Herrn Holger Brantin ist eine neue stellvertretende Bürgermeisterin bzw. ein neuer stellvertretender Bürgermeister durch den Rat zu wählen.


 

Loading...