Entscheidungsvorlage - FB 01/0442/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgegennahme des Bürger*innengutachtens
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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31.01.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Als erste Stadt in Deutschland hat Aachen einen ständigen Bürger*innenrat eingerichtet, der im Herbst 2023 zu der Fragestellung: „Wie kann Aachens Innenstadt wieder ein attraktiven Einkaufsziel werden?“. tagte. Dies markiert einen weiteren Schritt in Richtung einer lebendigen und partizipativen Demokratie und trägt zur Stärkung einer gelebten Ermöglichungskultur bei. Im ständigen Aachener Bürger*innenrat kommen Aachener*innen einmal im Jahr zusammen und beraten über ein relevantes, städtisches Thema, das von ihren Mitbürger*innen vorgeschlagen wurde. Das diesjährige Bürger*innen-Gutachten widmet sich räumlich und thematisch dem Bereich der Innenstadt.
Das Bürger*innen-Gutachten wurde am 12.12.2023 in der Bürger*innenrats-Konferenz öffentlich vorgestellt und umfasst 75 Empfehlungen, in jeweils 21 Themen, die den 5 Oberthemen „Identität und Bottom-Up“, „Freizeit und Kultur“, „Mobilität“, „Klima“ sowie „Öffentliche Räume und Leerstand“ untergeordnet sind.
Der Bürger*innenrat wurde geschaffen, um Bürger*innen für eine partizipative Stadtgesellschaft, aktiv in politische Prozesse einzubeziehen. Als ständige, institutionalisierte Einrichtung geht das Gremium weit über ein Diskussionsforum hinaus. Gemeinsam und unterstützt von Expert*innen werden Empfehlungen erarbeitet und ein Bürger*innen-Gutachten verfasst, das der Politik zur Entscheidung vorgelegt wird. Die Teilnehmenden entwickeln die Empfehlungen konsensorientiert, in kooperativer Zusammenarbeit. Politik und Verwaltung erhalten so eine unmittelbare Empfehlung aus der Bürgerschaft. Bürger*innenräte spielen in der repräsentativen Demokratie eine Ratgeber Rolle und können der Politik als Kompass dienen.
Die Mitglieder des Bürger*innenrates werden jedes Jahr mittels Losverfahren neu bestimmt und stellen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung ein Abbild der Aachener Stadtgesellschaft dar. Sie haben dort die Möglichkeit, die eigene Stadt mitzugestalten, eigene Ideen und Perspektiven einzubringen und mit anderen zu diskutieren. Die Mitglieder des Bürger*innenrats erhalten eine Aufwandsentschädigung. Die Einbeziehung von Menschen aus unterschiedlichen sozialen Schichten, Sozialräumen und Altersgruppen innerhalb der Stadtbevölkerung bereichert diesen Prozess und sorgt für eine vielfältige Perspektive und stärkt den Dialog in unserer Stadtgesellschaft.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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314,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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