Entscheidungsvorlage - FB 56/0360/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunales ArbeitsmarktförderungsprogrammFörderhöhe für das Haushaltsjahr 2024Ratsantrag der Fraktion der Grünen der Stadt Aachen vom 08.04.2019 „Arbeitsmarktintegrationsmaßnahmen in gemeinnützigen Einrichtungen“
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- FB 56/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
|
Entscheidung
|
|
|
01.02.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, im Rahmen der Richtlinien für das kommunale Arbeitsmarktförderungsprogramm im Jahr 2024, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2024, insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel im Haushalt 2024 beim PSP-Element 4-050101-938-2 Sachkonto 53180000 anzumelden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Mit Beschluss vom 23.06.2021 hat der Rat der Stadt Aachen die Richtlinien für das kommunale Arbeitsmarktförderungsprogramm beschlossen.
Durch das kommunale Arbeitsmarktprogramm sollen gemeinnützige Träger unterstützt werden, wenn sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Rahmen des Teilhabechancengesetzes einrichten und besetzen. Die Finanzierung des kommunalen Arbeitsmarktförderungsprogramms erfolgt über den Passiv-Aktiv-Transfer.
Der Grundgedanke des Passiv-Aktiv-Transfers ist es, Mittel für "passive Leistungen" wie Arbeitslosengeld II (ALG II), die durch öffentlich geförderte Beschäftigung eingespart werden, können zusätzlich zur Finanzierung der geförderten Beschäftigung herangezogen werden. Der Bund hat festgelegt, dass im Bundeshaushalt eingesparte Ausgaben für ALG II in Höhe 700 Mio. Euro für Beschäftigungsmaßnahmen verausgabt werden dürfen.
Auch die Kommunen werden bei den Kosten der Unterkunft und Heizung im Bereich des SGB II entlastet und können diese Entlastung freiwillig in die Finanzierung von Maßnahmen nach dem Teilhabechancengesetz einbringen oder für zusätzliche kommunale Eingliederungsleistungen verwenden. Der Umfang bemisst sich dabei nach den in jedem konkreten Förderfall eingesparten Mitteln für passive Leistungen im Rahmen des ALG II.
Förderung im Jahr 2021
Im Haushaltsjahr 2021 wurden 70.000 Euro an Fördermittel für das Arbeitsmarktförderungsprogramm zur Verfügung gestellt. Insgesamt wurden 33 Anträge gestellt und 27.300 Euro an gemeinnützige Träger ausgezahlt.
Förderung im Jahr 2022
Im Haushaltsjahr 2022 wurden 98.000 Euro an Fördermittel für das Arbeitsmarktförderungsprogramm zur Verfügung gestellt. Es wurden 23 Anträge gestellt und insgesamt 18.000 Euro an gemeinnützige Träger ausgezahlt.
Förderung im Jahr 2023
Im Haushaltsjahr 2023 wurden 35.000 Euro an Fördermittel für das Arbeitsmarktförderungsprogramm zur Verfügung gestellt. Bisher wurden 9 Anträge gestellt und 6.300 Euro werden an gemeinnützige Träger ausgezahlt.
Im Rahmen der Antragstellung wurden gegenüber der Verwaltung keine weiteren Bedarfe geäußert.
Die Zahl der Neueintritte in Maßnahmen nach § 16i SGB II ist in den letzten Jahren rückläufig. Im Jahr 2021 waren es im Bereich des JobCenters Aachen 132 Neueintritte, im Jahr 2022 nur noch 82 und in 2023 bisher 40 Neueintritte. Da die Förderung durch das Arbeitsmarktförderungsprogramm an Neueinstellungen gekoppelt ist, wird auch die Zahl der Anträge im Rahmen des Arbeitsmarktförderungsprogramm weiter abnehmen. Die geplante Kürzung der Eingliederungsmittel für das Jahr 2024 im Haushalt des JobCenters Aachen wird diesen Trend nochmals verstärken. Noch ist nicht abschließend geklärt, in welchem Umfang Mittel zur Verfügung stehen werden.
Förderung im Jahr 2024
Die Höhe der Fördermittel für das Jahr 2024 muss durch den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschlossen werden.
Da im Jahr 2022 lediglich 18.000 Euro benötigt wurden und auch im laufenden HHJ die Aufwendungen maximal die Höhe von 15.000 Euro erreichen wird, kann der Ansatz für das Jahr 2024 auf 20.000 Euro begrenzt werden. Diese Mittel durch entsprechende Einsparungen in jedem Fall abgedeckt (Passiv-Aktiv-Transfer).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |