Entscheidungsvorlage - FB 45/0469/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dass die landesseitig finanzierte Durchführung von kostenfreien Angeboten zur Versorgung von Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, insbesondere solchen mit Fluchterfahrung auf dem Gebiet der Stadt Aachen durch die anerkannten Einrichtungen der Familienbildung ab dem 01.01.2024 für drei Jahre ausdrücklich begrüßt wird.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die anerkannten Familienbildner der Stadt Aachen (das Helene-Weber-Haus e.V., die Evangelische Familienbildung Aachen, die DRK Familienbildung und die Familienbildung von In Via Aachen e.V.)  bitten mit Mail vom 12.12.2023 den FB 45 um Unterstützung, einen Grundsatzbeschluss durch den Kinder- und Jugendausschuss (KJA) für die nächsten 3 Jahre zur Durchführung von Maßnahmen zur Förderung von Familien in schwierigen Situationen, insbesondere solcher mit Fluchterfahrungen, einzuholen. Diese Maßnahmen sollen die Familien unterstützen und sie in ihren Fähigkeiten/Fertigkeiten stärken. Die Angebote sind für die Teilnehmenden kostenfrei.

 

Die anerkannten Einrichtungen der Familienbildung erhalten zur Durchführung dieser Angebote eine auskömmliche Festbetragsfinanzierung des Landes, so dass keine kommunalen Mittel zur Durchführung der Angebote erforderlich sind, auch nicht ergänzend.

In der Durchführung sind die Träger seit vielen Jahren tätig, so dass jede Einrichtung das jeweils beantragte Fördervolumen an den Erfahrungen der Vorjahre ausgerichtet hat. Ein Anspruch auf Förderung besteht ebenso wenig wie ein Anspruch auf Genehmigung der beantragten Förderhöhe.

 

Integrierte Angebote sind laut der überarbeiteten Richtlinie über die Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in NRW ab dem 01.01.2024 mit Gültigkeit bis zum 31.12.2028 als wesentlicher Bestandteil der lokalen Jugendhilfeplanung fest verankert.

Eine weitere Grundvoraussetzung ist die jährliche Bestätigung der geplanten Maßnahmen durch die Fachabteilung Jugend des FB 45.

 

Liegen beide Voraussetzungen vor, Grundsatzbeschluss des Ausschusses und jährliche Bestätigung der geplanten Maßnahmen durch den Fachbereich, stehen die durch die Einrichtungen der Familienbildung zuvor beantragten Mittel ebenfalls zur Zweckverwendung zur Verfügung.

 

Die hier in Rede stehende Landesrichtlinie ist bis zum 31.12.2028 gültig. Die Mittel werden von Seiten der o.g. Einrichtungen jeweils im Dezember des Vorjahres beantragt.

Für 2024 gilt die Sonderregelung, dass die Mittel zwar schon beantragt werden müssen, aber der Grundsatzbeschluss des Jugendhilfeausschusses sowie die Bestätigung der Verwaltung über die geplanten Maßnahmen nachgereicht werden können.

 

  1. Empfehlung

Aus Sicht des FB 45 wird die bestehende Angebotslandschaft für Kinder, Jugendliche und Familien entsprechend den Bedarfen der Zielgruppe ergänzt, verstetigt und erweitert. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule unterstützt das Vorhaben der Einrichtungen für Familienbildung und bittet um wohlwollende Kenntnisnahme und Zustimmung durch den KJA.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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