Kenntnisnahme - FB 11/0163/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit dem Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) wird das Ziel verfolgt, eine zunehmende Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen und sehr arbeitsmarktfernen Menschen die Rückkehr in kontinuierliche Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen.

Das Gesetz sah zunächst eine Befristung bis 31.12.2024 vor mit optionaler Verlängerung der Förderungen bis längstens 31.12.2029. Zum 01.01.2023 wurde im Rahmen der Einführung des Bürgergeldes die Förderung nach § 16 i SGB II als dauerhaftes Instrument der Arbeitsförderung implementiert.

Aus Sicht der Verwaltung war die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes bei der Stadt Aachen sinnvoll, um über öffentlich geförderte Beschäftigung soziale Teilhabe zu gewährleisten. Die Stadt Aachen hat daher im Rahmen des Stelleneinrichtungsverfahrens 2019 fünfzig zusätzliche Stellen im niedrigqualifizierten Bereich eingerichtet (Beschluss des Rates der Stadt vom 23.01.2019).

Die Umsetzung ist aus städtischer Sicht erfolgreich:

Seit Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes (THCG) zum 01.01.2019 konnten insgesamt 68 Personen im Rahmen der Fördermaßnahmen bei der Stadt Aachen einschließlich der Eigenbetriebe/eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen beschäftigt werden. Elf Teilnehmende konnten nach Auslauf der Fördermaßnahmen in unbefristete Arbeitsverhältnisse bei der Stadt Aachen übernommen werden.

Übernahmen:

Hausmeisterhelfer*innen

3 Personen

Bezirksservicekräfte

4 Personen

Außendienstmitarbeiter*in zur Kontrolle städtischer Grundstücke

1 Person

Gartenhelfer*innen

3 Personen

 

Ein/e Teilnehmer*in hat auf Empfehlung des betreuenden Fachbereichs eine Ausbildung als Vermessungstechniker*in aufgenommen. Die Ausbildung wurde erfolgreich abgeschlossen.

Aktuell sind 44 Stellen in Teil- oder Vollzeit besetzt.

 

 

Beendigung des SGB II-Leistungsbezugs:

Mit der Förderung nach §16i SGB II sollen besonders arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte mit geringen Aussichten auf reguläre Beschäftigung erreicht werden. Von bisher 68 beschäftigten Personen im Zeitraum 01.01.2019 bis 30.09.2023 konnten 48 Personen ihren Leistungsbezug im Rechtskreis SGB II während des Beschäftigungsverhältnisses beenden. Dies entspricht einem Anteil von aufgerundet 71%.

Zwanzig Personen gelang es, die ihnen gewährten Transferleistungen aufgrund des erzielten Arbeitseinkommens deutlich zu reduzieren.  

 

Statistische Daten:

Geschlechteranteil:

Der Geschlechteranteil der Teilnehmenden verteilte sich zu Beginn der Maßnahmen zu einem Drittel auf weibliche und zu zwei Dritteln auf männliche Teilnehmende (Stand April 2020). Im Juli 2022 war ein nahezu ausgewogenes Verhältnis festzustellen. Danach erfolgte ein Anstieg bei den männlichen Teilnehmenden im unterstützenden Aufgabenbereich der Hausmeister*innen oder Bezirksservicekräfte. Weibliche Teilnehmende befinden sich überwiegend in Teilzeitbeschäftigungen entweder aus persönlichen Gründen, z.B. Kindeserziehung oder aufgrund der Beschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit aus dienstlichen Gründen. Die Tätigkeitsfelder in Teilzeit ergeben sich überwiegend im Bereich Küchenhilfen in Kindertagesstätten (FB 45) oder im Museumsbereich des Kulturbetriebes der Stadt Aachen (E 49).

Der Anteil weiblicher Teilnehmer*innen ist aktuell unterpräsentiert. Aufgrund dessen legt der/die für die Stadt Aachen zuständige Betriebsakquisiteur*in verstärkt den Fokus auf hochmotivierte alleinerziehende Frauen innerhalb des Bewerber*innenkreises mit dem Ziel einer Vermittlung in eine vollzeitige Erwerbstätigkeit.

 

Nationalitäten: 

Von insgesamt 68 Anstellungen besitzen 59 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit, hiervon haben wiederum zwölf Personen einen Migrationshintergrund. Neun Personen sind einer anderen Nationalität zugehörig. Der Anteil ausländischer Teilnehmer*innen ist ebenfalls unterpräsentiert und daher in den Fokus zu nehmen.

 

Schul- und Berufsabschlüsse:

Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16 i SGB II) richtet sich an Personen, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre lang Transferleistungen nach dem SGB II bezogen haben und, wenn überhaupt, nur kurzfristig erwerbstätig waren. Die Teilnehmer*innen verfügen selten über eine qualifizierte Schul- und/oder Berufsausbildung. 33 von 68 Teilnehmer*innen haben einen qualifizierten Schulabschluss. 17 von 68 Personen haben sowohl einen Schulabschluss als auch eine abgeschlossene Berufsausbildung. Lediglich ein/e Teilnehmer*in verfügt über einen qualifizierten Studienabschluss (Bachelor). Entsprechend schwierig ist eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei der Stadt Aachen, da die zu besetzenden Funktionen in der Regel (verwaltungsspezifische) Ausbildungen fordern.

 

Anschlussperspektiven:

Eine Besonderheit des Förderinstruments ist eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung der geförderten Personen durch eine*n Jobcoach*in des Jobcenters der StädteRegion Aachen. Über das sogenannte Absolventenmanagement, welches der/die „Job-Coach*in“ mit den Teilnehmenden vierzehn Monate vor Ablauf der Förderung durchführt, wird für diese die Möglichkeit eröffnet, mit Hilfe einer positiven Beurteilung bessere Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten. Darüber hinaus ist es den Teilnehmenden jederzeit freigestellt, sich auf freie Stellen innerstädtisch oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bewerben. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Möglichkeit der Bewerbung auf freie Stellen des allgemeinen Arbeitsmarktes während der Maßnahme regelmäßig nicht ergriffen wird.

Bis 30.09.2023 schieden 27 Teilnehmende wegen Erreichens der Höchstförderdauer oder aus persönlichen Gründen vorzeitig aus der Fördermaßnahme aus; hierin enthalten sind auch vier arbeitgeberseitige Kündigungen. Als Grund für den vorzeitigen Abbruch wurden angeführt:

  • Festanstellung bei einem anderen Träger (1)
  • Gesundheitliche Gründe (5)
  • Wegzug aus Aachen (2)

Lediglich ein Teilnehmer hat die Maßnahme vorzeitig abgebrochen, weil es kein passendes Aufgabengebiet innerhalb der Stadt Aachen für ihn gab.

Ohne Berücksichtigung der arbeitgeberseitigen Kündigungen beträgt die vorzeitige Abbruchquote 13%.

In 2024 beenden dreizehn Teilnehmer*innen bei der Stadt Aachen die Fördermaßnahme, in 2025 elf Teilnehmer*innen. 2026 werden voraussichtlich sechs Teilnehmer*innen die Maßnahme beenden.

Der Altersdurchschnitt der Teilnehmenden liegt bei ca. 52 Jahren. Motivation und Bereitschaft zur Teilnahme an diesem Programm sind überwiegend bei älteren Leistungsbezieher*innen festzustellen, insbesondere bei jenen, die nach Ablauf der Förderung das Renteneintrittsalter erreichen. Ziel des Programms ist jedoch die Integration in ein gesichertes Arbeitsverhältnis und die Stabilisierung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme sozialer Leistungen. Der Fokus lag und liegt daher auf der Gewinnung deutlich jüngerer Menschen. Trotz entsprechender Bemühungen sowohl seitens des Jobcenters als auch des städtischen Fallmanagements (FB 56/202) haben sich bisher jedoch kaum Veränderungen in der Altersstruktur ergeben.

 

Aktuelle Entwicklungen:

Dem Jobcenter der StädteRegion Aachen stehen jährlich Mittel aus dem Eingliederungstitel - u.a. zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16 i SGB II) - zur Verfügung. Der Eingliederungstitel ist ein Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Die Mittel werden dem Jobcenter zur eigenständigen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Wie und in welcher Höhe die Mittel eingesetzt werden, liegt in der Entscheidung des Jobcenters. Wegen der zu erwartenden Minderung des Eingliederungstitels ab 2024 werden nach aktueller Aussage des Jobcenters der StädteRegion Aachen für 2024 städteregionsweit maximal 20 Neueintritte, eher weniger gefördert werden können, sowohl auf dem allgemeinen ersten Arbeitsmarkt als auch auf dem sozialen Arbeitsmarkt. Priorität dürfte hier die Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt haben.

Die Vermittlungen sind seit 2022 rückläufig. Während in 2021 noch 132 Neueintritte in der StädteRegion zu verzeichnen waren, wurden in 2022 lediglich 82 geförderte Arbeitsverhältnisse aufgenommen. In den Monaten Januar 2023 bis September 2023 sind nur noch 40 Neueintritte festzustellen. Die Förderung der bereits laufenden Maßnahmen ist zugesichert. Anzunehmen ist nach derzeitigem Stand, dass eine Wiederbesetzung geförderter Beschäftigungen nach Auslauf der derzeitigen Maßnahmen nicht erfolgen wird.

Mit Bereitstellung von 50 förderungsfähigen Stellen werden in 2024 Personalkostenaufwendungen im städtischen Personalkostenbudget in Höhe von 2.290.000 Euro gebunden. Der Ansatz für Personalkostenerstattungen beträgt in 2024 voraussichtlich 1.726.700 Euro.

Fazit:

Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes bei der Stadt Aachen ist als Erfolg zu bezeichnen. Die enge Kooperation zwischen dem Jobcenter der StädteRegion, den Mitarbeiter*innen im FB 11 und der Fallmanagerin im FB 56, die als Schnittstelle zwischen den Teilnehmenden, dem Jobcenter und den Dienststellen fungiert, trägt entscheidend zum Erfolg bei. Sowohl die Bewerber*innenauswahl durch die Betriebsakquisiteurin des Jobcenters in Abstimmung mit der Fallmanagerin des FB 56 als auch der Einsatz des Jobcoachs haben bisher entscheidend mit zur Übernahme von Personen bei der Stadtverwaltung beigetragen bzw. Abbrüche verhindert. 

Anfängliche Schwierigkeiten, das Instrument bei der Stadt Aachen zu etablieren, ergaben sich durch formelle Anforderungen. Seit Mai 2019 ist eine kontinuierliche Besetzung festzustellen. In 2020 und 2021 kam es zu pandemiebedingten Einschränkungen, die sowohl in der Vermittlung als auch Integration der Teilnehmenden zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führten. Seit 2022 ist eine durchschnittliche Besetzungsquote von 80% bis 84% zu verzeichnen. Bei zahlreichen Teilnehmenden wird von den Fachdienststellen eine gute Entwicklung prognostiziert, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der Persönlichkeit durch Aufbau und Steigerung des Selbstvertrauens.

Vor dem Hintergrund der zu erwartenden reduzierten Vermittlungen bleibt in 2024 zu evaluieren, ob eine Absenkung der zur Verfügung stehenden Stellen für den Stellenplan 2025 sinnvoll erscheint.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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0

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0

0

Abschreibungen

0

0

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0

Ergebnis

0

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0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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