Entscheidungsvorlage - FB 45/0468/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027, inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt abschließend die im Teilfinanzplan 2024 veranschlagten Investitionen, inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2027, inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2024 einschließlich des Finanzplanes bis 2027 wurde am 13.12.2023 in den Rat eingebracht. Die den Schulbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.

Seitens des Ausschusses für Schule und Weiterbildung sind die Produkte

030101  Grundschulen

030102  Hauptschulen

030103  Realschulen

030104  Gymnasien

030105  Gesamtschulen

030106  Förderschulen

030201  Schülerbeförderung

030301  Medienzentrum

030302  Fördermaßnahmen und schulformübergreifende Dienstleistungen

zu beraten.

 

Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2023 ff. voraussichtlich zwischen dem 10.01.2024 und dem 31.01.2023. Den Schulbereich betreffende Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.

 

Eine Veränderungsnachweisung, sofern diese erfolgt, zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung wird ebenfalls nachgereicht.

 

Für den Schulbereich liegt ein aus 2023 stammender Antrag der freien Träger der OGS auf Anpassung der Förderung im Rahmen der Tariferhöhungen (TVöD) vor. Hierzu wird Bezug auf die Vorlage vom 21.09.2023 genommen, mit welcher über die Erhöhungen für das Jahr 2023 beraten und entschieden wurde. Hieraus ableitend schlägt die Verwaltung für die Jahre 2024 ff wie folgt zu verfahren:

 

Für die Monate Januar und Februar 2024 wird analog wie 2023 vorgeschlagen, die entstehenden Aufwände durch den SUE Zuschlag zusätzlich zu übernehmen. Der damit entstehende Aufwand liegt   bei rd. 62.000 Euro.

 

Ab 01.03.2024 schlägt die Verwaltung vor, die derzeitigen geltenden OGS Pauschalbeträge um 8,01% zu erhöhen, um die Personalkostensteigerung von rd 10,27% zu kompensieren. Zum 01.08.2024 würde keine weitere Indexierung erfolgen. Ab 2025 würde der bisher geltende Index von 2,5 % wieder fortgeschrieben. In Summe würde dies im Vergleich zu den bisherigen Fördersätzen folgende Mehrbelastung bedeuten:

 

2024

2025

2026

2027

721.200

753.300

772.100

791.400

 

Im Haushaltsentwurf 2024 ff sind hierfür entsprechende Mittel hinterlegt, so dass vorbehaltlich der Verabschiedung und Genehmigung eine Erhöhung wie oben vorgeschlagen, erfolgen könnte.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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