Entscheidungsvorlage - FB 52/0133/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Installation einer Beckenbeleuchtung im Freibad Hangeweiher zur Ermöglichung längerer Öffnungszeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Verfasst von:
- FB 52/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Sportausschuss
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Entscheidung
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|
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06.02.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung vom 26.08.2021 im Rahmen des Baubeschlusses zum 3. Bauabschnitt des Freibades Hangeweiher folgenden Beschluss gefasst:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er fasst den Baubeschluss auf Empfehlung des Sportausschusses (Sitzung am 10.12.2020) und
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Baumaßnahme.
Die Verwaltung wird beauftragt, dabei
- die in der Sitzung vorgestellte Variante 2 zugrunde zu legen und Schließungen während der
Saisonzeiten möglichst zu vermeiden;
- in Absprache mit dem Sportamt noch nicht gedeckte Kosten für notwendige Interimslösungen
für die betroffenen Jahre durch den Sportausschuss in den Haushaltsplan einbringen zu
lassen und
- bei der weiteren Ausarbeitung der Planung eine Beckenbeleuchtung zu berücksichtigen, um
längere Öffnungszeiten zu ermöglichen.
Die Planungen für den 3. Bauabschnitt des Freibades sind inzwischen abgeschlossen und die Baumaßnahme hat mit der Niederlegung des Hauptgebäudes im Oktober des vergangenen Jahres begonnen.
Nach aktuellem Sachstand wird die Freibadsaison 2024 mit Interimsbauten wie geplant stattfinden können. Die entsprechenden Container werden derzeit nach Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft. Die Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Die Verwaltung hat im Rahmen der Planungen auch den dritten Teil des vorgenannten Beschlusses geprüft und sich eingehend mit den Vor- und Nachteilen einer solchen Lösung beschäftigt. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Installation einer Beckenbeleuchtung aus den nachfolgenden Gründen derzeit nicht weiterverfolgt werden sollte:
Bisherige Öffnungszeiten und Arbeitszeiten der Beschäftigten:
In den Freibadsaisons 2022 und 2023 wurde das Freibad zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mai: 6:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Juni / Juli / August: 6:30 Uhr bis 21:15 Uhr
September: 6:30 Uhr bis 20:00 Uhr (nur 2022 – 2023 aufgrund der Baumaßnahme verkürzte Badesaison)
Dienstbeginn ist um 6:00 Uhr morgens. Dienstende ist etwa 30 min nach Schließung des Freibades, da noch Aufräumarbeiten durchzuführen sind.
Somit ist das Freibad bereits in den Monaten Juni / Juli / August insgesamt täglich mehr als 15 Stunden geöffnet (außer montags, da öffnet das Freibad wegen des Reinigungstages erst um 12 Uhr).
Aufgrund der derzeitigen Personalsituation könnte eine Verlängerung von Öffnungszeiten im Freibad unter Einhaltung von gesetzlichen Ruhezeiten zwischen den jeweiligen Schichten ohnehin nur dann möglich sein, wenn die Öffnungszeiten in den übrigen Bädern reduziert werden. Bei diesen umfänglichen Zeiten gibt es demnach schon jetzt große Zeitfenster für die Bürger*innen, um Gelegenheit für einen Freibadbesuch im Alltag zu finden.
Installation von Beleuchtungsanlagen am Becken
Damit das Freibad auch in der Dunkelheit betrieben werden könnte, ist es zwingend erforderlich, dass alle Becken gut beleuchtet sind, so dass die Aufsichtskräfte ohne Lichtspiegelungen einen guten Einblick bis zum Boden haben.
Ein erstes Angebot für Beleuchtungsmasten der Firma Aquavidi BV, welche bislang allerdings über keine Referenzen verfügt, liegt vor. Die reinen Beleuchtungsmasten nur für das große Schwimmbecken (12 Stück) kosten ca. 24.100 €. Für die Installation dieser Masten müssten rund um die jeweiligen Becken Kabel in den Boden gelegt und am Technikgebäude angeschlossen werden. Zudem müssten entsprechende Fundamente für die Masten errichtet werden. Eine Kostenschätzung liegt diesbezüglich nicht vor. Es ist aber davon auszugehen, dass die notwendigen Tiefbaumaßnahmen deutlich teurer sind, als die Beleuchtungsanlage selbst.
Die Stromkosten für den Betrieb der Beckenbeleuchtung betragen ca. 3.300,00 € / Saison. Es wird ein Verbrauch von ca. 10.900 kWh/Saison erwartet.
Installation von Beleuchtungsanlagen an den Liegewiesen
Für die Sicherheit der Freibadbesucher*innen und des Personals ist es dringend erforderlich, dass das gesamte Freibadgelände in der Dunkelheit gut einsehbar ist. Auch hier ist die Installation einer Beleuchtungsanlage erforderlich, um die Sicherheit der Besucher*innen und Beschäftigten gewährleisten zu können.
Über die Höhe der Anschaffungskosten sowie der Stromkosten und den zu erwartenden Jahresverbrauch können noch keine Angaben gemacht werden.
Lichtimmissionen durch Beleuchtungsanlagen
Der Fachbereich Sport hat diesbezügliche eine Anfrage beim Fachbereich Umwelt gestellt, die bislang noch nicht beantwortet ist. Das Freibad befindet sich in unmittelbarer Nähe zum „Hangeweiher-Park“. Es ist zu prüfen, inwieweit der Betrieb der Beleuchtungsanlagen einen erheblichen Eingriff in den naturnahen Lebensraum von Tieren im benachbarten Park darstellen würde.
Ruhezeiten auf der Grundlage des § 9 Landesimmissionsschutzgesetz NW
Gem. § 9 Landesimmissionsschutzgesetz NW sind von 22 bis 6 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.
Demnach ist die Nachtruhe der Anwohner zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten. Es gibt in unmittelbarer Nähe zum Freibad zwei bewohnte Wohnungen. (Restaurant Hangeweiher und Badleiterwohnung). Insbesondere der Badleiter ist zwischen den Schichten auf die Einhaltung seiner Ruhezeiten angewiesen.
Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt aus den vorgenannten rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen von einer weiteren Ausweitung der Öffnungszeiten abzusehen. Die notwendig zu treffenden Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten stehen in keinem guten Verhältnis zum möglichen Mehrwert der erweiterten Nutzungsmöglichkeiten.
Mit entsprechenden politischen Beschlüssen ist es gelungen, die Öffnungszeiten trotz schwieriger Personallage und Mehrkosten, im Sinne der Gesundheits- und Sportförderung sowie Steigerung der Lebensqualität in der Stadt auszuweiten, sowie die Sanierung des Bades weiter voranzutreiben. Auf diesem historisch nun sehr guten Niveau soll die aktuelle Qualität zunächst gesichert werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |