Entscheidungsvorlage - FB 01/0442/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Empfehlungen des Bürger*innengutachtens entgegen und verweist sie zur weiteren Beratung an die entsprechenden Fachausschüsse.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Als erste Stadt in Deutschland hat Aachen einen ständigen Bürger*innenrat eingerichtet, der im Herbst 2023 zu der Fragestellung: „Wie kann Aachens Innenstadt wieder ein attraktiven Einkaufsziel werden?“. tagte. Dies markiert einen weiteren Schritt in Richtung einer lebendigen und partizipativen Demokratie und trägt zur Stärkung einer gelebten Ermöglichungskultur bei. Im ständigen Aachener Bürger*innenrat kommen Aachener*innen einmal im Jahr zusammen und beraten über ein relevantes, städtisches Thema, das von ihren Mitbürger*innen vorgeschlagen wurde. Das diesjährige Bürger*innen-Gutachten widmet sich räumlich und thematisch dem Bereich der Innenstadt.

 

Das Bürger*innen-Gutachten wurde am 12.12.2023 in der Bürger*innenrats-Konferenz öffentlich vorgestellt und umfasst 75 Empfehlungen, in jeweils 21 Themen, die den 5 Oberthemen „Identität und Bottom-Up“, „Freizeit und Kultur“, „Mobilität“, „Klima“ sowie „Öffentliche Räume und Leerstand“ untergeordnet sind.

 

Der Bürger*innenrat wurde geschaffen, um Bürger*innen für eine partizipative Stadtgesellschaft, aktiv in politische Prozesse einzubeziehen. Als ständige, institutionalisierte Einrichtung geht das Gremium weit über ein Diskussionsforum hinaus. Gemeinsam und unterstützt von Expert*innen werden Empfehlungen erarbeitet und ein Bürger*innen-Gutachten verfasst, das der Politik zur Entscheidung vorgelegt wird. Die Teilnehmenden entwickeln die Empfehlungen konsensorientiert, in kooperativer Zusammenarbeit. Politik und Verwaltung erhalten so eine unmittelbare Empfehlung aus der Bürgerschaft. Bürger*innenräte spielen in der repräsentativen Demokratie eine Ratgeber Rolle und können der Politik als Kompass dienen.

 

Die Mitglieder des Bürger*innenrates werden jedes Jahr mittels Losverfahren neu bestimmt und stellen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung ein Abbild der Aachener Stadtgesellschaft dar. Sie haben dort die Möglichkeit, die eigene Stadt mitzugestalten, eigene Ideen und Perspektiven einzubringen und mit anderen zu diskutieren. Die Mitglieder des Bürger*innenrats erhalten eine Aufwandsentschädigung. Die Einbeziehung von Menschen aus unterschiedlichen sozialen Schichten, Sozialräumen und Altersgruppen innerhalb der Stadtbevölkerung bereichert diesen Prozess und sorgt für eine vielfältige Perspektive und stärkt den Dialog in unserer Stadtgesellschaft.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

   X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

    X

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

    X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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