Entscheidungsvorlage - FB 61/0833/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass die Stadt Aachen der „Strategie zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung des Städteregionalen Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr“ beitritt. Er beauftragt die Verwaltung, die damit verbundenen Umsetzungsschritte für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Aachen auf den Weg zu bringen
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen ist Mitglied des Netzwerks Mobilitätswende Region Aachen (NEMORA). Sie hat anlässlich der 3. Regionalen Mobilitätskonferenz am 21.04.2023 das Memorandum of Understanding unterzeichnet und sich dazu bekannt, die regionale Mobilitätswende voranzubringen.

 

 

Ein wichtiger Baustein ist der Ausbau eines städteregionalen Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr als Gemeinschaftsaufgabe aller beteiligten Straßenbaulastträger.

 

Zum Ausbau dieses städteregionalen Radverkehrsnetzes wurde in der AG Regionale Radinfrastruktur die „Strategie zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung des Städteregionalen Radverkehrsnetzes für den Alltagsverkehr“ erarbeitet. Partner*innen der Strategie sollen die städteregionsangehörigen Kommunen, die StädteRegion Aachen und der Landesbetrieb Straßenbau sein.

 

Die Strategie enthält ein Zielnetz, mit dem Ausbaustandards nach den geltenden Regelwerken verbunden werden sollen. Es zielt darauf ab, attraktive und unterbrechungsfreie Radverbindungen für den Alltagsverkehr zu schaffen, die durch kurze Reisezeiten auch in mittleren Entfernungen bis ca. 15 km den Radverkehr als Alter-native bei der Verkehrsmittelwahl zu stärken. Der Ausbau des Gesamtnetzes ist eine längerfristige Aufgabe. Zum jetzigen Zeitpunkt wird das Jahr 2040 als Zielhorizont gesehen.

 

Bisher erfolgte der Ausbau von Radverkehrsanlagen oft anlassbezogen für Teilabschnitte mit der Folge, dass kein zusammenhängendes Netz umgesetzt werden konnte. Ein wirklich gutes Angebot entsteht jedoch nur, wenn durchgehend sichere und attraktive Verbindungen angeboten werden, die über die Grenzen der jeweiligen Straßenbaulastträger hinaus ausgebaut sind. Mit der Strategie wird erstmalig ein Gesamtkonzept für ein durchgehendes Radverkehrsnetz für den Alltagsverkehr verfolgt. Der Netzausbau ist eine große Aufgabe. Er kann nur dann effizient erfolgen, wenn gemeinsam an einem abgestimmten Netz mit noch festzulegenden Prioritäten gearbeitet wird. Wichtiges Instrument der Strategie ist ein Masterplan für eine systematische gemeinsame Umsetzung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Investitionskosten und Eigenanteile für die Stadt Aachen sind im Zuge der konkret anstehenden Projekte auf Grundlage des noch zu erarbeitenden Masterplans zu ermitteln. Für Aus- und Neubaumaßnahmen im Radverkehrsnetz stehen verschiedene Förderprogramme des Landes und des Bundes zur Verfügung. Der Fördersatz nach den Förderrichtlinien Nahmobilität des Landes beträgt z.B. zurzeit 85 % der zuwendungsfähigen Kosten einschließlich eines Zuschlags von 5 % für strukturschwache Gebiete.

 

 

Für die überörtlichen Verbindungen des Rheinischen Radreviers, die auch im Zielnetz enthalten sind, steht in Aussicht, dass umfangreiche Fördermittel im Rahmen der Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen Nordrhein-Westfalen des Strukturwandels zur Verfügung gestellt werden.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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