Entscheidungsvorlage - FB 61/0834/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und die konsumtiven Teilfinanzpläne der ihm zugeordneten Produkte sowie deren Produktblätter entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2024 mit dem Finanzzeitraum 2025 – 2027 inkl. der Veränderungsnachweisung.

 

Desweiteren beschließt der Mobilitätsausschuss, die in den beigefügten Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionen der Jahre 2024 bis 2027 und die Verpflichtungsermächtigungen der zugehörigen Produkte unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung.

 

Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt er zur Kenntnis.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Entwurf des Haushaltsplanes 2024 einschließlich der Finanzplanung 2025 bis 2027 wurde am 13.12.2023  in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.

 

Grundlage für die Beratung sind die durch den Fachbereich Finanzsteuerung übersandten, der Vorlage beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen, ausweislich derer der Mobilitätsausschuss zuständig ist für die folgenden Produkte:

 

020 701  Entfernen nicht zugelassener KFZ im öffentl. Straßenraum

020 703  Verkehrsrechtliche Genehmigungen

110 101  Koordination Betriebsführung STAWAG

110 102  Verwaltung Stadtentwässerung und Kanäle

110 301 Brunnenversorgung und Bachverrohrung

120 101  Sondernutzung

120 102  Neubau und Unterhaltung von Straßen

120 104  Einräumung von Rechten an Straßen

120 201  Verkehrskonzepte u. Planung Straßen, Wege, Plätze

120 202  Planung, Betreuung u. Unterhaltung Verkehrsanlagen

 

Die entsprechenden Unterlagen sind der Vorlage beigefügt, sofern Veränderungen zum Entwurf vor der Sitzung des Ausschusses bekannt werden, wird eine entsprechende Veränderungsnachweisung nachgereicht.

 

Soweit in den bis zur Ausschusssitzung erfolgten Haushaltsberatungen  in den Bezirksvertretungen Beschlüsse zu den o.a. Produkten gefasst werden, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Siehe Anlage


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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