Entscheidungsvorlage - FB 45/0470/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnispläne der Produkte 050203 sowie 060101, 060201 und 060301 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen, und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt abschließend, die im Teilfinanzplan 2024 veranschlagten Investitionen inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2027 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2024 einschließlich des Finanzplanes bis 2027 wurde am 13.12.2023 in den Rat eingebracht. Die den Jugendbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.

 

Seitens des Kinder- und Jugendausschusses sind die Produkte

050203  Unterhaltsvorschuss

060101  Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

060201  Förderung von Kinder- und Jugendarbeit

060301  Hilfe für junge Menschen und ihre Familien

zu beraten.

 

Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2024ff. voraussichtlich zwischen dem 10.01.2024 und dem 21.02.2024. Den Jugendbereich betreffende Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.

 

Die Veränderungsnachweisung zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung wird ebenfalls nachgereicht.

 

Ferner sind beigefügt: Eine Auflistung der inzwischen eingegangenen Anträge freier Träger, welche die haushälterischen Auswirkungen und Einschätzung der Verwaltung aus fachlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht beinhaltet, sowie die jeweiligen Anträge der freien Träger selbst.

Losgelöst hiervon haben die fachliche und die betriebswirtschaftliche Prüfung der Anträge folgende Ergebnisse hervorgebracht:
 

  1.                 Fachliche Einschätzung

Aus fachlicher Sicht können alle Anträge, bis auf Antrag Nr. 9 (Kingzcorner), vollumfänglich nachvollzogen werden. Aus fachlicher Sicht kann dieser nur anteilig nachvollzogen werden, da die beantragte Erhöhung von 45.000 € mit einer gesteigerten Fördersumme aus dem Förderprogramm „Oecher Mehrwert“ in Höhe von rund 55.000 € abgedeckt wird und somit eine unzulässige Doppelfinanzierung darstellen würde. Eine Förderung aus städtischen Mitteln wird von der Verwaltung daher allenfalls vorbehaltlich empfohlen, sollten die Fördermittel in Zukunft entfallen.

 

  1.                 Betriebswirtschaftliche Prüfung

 

Aufgrund der durch den Tarifabschluss TVöD ab 2024 deutlich gestiegenen Personalkosten sowie des Rückgangs der Sachkostensteigerung in 2023 gegenüber 2022 wurde für die Bewertung der Anträge für 2024ff. erneut eine Basiswertberechnung auf Personalkostenbasis vorgenommen, da nunmehr, analog der Vorjahre (ausgenommen die Haushaltsplanung 2023ff.) der Personalkosten-Basiswert den Sachkosten-Basiswert wieder deutlich übersteigt. Eine Steigerung der Sachkosten ist somit ebenfalls durch die prozentuale Gesamterhöhung des Zuschusses abgedeckt.

Nach dieser Berechnungsgrundlage konnten bis auf folgende Anträge alle nachvollzogen werden:

 

2.1  Anteilige Nachvollziehbarkeit

  • Nr. 2:   Stadtsportbund – Projekt Nachtaktiv
  • Nr. 4/5:  AGOT (+15 %) + Übertragung auf alle OT-Träger
  • Nr. 6:   Kath. KGV Aachen Ost/Eilendorf – OT Josefshaus
  • Nr. 7:   Kinder- und Jugendhilfe e. V. – OT Driescher Hof
  • Nr. 8:   Kinderschutzbund Aachen – Abenteuerspielplatz Kirschbäumchen
  • Nr. 11:   SKF – Projekt Robert-Koch-Straße
  • Nr. 12:   AWO – Bezirkssozialarbeit
  • Nr. 13:  SKM – Bezirkssozialarbeit
  • Nr. 16:  AWO – Vormundschaften
  • Nr. 18:   SKM – Vormundschaften
  • Nr. 21:  Kinderschutzbund Aachen – Erziehungsberatungsstelle
  • Nr. 22:  VAMV – Beratung nach § 16-18 SGB VIII
  • Nr. 23:  Einrichtungen der Familienbildung (strukturelle Zuschusserhöhung)
  • Nr. 24:  Kinderschutzbund Aachen – Müttercafé
  • Nr. 25:  Kinderschutzbund Aachen – Frühe Hilfen
  • Nr. 27:  SKF – Guter Start ins Leben
  • Nr. 28:  Diakonie – Beratung bei sexualisierter Gewalt

 

2.2.  Nicht nachvollziehbar

  • Nr. 23:   Einrichtungen der Familienbildung (Inflationsausgleich 2023)
  • Nr. 30:  pro futura – Übernahme gestiegener Betriebskosten (Nicht prüfbar,                                           keine Unterlagen)
  • Nr. 31:  educcare – Übernahme von 15 % der Betriebskosten (Nicht prüfbar,                                           keine Unterlagen)

 

Der Antrag Nr. 29 (Ring politischer Jugend) kann derzeit betriebswirtschaftlich aufgrund der neuerlichen Einführung des Zuschusses noch nicht bewertet werden, hier sind Erfahrungswerte abzuwarten. Aus fachlicher Sicht wird der Antrag jedoch unterstützt.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Kinder- und Jugendausschusses.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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